Autor Thema: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz  (Gelesen 127388 mal)

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #210 am: 06. Juli 2015, 11:15:28 »
Das Grundsatz-Thema Alkoholtests bei den WL möge hier weiter diskutiert werden: http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=6077.0

Donaufelder

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #211 am: 06. Juli 2015, 11:17:23 »
Ein bloßer Anruf "Der Fahrer am Zug X ist sicher besoffen!", ist rechtlich ohne Relevanz, allerdings wird man natürlich schon irgendwie drauf reagieren
Solche Anrufe werden ausnahmslos(!) ernstgenommen und jeder so beschuldigte Fahrer muss blasen.

Natürlich darf ein Fahrer nicht rauschig einen Straßenbahnzug steuern, aber - da ruft einer anonym an und behauptet, daß der Fahrer bsoffen sei und kommt damit durch??? Wo ist da der Betriebsrat?? (Wäre ich im Unternehmen und so fälschlich beschuldigt, ging meinerseits schon eine Anzeige wegen Verleumdung und Falschaussage raus! >:()

Eines würde mich noch interessieren: Wurde die Weiche eigentlich schon repariert??

Mfg Donaufelder

Zu deiner Meinung bezüglich Alkotest. Leider ist das rechtens. Wobei der Ablauf so ist, das der Fahrer ohne Beisein der Fahrgäste einen Schnelltest unterzieht. Solllte dieser postiv sein, dann wird dieser Test unter 2 Zeugen mit einem geeichten Gerät wiederholt. Und kein Unternehmen kann es sich leisten, solche Beschuldigungen, egal mit oder ohne Angaben der Daten, nicht nachzugehen.

Einzig bei Mobbing von Bediensteten wird der Alkotest nicht unmittelbar nach der Anzeige durchgeführt. Kommt in Familienstreitigkeiten leider immer wieder vor.

Und zur Reparatur der Weiche.

Was willst du reparieren, wenn du als Reparaturteam hinkommst, Testfahrten durchführst und die Weiche gemäß der Vorgaben funktioniert.

Schon mal was vom "Vorführeffekt" gehört?
Natürlich kann das auch ein saublöder Zufall sein, daß die Weiche just in dem Zeitraum, wo das REP Team vor Ort ist und testet, einwandfrei funktioniert. Ich frag mich halt grad, wie oft geteste wurde, einmal, zweimal, vielleicht dreimal? Vielleicht hat grad da die Weiche in der Form funktioniert, wie sie es sollte.
Vielleicht wären 10, 20 oder 30 Runden durch die "Sigi Schleife" ausagekräftiger gewesen?
Meiner Meinung nach kann ich aber nicht Meldungen vom Fehlbetrieb seitens der MA des Fahrbetriebs über 5(!) Jahre, solange soll das ja schon so sein, ignorieren oder siehst Du das anders?

Zum Thema Mobbing:
Was ich hier seit meiner Regisitrierung so über die Wiener Linien gelesen habe, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß das Vorliegen eines solchen überhaupt erkannt wird, da brauchts wesentlich mehr Sensibilisierung.

Mfg Donaufelder

Klingelfee

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #212 am: 06. Juli 2015, 12:14:34 »
Zum Thema Mobbing:
Was ich hier seit meiner Regisitrierung so über die Wiener Linien gelesen habe, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß das Vorliegen eines solchen überhaupt erkannt wird, da brauchts wesentlich mehr Sensibilisierung.

Mfg Donaufelder


Vielleicht ist auch Mobbing in den fall der falsche Ausdruck

Aber in diesem Fall ist ein Mobbing, dass meistens von Ex-Angehörigen durchgeführt wird,  gemeint. Und da haben die WL auch 1-2 Fälle im Monat, wo sich dann herausstellt, dass diejenigen, die den Fahrer der Trunkenheit oder auch des Drogenkonsums bezichtigen,  aus dem nahen Umfeld des Mitarbeiter stammen.

Und zur Weiche, was nützen mir 20, 30 Runden, wenn dann müsstest du diesen Test immer mit den ganzen Auslauf durchführen. Ich glaube eher, dass es daran liegt, dass diese Weiche immer wieder längere Zeit nicht geschalten wird und dann irgendwie picken bleibt. Und diesen Fehler finden ist nicht einfach.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #213 am: 06. Juli 2015, 12:44:04 »
Und zur Weiche, was nützen mir 20, 30 Runden, wenn dann müsstest du diesen Test immer mit den ganzen Auslauf durchführen. Ich glaube eher, dass es daran liegt, dass diese Weiche immer wieder längere Zeit nicht geschalten wird und dann irgendwie picken bleibt. Und diesen Fehler finden ist nicht einfach.
Wie schon geschrieben, dann muss man die Weiche als normale Weiche mit Begegnungsverbot behandeln. Außerdem kann man die Weiche auch überwachen. In Zeiten der hochgezüchteten Elektronik müsste man ja die SChaltanforderungen und die Umschaltehandlungen bzw. Weichenendlagen ja aufzeichnen können.
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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #214 am: 06. Juli 2015, 13:36:55 »
Außerdem kann man die Weiche auch überwachen.
Wenn notwendig, muss sich halt dort jemand den ganzen Tag hinstellen und schauen, ob die Weiche das tut, was sie tun soll. Bei der Mariahilfer Straße gehts ja auch.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Klingelfee

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #215 am: 06. Juli 2015, 13:38:15 »
Und zur Weiche, was nützen mir 20, 30 Runden, wenn dann müsstest du diesen Test immer mit den ganzen Auslauf durchführen. Ich glaube eher, dass es daran liegt, dass diese Weiche immer wieder längere Zeit nicht geschalten wird und dann irgendwie picken bleibt. Und diesen Fehler finden ist nicht einfach.
Wie schon geschrieben, dann muss man die Weiche als normale Weiche mit Begegnungsverbot behandeln. Außerdem kann man die Weiche auch überwachen. In Zeiten der hochgezüchteten Elektronik müsste man ja die SChaltanforderungen und die Umschaltehandlungen bzw. Weichenendlagen ja aufzeichnen können.

Und das ist auch das, was 4855 zum Verhängnis geworden ist, er hat sich darauf verlassen, dass die Weiche in Grundstellung ist. Aber deshalb dem Gegenzugfahrer eine Teilschuld anzuhängen finde ich unerhört.
Denn er war weder vor der Weiche, noch war er der Zug, der weiter weg war.

Und solange die Weiche sich nicht unter dem Zug stellt, kann man auch nicht wirklich von einem technischen Versagen sprechen. Denn es ist in der Dienstvorschrift ganz genau geregelt, wie man sich zu verhalten hat, wenn man zur Weiche kommt und sie ist NICHT in Grundstellung. Und das eine Weiche sich aus welchen Grund auch immer nicht entriegelt, das kommt mehrmals am tag vor.

Und so leid es mir für 4855 tut, Er hat sich nicht an diese Vorschriften gehalten und damit wird ihm leider auch kaum ein Rechtsanwalt helfen können, dass er seinen Job wieder bekommt. Das einzige, was er in der jetzigen Lage noch schauen kann, dass er nicht mit Schadenersatzansprüche von den WL und Schmerzengeldsforderungen von den Verletzten Fahrgästen bis in alle Ewigkeiten verschuldet wird.
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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #216 am: 06. Juli 2015, 14:08:56 »
Wenn er nicht alkoholisiert bzw. unter Drogen war oder gar vorsätzlich gehandelt hat, muss er gar nichts selber zahlen. Blöd ist es, wenn der Richter auf grobe Fahrlässigkeit entscheidet, dann wird man ihm auch einen Teil der zu bestreitenden Kosten auferlegen. Hier kann ihn aber eventuell die Tatsache retten, dass die (bekannte) steuerungstechnische Unzuverlässigkeit von Weichen dieser Bauart dem Betreiber anzulasten ist, wodurch eine allfällige grobe Fahrlässigkeit wohl nur als normale Fahrlässigkeitshandlung zu betrachten wäre, weil man ja sicher eine gewisse Inkaufnahme oder Vorschubleistung seitens der WiLi davon ableiten kann, dass bewusst derart unzuverlässige Technik eingesetzt wird (Hier könnten auch Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes hilfreich sein, besonders jene bzgl. Arbeitsmittel und Sorgfaltspflicht!).

Ich bin natürlich kein Jurist, aber so ähnlich würde ich meine Argumentation aufbauen!  ;)
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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #217 am: 06. Juli 2015, 14:12:15 »
Außerdem kann man die Weiche auch überwachen.
Wenn notwendig, muss sich halt dort jemand den ganzen Tag hinstellen und schauen, ob die Weiche das tut, was sie tun soll. Bei der Mariahilfer Straße gehts ja auch.

Bei der Mahü sind aber externe Einflüsse (zigtausende wildgewordene Kampfradler, die dem armen Bus den Vorrang nehmen) die Ursache, während es beim Zimmermannplatz darum ginge, einem Problem auf den Grund zu gehen, das es nach offizieller Lesart gar nicht gibt.

Fakt ist: Die Weichenanlage hat nicht ordnungsgemäß funktioniert und aufgrunddessen hat sich ein Fahrfehler ergeben, der schlussendlich in einem Unfall geendet hat. Während Punkt 2 dieser Aussage rundherum klar ist und akzeptiert wird, winden sich die WL aber aus Punkt 1 heraus, weil sie sich nicht eingestehen wollen, dass eine Flankenschutzweiche ohne verlässliche Rückstellung eben keine Flankenschutzweiche ist, ja, gar nicht sein kann.
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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #218 am: 06. Juli 2015, 14:26:46 »
Und so leid es mir für 4855 tut, Er hat sich nicht an diese Vorschriften gehalten und damit wird ihm leider auch kaum ein Rechtsanwalt helfen können, dass er seinen Job wieder bekommt. Das einzige, was er in der jetzigen Lage noch schauen kann, dass er nicht mit Schadenersatzansprüche von den WL und Schmerzengeldsforderungen von den Verletzten Fahrgästen bis in alle Ewigkeiten verschuldet wird.
Ich bin halt der festen Überzeugung, dass 4855 so etwas nicht mehr passierte, verbliebe er im Fahrdienst. Er wird auch in anderen Situationen sorgfältiger fahren weil ihn dieses Ereignis sicher geprägt hat.
Obwohl ich die Amis nicht mag, diese dort verbreitete Einstellung - ein Fehler bringt Erfahrung und diese ist wertvoll - taugt mir schon.

Wenn dann so ein Fahrer "mit Erfahrung" später mit einer weiteren groben Verfehlung (auch ohne Unfall) auffällt, kann man dann schon der Ansicht sein, dass er nicht tragbar ist.
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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #219 am: 06. Juli 2015, 15:08:03 »
Ich bin halt der festen Überzeugung, dass 4855 so etwas nicht mehr passierte, verbliebe er im Fahrdienst. Er wird auch in anderen Situationen sorgfältiger fahren weil ihn dieses Ereignis sicher geprägt hat.
Obwohl ich die Amis nicht mag, diese dort verbreitete Einstellung - ein Fehler bringt Erfahrung und diese ist wertvoll - taugt mir schon.

Überzeugung hin oder her, im Schienenverkehr gelten eben strengere Maßstäbe als anderswo. Während beispielsweise im Autoverkehr das Überfahren einer roten Ampel ein Kavaliersdelikt ist, kann das Überfahren eines (einzigen!) Halt zeigenden Signals mit einem schienengebundenen Fahrzeug bereits das Karriereende bedeuten (und ich finde das durchaus sinnvoll).

Aus dem diesem Thread zugrundeliegenden Fehler sollten vor allem die WL etwas lernen – aber das tun sie schon allein deswegen nicht, weil sie die technische Ursache verleugnen.
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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #220 am: 06. Juli 2015, 15:18:59 »
. . . .  und uns prinzipiell nix glauben!  ;)
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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #221 am: 06. Juli 2015, 19:36:56 »
Überzeugung hin oder her, im Schienenverkehr gelten eben strengere Maßstäbe als anderswo. Während beispielsweise im Autoverkehr das Überfahren einer roten Ampel ein Kavaliersdelikt ist, kann das Überfahren eines (einzigen!) Halt zeigenden Signals mit einem schienengebundenen Fahrzeug bereits das Karriereende bedeuten (und ich finde das durchaus sinnvoll).
Trotzdem wird bei den ÖBB z.B. ein Triebfahrzeugführer nach einem Crash nicht gekündigt oder vom Fahrdienst abgezogen.
Negativbeispiel war da der Tfzf, der sich, nachdem er  auf der Krumpe das dritte mal einen Zug mit Güterwagen auf Rollschemel in den Dreck geschmissen hat, aufgehängt hat.
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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #222 am: 06. Juli 2015, 19:44:35 »
. . . .  und uns prinzipiell nix glauben!  ;)
Weil wir -  besonders einige - so SUPERGESCHEIT sind und alles viel viel besser wissen  :fp:
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #223 am: 06. Juli 2015, 20:55:09 »
Noch dazu, wo ein jeder von der "angeblich" defekten Weiche weis, aber keiner meldet, wenn sich die Weiche nicht zurück gestellt hat. Wie so viele anderen Probleme. Viele beschweren sich bei den Kollegen, weil sich eine Weiche wieder nicht schaltet, aber keiner meldet dies der Vbi. Und kommt mir bitte nicht jetzt wieder mit der patzigen Antwort, wenn man anfunkt. Add 1, dann beschwert euch, wenn ihr patzige Antworten bekommt. Ich kann euch versichern, dass solche Beschwerden für die Leitstellenmitarbeiter Konsequenzen hat. Add 2, wenn zuviele anfunken, dann kommt sicherlich ein Gruppenruf, dass man von den Schaden bescheid weis und ein melden nicht mehr erforderlich ist.

Bin ich froh das wir uns über dich nie beschwert haben wenn du mit uns Fahrer herum geschriehen hast oder patzige "Anweißungen" gegeben hast.  :fp:

Donaufelder

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #224 am: 06. Juli 2015, 20:59:57 »
Zum Thema Mobbing:
Was ich hier seit meiner Regisitrierung so über die Wiener Linien gelesen habe, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß das Vorliegen eines solchen überhaupt erkannt wird, da brauchts wesentlich mehr Sensibilisierung.

Mfg Donaufelder


Vielleicht ist auch Mobbing in den fall der falsche Ausdruck

Aber in diesem Fall ist ein Mobbing, dass meistens von Ex-Angehörigen durchgeführt wird,  gemeint. Und da haben die WL auch 1-2 Fälle im Monat, wo sich dann herausstellt, dass diejenigen, die den Fahrer der Trunkenheit oder auch des Drogenkonsums bezichtigen,  aus dem nahen Umfeld des Mitarbeiter stammen.

Und zur Weiche, was nützen mir 20, 30 Runden, wenn dann müsstest du diesen Test immer mit den ganzen Auslauf durchführen. Ich glaube eher, dass es daran liegt, dass diese Weiche immer wieder längere Zeit nicht geschalten wird und dann irgendwie picken bleibt. Und diesen Fehler finden ist nicht einfach.

@Klingelfee:

Ich glaube, da hast Du recht, in diesen Fällen ist Mobbing wirklich der falsche Begriff!
Nicht nur, daß unter Umständen ein Mitarbeiter zu Unrecht bezichtigt wird, es sollte auch im Interesse der WL liegen, daß solche unguten Praktiken abgestellt werden - wir sind ja nimmer bei der Inquisition!
Der Aufwand und Auswirkungen, die so ein Einsatz für die WL darstellt - für nix, wenn der Verdacht unbegründet ist. Da sollte der MA UND den WL ermöglicht werden, sich an solchen "Anrufern" schadlos zu halten!

Mfg Donaufelder