Autor Thema: Brandschutz in Straßenbahnen (war: [PM] Straßenbahnen: Wr. Linien schreiben Auftrag aus)  (Gelesen 14104 mal)

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Ferry

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Die Heckscheibe ist aus Verbundglas und daher nicht so ohne weiteres einschlagbar. Eine der Auflagen für die Zulassung der ULF ab 11 sowie 639 war die per Kederschnur entfernbare Heckscheibe, was zwar akzeptiert werden musste, aber stillschweigend nie umgesetzt wurde. Eine andere Auflage war die Mitführung eines Feuerlöschers im Wagenheck, auch das wird mittlerweile in etlichen Fahrzeugen nicht (mehr) eingehalten.

Irgendwo habe ich gehört, dass es jetzt verstärkte Brandschutzauflagen für die Benutzung der U-Strab gibt, d.h., alle Triebfahrzeuge von Linien, die durch die U-Strab fahren, müssen mit Feuerlöschern ausgerüstet sein (gilt übrigens auch für die Vereine VEF und WTM, und da auch für Beiwagen!). Und das wird ggf. auch kontrolliert!
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

oldtimer

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Die Heckscheibe ist aus Verbundglas und daher nicht so ohne weiteres einschlagbar. Eine der Auflagen für die Zulassung der ULF ab 11 sowie 639 war die per Kederschnur entfernbare Heckscheibe, was zwar akzeptiert werden musste, aber stillschweigend nie umgesetzt wurde. Eine andere Auflage war die Mitführung eines Feuerlöschers im Wagenheck, auch das wird mittlerweile in etlichen Fahrzeugen nicht (mehr) eingehalten.

Irgendwo habe ich gehört, dass es jetzt verstärkte Brandschutzauflagen für die Benutzung der U-Strab gibt, d.h., alle Triebfahrzeuge von Linien, die durch die U-Strab fahren, müssen mit Feuerlöschern ausgerüstet sein (gilt übrigens auch für die Vereine VEF und WTM, und da auch für Beiwagen!). Und das wird ggf. auch kontrolliert!

Solche Auflagen können nur im Interesse jedes einzelnen sein :up:
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luki32

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Die Heckscheibe ist aus Verbundglas und daher nicht so ohne weiteres einschlagbar. Eine der Auflagen für die Zulassung der ULF ab 11 sowie 639 war die per Kederschnur entfernbare Heckscheibe, was zwar akzeptiert werden musste, aber stillschweigend nie umgesetzt wurde. Eine andere Auflage war die Mitführung eines Feuerlöschers im Wagenheck, auch das wird mittlerweile in etlichen Fahrzeugen nicht (mehr) eingehalten.

Irgendwo habe ich gehört, dass es jetzt verstärkte Brandschutzauflagen für die Benutzung der U-Strab gibt, d.h., alle Triebfahrzeuge von Linien, die durch die U-Strab fahren, müssen mit Feuerlöschern ausgerüstet sein (gilt übrigens auch für die Vereine VEF und WTM, und da auch für Beiwagen!). Und das wird ggf. auch kontrolliert!

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Das ist richtig, aber warum müssen die Vereine auch am Beiwagen einen solchen mitführen, die WL aber nicht?
Vorsicht, Bösuser!
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Klingelfee

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Die Heckscheibe ist aus Verbundglas und daher nicht so ohne weiteres einschlagbar. Eine der Auflagen für die Zulassung der ULF ab 11 sowie 639 war die per Kederschnur entfernbare Heckscheibe, was zwar akzeptiert werden musste, aber stillschweigend nie umgesetzt wurde. Eine andere Auflage war die Mitführung eines Feuerlöschers im Wagenheck, auch das wird mittlerweile in etlichen Fahrzeugen nicht (mehr) eingehalten.

Irgendwo habe ich gehört, dass es jetzt verstärkte Brandschutzauflagen für die Benutzung der U-Strab gibt, d.h., alle Triebfahrzeuge von Linien, die durch die U-Strab fahren, müssen mit Feuerlöschern ausgerüstet sein (gilt übrigens auch für die Vereine VEF und WTM, und da auch für Beiwagen!). Und das wird ggf. auch kontrolliert!


Solche Auflagen können nur im Interesse jedes einzelnen sein :up:

Das ist richtig, aber warum müssen die Vereine auch am Beiwagen einen solchen mitführen, die WL aber nicht?

Bis du sicher, dass die Vereine sie mitführen müssen? Kanne es aber nicht auch an der höheren Brandgefahr liegen, da die Fahrzeuge einen wesentlich höheren Holzanteil haben?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

luki32

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Bis du sicher, dass die Vereine sie mitführen müssen?

Ich bin sicher.
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Ferry

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Bis du sicher, dass die Vereine sie mitführen müssen? Kanne es aber nicht auch an der höheren Brandgefahr liegen, da die Fahrzeuge einen wesentlich höheren Holzanteil haben?

Ja, sie müssen. Wobei ich es noch einsehe, wenn die Triebwagen welche mitführen müssen. Bei den Beiwagen empfinde ich es als Schikane, zumal - wie schon User "luki32" geschrieben hat - es die WL hier selber nicht so genau nehmen. Der mit einer Mischung aus Terpentin und Öl imprägnierte Holzfußboden eines c3 brennt ggf. sicher genauso gut wie der gleichartig gestaltete Fußboden eines Oldtimers!

Und natürlich ist der Holzanteil höher, aber ausbrennen kann auch ein E1 (siehe 4860). Und einer Sage nach soll es ja sogar schon ab und zu ais einem ULF herausgequalmt haben...  :)
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hema

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Ein ULF hat eine wesentlich höhere Brandlast als Altfahrzeuge (E1, E2), das wurde sogar durch Gutachten festgestellt.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

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Ein ULF hat eine wesentlich höhere Brandlast als Altfahrzeuge (E1, E2), das wurde sogar durch Gutachten festgestellt.

Abgesehen davon kann man auch die Anzahl der Fahrzeugbrände von ULFen im Vergleich zu Altfahrzeugen betrachten und sich daraus einen Reim machen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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oldtimer

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Die Heckscheibe ist aus Verbundglas und daher nicht so ohne weiteres einschlagbar. Eine der Auflagen für die Zulassung der ULF ab 11 sowie 639 war die per Kederschnur entfernbare Heckscheibe, was zwar akzeptiert werden musste, aber stillschweigend nie umgesetzt wurde. Eine andere Auflage war die Mitführung eines Feuerlöschers im Wagenheck, auch das wird mittlerweile in etlichen Fahrzeugen nicht (mehr) eingehalten.

Irgendwo habe ich gehört, dass es jetzt verstärkte Brandschutzauflagen für die Benutzung der U-Strab gibt, d.h., alle Triebfahrzeuge von Linien, die durch die U-Strab fahren, müssen mit Feuerlöschern ausgerüstet sein (gilt übrigens auch für die Vereine VEF und WTM, und da auch für Beiwagen!). Und das wird ggf. auch kontrolliert!

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Das ist richtig, aber warum müssen die Vereine auch am Beiwagen einen solchen mitführen, die WL aber nicht?

In den Beiwägen der Betriebsgemeinschaft sitzt im Fahrgastbetrieb zumeist jemand der ein solches Gerät bedienen kann. Da kann so ein kleiner Handfeuerlöscher ganz nützlich sein.

Vom historischen Kontext her betrachtet, sollte eine Montage unter einem der Sitze problemlos möglich sein ohne störend zu wirken.
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95B

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In den Beiwägen der Betriebsgemeinschaft sitzt im Fahrgastbetrieb zumeist jemand der ein solches Gerät bedienen kann.

(1) Es gibt keine Betriebsgemeinschaft.
(2) Das Personal der Vereine wurde meines Wissens auf die Verwendung der Feuerlöscher nicht geschult.
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hema

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Einen Feuerlöscher sollte jeder bedienen können! Es ist ja fast selbsterklärend.


Die Feuerlöscher in der Straßenbahn/U-Bahn sind nicht nur für den Einsatz durch Bedienstete da, im Anlassfall soll sich den unverzüglich jeder schnappen, der damit eine Gefahr eindämmen kann!
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T1

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Eine andere Auflage war die Mitführung eines Feuerlöschers im Wagenheck, auch das wird mittlerweile in etlichen Fahrzeugen nicht (mehr) eingehalten.
Ist halt die Frage, wie man Heck definiert. Grundsätzlich sollte aber in jedem ULF im letzten oder vorletzten Modul ein Feuerlöscher vorhanden sein.

haidi

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Einen Feuerlöscher sollte jeder bedienen können! Es ist ja fast selbsterklärend.


Die Feuerlöscher in der Straßenbahn/U-Bahn sind nicht nur für den Einsatz durch Bedienstete da, im Anlassfall soll sich den unverzüglich jeder schnappen, der damit eine Gefahr eindämmen kann!
Das Bedienen ist selbsterklärend, ob der unbedarfte Bediener damit auch ein im Entstehen begriffenes Feuer löschen kann ist nicht nur nicht sicher, es wird sicher misslingen.

Ich erinnere an den Fall eines brennenden Autos auf der Tangente, in dem eine oder zwei Personen eingeklemmt waren. Ein ÖAMTC-Fahrer wollte mit einem  5 kg-Löscher das entstehende Feuer löschen, kurze Stöße etc. Bleibt ein vorbeifahrender Autofahrer stehen, reißt ihm den Feuerlöscher aus der Hand, bläst den gesamten Inhalt in das Fahrzeug und fährt weiter. Ergebnis: Insasse(n) mit Fahrzeug verbrannt.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Ferry

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Einen Feuerlöscher sollte jeder bedienen können!

In einer akuten Streßsituation nicht umbedingt. Vor allem die richtige Handhabung beim Löschen sollte man zumindest einmal "trocken" geübt haben.

Angesichts der diversen Schulungen, die das Personal beider Vereine regelmäßig über sich ergehen lassen muss, wundert es mich ohnehin, dass das bislang kein Thema war. Aber vielleicht kommt's ja noch.  ::)
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lol515

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Bleibt ein vorbeifahrender Autofahrer stehen, reißt ihm den Feuerlöscher aus der Hand, bläst den gesamten Inhalt in das Fahrzeug und fährt weiter.
Wieso denn das? Es ist doch auch noch nie jemand zum Notarzt hingestürmt und hat ihm den Defibrillator aus der Hand gerissen und einen Stromstoß nach dem anderen gesetzt!?