Autor Thema: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz  (Gelesen 127421 mal)

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4855

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #195 am: 05. Juli 2015, 16:26:21 »
Klingelfee, ich sehe meine Ehrlichkeit eher nicht als "Problem", das Problem selbst sind die Führungskräfte, deren Verhalten und ganz eindeutig deren Uneinsichtigkeit. Das Problem ist, dass das System verkehrt aufgebaut ist, nichts auf den Fahrdienst aufgebaut ist - sondern, so wie es ausschaut und es ist nicht anders, wird es versucht den Fahrdienst den Vorgaben anzupassen anstatt den Vorschriften und den Gegebenheiten sowie auch der Bedürfnisse der Fahrgäste/Fahrer. Wie ihr wisst wird viel Versprochen, wie ihr wisst bleibt es auch meistens nur am Versprechen bzw. lose Worte (Forumsbezeichnung; Lügenkombinat)
Die Verantwortung ist groß und bald wird die Existenzfrage für mich beantwortet, gegen die Kündigung selbst sehe ich da keine Chance mir ist es auch nur darum gegangen die Ungerechtigkeit hinter dem System aufzuzeigen, denn die Verantwortlichen für die Weiche bleiben unberührt obwohl sie seit Jahren wissen, dass dort ein Defekt vorliegt und das darf man nicht unterschätzen, die Firma erlaubt uns dort die Begegnung zweier Züge, kümmert sich nicht gleichzeitig um den Defekt und behauptet, dass eh alles in Ordnung ist. Ich weiß, dass alle sagen "Vorschrift eben, auf die Weiche schauen", ich versuche auch nicht mich schuldfrei zu machen, die Kollegen/Betriebsrat/Gewerkschaft sollten wenigstens jetzt die Augen aufmachen und sich nicht alles gefallen lassen, man bleibt eben über wenn was passiert - außer man hat gute Freunde drinnen.

@95B, wo wurde der Alkovortest durchgeführt? Der Vorderzug wurde bei ca. Landesgerichtsstraße angefunkt und bekam die Anweisung in die Sigi-Schleife zu fahren, das ist meine Information und wie ihr wisst darf ein Fahrer bei Verdacht auf Alkohol nicht weiterfahren.

Zitat
Der Betriebsleiter hat
1. für die sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebes unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zu sorgen,
2. die betriebssichere Erhaltung und regelmäßige Untersuchung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge zu überwachen.

Ich weiß nicht was der Richter sagen und fragen wird, aber das Verhalten der Führungsebene finde ich genauso stark fahrlässig und fragwürdig warum man mind. 5 Jahre lang eine Weiche nicht reparieren kann. Außer der Weiche gibt es hier und da etliche Beispiele. Für alles wird der Fahrbedienstete verantwortlich gemacht, für eine sichere Durchführung ist der Betriebsleiter zuständig und ich finde ab jetzt sollte man bei jeder gröberen Störung/Unfall/Entgleisung usw., die Zuständigen mehr als den Fahrer mithineinbeziehen, denn die haben das Recht über die Zukunft des Fahrers zu entscheiden und sollen dafür mehr Verantwortung tragen damit sie für einen reibungslosen Betrieb arbeiten und sich bemühen anstatt hier Freunderlwirtschaft durchzuführen.
Lg

U4

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #196 am: 05. Juli 2015, 18:19:37 »
Gestattet mir schon die Frage, wieso 4855 das Ergebnis des Alkotests nicht kennen darf, 95B aber zu dieser Information kommt ...und diese hier veröffentlicht  8)
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

95B

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #197 am: 05. Juli 2015, 18:24:33 »
@95B, wo wurde der Alkovortest durchgeführt? Der Vorderzug wurde bei ca. Landesgerichtsstraße angefunkt und bekam die Anweisung in die Sigi-Schleife zu fahren, das ist meine Information und wie ihr wisst darf ein Fahrer bei Verdacht auf Alkohol nicht weiterfahren.

Der Test wurde in der Schleife durchgeführt. Die Funkstreife hatte zwischen der Verständigung des Fahrers und seiner Ankunft in der Schleife offensichtlich ausreichend Zeit zur Zufahrt – sie befand sich vielleicht zufällig in der näheren Umgebung oder der Zug wurde erst dorthin beordert, als klar war, dass ihn die Funkstreife dort erreichen wird.

Wo die Wiener Schwelle in den von mir berichteten Fakten ein Losgehen sieht, ist mir allerdings völlig schleierhaft.

Gestattet mir schon die Frage, wieso 4855 das Ergebnis des Alkotests nicht kennen darf, 95B aber zu dieser Information kommt ...und diese hier veröffentlicht  8)

Ich bin kein Mitarbeiter der WL, weshalb für mich keine Dienstverschwiegenheit gilt.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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abraham

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #198 am: 05. Juli 2015, 18:33:57 »
Ich bin kein Mitarbeiter der WL, weshalb für mich keine Dienstverschwiegenheit gilt.
Für den Umstand, dass du kein Mitarbeiter der WL bist, hast du aber ein beachtliches Insiderwissen. Offensichtlich steht dir ein exzellenter Informant aus dem Kreis der WL zur Verfügung.

4855

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #199 am: 05. Juli 2015, 18:45:39 »
zwischen der Verständigung des Fahrers und seiner Ankunft in der Schleife

Sind wir uns nicht einig? Ab dem Zeitpunkt als die Fahrgastbeschwerde die BI erreicht hatte und die BI den Fahrer angefunkt hatte dürfte es eigentlich keinen Meter mehr Weiterfahrt geben; auf der Stelle stehenbleiben, Warnblinker und warten auf die Funkstreife. Für mich ist es irrelevant ob er alkoholisiert war oder nur weil er grantig gefahren ist die Beschwerde bekommen hat, es geht nur um die Anweisung der BI einen Fahrer trotz "Verdacht auf Alkohol" weiterfahren zu lassen.

95B

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #200 am: 05. Juli 2015, 18:58:27 »
zwischen der Verständigung des Fahrers und seiner Ankunft in der Schleife

Sind wir uns nicht einig? Ab dem Zeitpunkt als die Fahrgastbeschwerde die BI erreicht hatte und die BI den Fahrer angefunkt hatte dürfte es eigentlich keinen Meter mehr Weiterfahrt geben; auf der Stelle stehenbleiben, Warnblinker und warten auf die Funkstreife.

Bei strikter Auslegung der betriebsinternen Vorschriften hast du natürlich Recht. Andererseits ist das geschilderte Vorgehen menschlich durchaus nachvollziehbar – so konnte man dem Fahrer die Möglichkeit geben, den Alkotest in Abgeschiedenheit durchzuführen. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, den Zug an Ort und Stelle zu verhalten und den Fahrer ebenso an Ort und Stelle blasen zu lassen. Der wäre dadurch für die nächste Zeit bei den anwesenden Fahrgästen sicher gebrandmarkt gewesen, da man als Unbeteiligter nicht davon ausgeht, dass es sich um die Beschwerde eines Querulanten handelt, sondern dass man diesen Fahrer zum Blasen antreten lässt, weu er sicher scho a poar Moi blunznfett am Bock gsessn is.

Für den Umstand, dass du kein Mitarbeiter der WL bist, hast du aber ein beachtliches Insiderwissen. Offensichtlich steht dir ein exzellenter Informant aus dem Kreis der WL zur Verfügung.

Nicht nur einer, so viel sei verraten. ;) Es gibt durchaus auch sehr weit oben welche, denen in der Firma so einiges missfällt! Aber das dürfen sie natürlich nur hinter vorgehaltener Hand äußern, sonst würde das Konsequenzen haben.
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Klingelfee

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #201 am: 05. Juli 2015, 20:27:25 »
Noch dazu, wo ein jeder von der "angeblich" defekten Weiche weis, aber keiner meldet, wenn sich die Weiche nicht zurück gestellt hat. Wie so viele anderen Probleme. Viele beschweren sich bei den Kollegen, weil sich eine Weiche wieder nicht schaltet, aber keiner meldet dies der Vbi. Und kommt mir bitte nicht jetzt wieder mit der patzigen Antwort, wenn man anfunkt. Add 1, dann beschwert euch, wenn ihr patzige Antworten bekommt. Ich kann euch versichern, dass solche Beschwerden für die Leitstellenmitarbeiter Konsequenzen hat. Add 2, wenn zuviele anfunken, dann kommt sicherlich ein Gruppenruf, dass man von den Schaden bescheid weis und ein melden nicht mehr erforderlich ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Donaufelder

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #202 am: 05. Juli 2015, 20:32:04 »
Ein bloßer Anruf "Der Fahrer am Zug X ist sicher besoffen!", ist rechtlich ohne Relevanz, allerdings wird man natürlich schon irgendwie drauf reagieren
Solche Anrufe werden ausnahmslos(!) ernstgenommen und jeder so beschuldigte Fahrer muss blasen.

Natürlich darf ein Fahrer nicht rauschig einen Straßenbahnzug steuern, aber - da ruft einer anonym an und behauptet, daß der Fahrer bsoffen sei und kommt damit durch??? Wo ist da der Betriebsrat?? (Wäre ich im Unternehmen und so fälschlich beschuldigt, ging meinerseits schon eine Anzeige wegen Verleumdung und Falschaussage raus! >:()

@4855:
Es tut mir auch leid, daß Dir der Unfall passiert ist und ich möchte mich den anderen Forumskollegenn anschließen, daß es schade wäre, wenn Du Dich auch aus dem Forum verabschieden würdest.

Ich bin wie gesagt, kein MA der Wiener Linien, denoch kann ich Dir das nachfühlen, wenn man engagiert und durchaus im Sinne des Unternehmen und seiner Kunden/Fahrgäste seinen Vorgesetzten höflich und sachlich Mängel und/oder Lösugsvorschläge und dergleichen näherbringt.

So sachlich kannst das gar nicht vorbringen, es ist egal Du machst Dich damit unbeliebt. Ich weis das aus eigener leidvoller Erfahrung!
Aus meiner Sicht sind die Vorgesetzten an der falschen Stelle im Unternehmen und nicht Du!

Auch ich wünsch Dir alles Gute und hoffe, daß Du das noch liest!

Eines würde mich noch interessieren: Wurde die Weiche eigentlich schon repariert??

Mfg Donaufelder

Aviara

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #203 am: 05. Juli 2015, 20:45:26 »
Noch dazu, wo ein jeder von der "angeblich" defekten Weiche weis, aber keiner meldet, wenn sich die Weiche nicht zurück gestellt hat. Wie so viele anderen Probleme. Viele beschweren sich bei den Kollegen, weil sich eine Weiche wieder nicht schaltet, aber keiner meldet dies der Vbi. Und kommt mir bitte nicht jetzt wieder mit der patzigen Antwort, wenn man anfunkt. Add 1, dann beschwert euch, wenn ihr patzige Antworten bekommt. Ich kann euch versichern, dass solche Beschwerden für die Leitstellenmitarbeiter Konsequenzen hat. Add 2, wenn zuviele anfunken, dann kommt sicherlich ein Gruppenruf, dass man von den Schaden bescheid weis und ein melden nicht mehr erforderlich ist.

Aber laut 4855 kommt ja noch ein zusätzliches Problem. Die Firma möchte ja nicht, dass ihre Fahrer zuviel sehen/melden. Laut 4855 sind zu engagierte Mitarbeiter schnell auf der Abschussliste (nur auf den richtigen Moment warten). Was wirklich dran ist weiß ich nicht.
Aber sollte doch was wahr dran sein ist das doch ein reines Glücksspiel ob man seinen Job behalten darf oder nicht.
Je mehr Mängel entdeckt und aufgeschrieben werden desto höher steigt der "Unbeliebtheitspegel". Passiert aber doch was war das dann mangelhafte Arbeit im Sinne der Sicherheit. Ist fast so als darf man sich aussuchen wie man seine Beanstandung/Kündigung serviert haben möchte.
Wie gesagt das ist alles nur im Sinne der Diskussion. Was wirklich dran ist, ist eine andere Geschichte.

PS: Ich möchte nochmal anmerken, dass das jetzt nichts direkt mit dem Unfall zu tun hat, sondern mehr darum ob Fahrer wirklich eher still sein sollten (z.B Melden von Schäden/Mängel, Wagenpasseinträge, Sonderzüge, etc...)

Donaufelder

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #204 am: 05. Juli 2015, 20:53:22 »
Noch dazu, wo ein jeder von der "angeblich" defekten Weiche weis, aber keiner meldet, wenn sich die Weiche nicht zurück gestellt hat. Wie so viele anderen Probleme. Viele beschweren sich bei den Kollegen, weil sich eine Weiche wieder nicht schaltet, aber keiner meldet dies der Vbi. Und kommt mir bitte nicht jetzt wieder mit der patzigen Antwort, wenn man anfunkt. Add 1, dann beschwert euch, wenn ihr patzige Antworten bekommt. Ich kann euch versichern, dass solche Beschwerden für die Leitstellenmitarbeiter Konsequenzen hat. Add 2, wenn zuviele anfunken, dann kommt sicherlich ein Gruppenruf, dass man von den Schaden bescheid weis und ein melden nicht mehr erforderlich ist.

Aber laut 4855 kommt ja noch ein zusätzliches Problem. Die Firma möchte ja nicht, dass ihre Fahrer zuviel sehen/melden. Laut 4855 sind zu engagierte Mitarbeiter schnell auf der Abschussliste (nur auf den richtigen Moment warten). Was wirklich dran ist weiß ich nicht.
Aber sollte doch was wahr dran sein ist das doch ein reines Glücksspiel ob man seinen Job behalten darf oder nicht.
Je mehr Mängel entdeckt und aufgeschrieben werden desto höher steigt der "Unbeliebtheitspegel". Passiert aber doch was war das dann mangelhafte Arbeit im Sinne der Sicherheit. Ist fast so als darf man sich aussuchen wie man seine Beanstandung/Kündigung serviert haben möchte.
Wie gesagt das ist alles nur im Sinne der Diskussion. Was wirklich dran ist, ist eine andere Geschichte.

Ganz meine Rede nur noch treffender auf den Punkt gebracht! :up:

Aber dieses "Phänomen" gibt es leider auch in vielen(!) anderen Unternehmen, nicht nur bei den Wiener Linien! :down:

Das sich diese Unternehmen selber schaden und sich jedwedes Potential selbst berauben, so weit denkt man in vielen Führungsetagen nicht!! :fp: :bh:

Auch die Rolle der "Betriebsräte" in den jeweiligen Betrieben ist zu hinterfragen! ???

Mfg Donaufelder

13er

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #205 am: 05. Juli 2015, 23:39:19 »
Eines würde mich noch interessieren: Wurde die Weiche eigentlich schon repariert??
Zumindest habe ich in letzter Zeit ein paar Mal gesehen, dass 43er-Fahrer hinuntersteigen mussten. Also wenn sie repariert wurde, dann nicht sorgfältig.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

4855

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #206 am: 06. Juli 2015, 02:33:38 »
Der Defekt ist wie gesagt seit min. über 5 Jahren bekannt. Ich selber habe sie einige male per Funk weitergeleitet, bei Teammeetings werden solche Sachen immer angesprochen, vorallem der 9er ist mit seinen Weichen immer ein Thema. Abgesehen vom Fahrpersonal sind ja auch etliche Teamleiter auf der Strecke, ich sehe immer wieder Verkehrsführer, Fahrlehrer, Instruktore und auch von der Funkstreife welche die am 43er fahren. Ich erwähne es nocheinmal, ich gestehe meinen Fehler und versuche jetzt nicht den armen Fahrer zu spielen, einzig und allein sehe ich mich gezwungen auf die Tatsachen zu zeigen die nicht korrekt und fair sind - aber auch nur weil ich mit der ganzen Schuld angelastet rausgehaut wurde, Schadenersatz folgt noch und über Privatklagen weiß ich noch nichts. Vorallem tut es mir sehr weh, trotz meiner Bemühungen und voller Einsatzbereitschaft, dass die Firma lügt, für mich ist das eine Lüge wenn diese Fehlfunktion als einwandfrei befunden wird. Am letzten Arbeitstag haben mir Kollegen bestätigt, dass sich an der Weiche nichts geändert hat und man runtersteigen muss.
Der Unfall ist ein Imageschaden, aber sollte es soweit kommen und ein Gutachter findet die Weiche in ihrer Funktion als defekt, dann ist das kein Imageschaden? Würden die Verantwortlichen dann überhaupt Ärger bekommen, da sie eine sicherheitsrelevante Einrichtung wissend ignoriert haben - jahrelang -, oder wird ihnen soger eine Mitschuld erklärt, wenn nicht, wo bleibt dann die verhältnissmäßige Gerechtigkeit, warum hat man ihn als Aufsichtperson bezahlt wenn er nicht seinen Pflichten nachgekommen ist und warum geht es dann solchen Personen besser wie dem Fahrer selbst, obwohl die Haupttätigkeit vom Fahrer ausgeübt wird. Und da geht es dann nicht nur um die Weiche.

Danke an alle, die gegenüber mir Verständnis zeigen und mich halbwegs gut verstehen können, in mir steckt nichts Böses, meine Erziehung erlaubt es mir nicht über Ungerechtigkeiten zu schweigen oder zu lügen, ich hoffe, dass dies zumindestens ein Ansatz dafür wird, dass einige Personengruppen nun drauf kommen, dass sie mit ihrem Fehlverhalten die Firma gegen die Wand fahren und nicht mehr lange mit dem Personal dermaßen umgehen sollten. Vorallem die Freunderlwirtschaft einiger Personen hat mich stark gestört und nach 2 wirklich vollen Jahren habe ich einiges zu erzählen.

haidi

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #207 am: 06. Juli 2015, 08:00:22 »
Was willst du reparieren, wenn du als Reparaturteam hinkommst, Testfahrten durchführst und die Weiche gemäß der Vorgaben funktioniert.
Wenn eine Flankenschutzweiche immer wieder als defekt gemeldet wird und der Fehler nicht gefunden werden kann, dann ist sie eben als normale Weiche zu behandeln, d.h. mit Begegnungsverbot. Dieses überhebliche "De hot nix, de Fahrer san z'bled" ist eine sträfliche Mitursache für den Unfall.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Wiener Schwelle

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #208 am: 06. Juli 2015, 08:02:11 »
Ein bloßer Anruf "Der Fahrer am Zug X ist sicher besoffen!", ist rechtlich ohne Relevanz, allerdings wird man natürlich schon irgendwie drauf reagieren
Solche Anrufe werden ausnahmslos(!) ernstgenommen und jeder so beschuldigte Fahrer muss blasen.

Natürlich darf ein Fahrer nicht rauschig einen Straßenbahnzug steuern, aber - da ruft einer anonym an und behauptet, daß der Fahrer bsoffen sei und kommt damit durch??? Wo ist da der Betriebsrat?? (Wäre ich im Unternehmen und so fälschlich beschuldigt, ging meinerseits schon eine Anzeige wegen Verleumdung und Falschaussage raus! >:()

Eines würde mich noch interessieren: Wurde die Weiche eigentlich schon repariert??

Mfg Donaufelder
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Zu deiner Meinung bezüglich Alkotest. Leider ist das rechtens. Wobei der Ablauf so ist, das der Fahrer ohne Beisein der Fahrgäste einen Schnelltest unterzieht. Solllte dieser postiv sein, dann wird dieser Test unter 2 Zeugen mit einem geeichten Gerät wiederholt. Und kein Unternehmen kann es sich leisten, solche Beschuldigungen, egal mit oder ohne Angaben der Daten, nicht nachzugehen.

Einzig bei Mobbing von Bediensteten wird der Alkotest nicht unmittelbar nach der Anzeige durchgeführt. Kommt in Familienstreitigkeiten leider immer wieder vor.

Und zur Reparatur der Weiche.

Was willst du reparieren, wenn du als Reparaturteam hinkommst, Testfahrten durchführst und die Weiche gemäß der Vorgaben funktioniert.
Wie werden die Überprüfungen schadhafte Weichen durchgeführt.
Der Störungstrupp kommt, in der Zwischenzeit wurde die als schadhaft gemeldete Weiche händisch umgestellt und ist somit in der ordnungsgemäßen Stellung mit richtiger Anzeige. Wie lange werden solche Problemstellen von fachkundigen oder beeidigten Eisenbahnaufsichtsorganen  beobachtet? Wie werden Probefahrten durchgeführt? Wie wird der gemeldete Schaden dokumentiert?

95B

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #209 am: 06. Juli 2015, 08:26:30 »
Dass ein prinzipielles Bestreben da ist, technische Unzulänglichkeiten schönzureden oder zu vertuschen, ist nichts Neues, ich sage jetzt nur "angesaugte Zigarettenstummel".

Übrigens: Geeichte Alkomaten haben die WL keine. Es handelt sich ausschließlich um kalibrierte Vortestgeräte, die nicht gerichtsverwertbar sind.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!