Autor Thema: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße  (Gelesen 22565 mal)

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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #30 am: 19. Februar 2016, 09:42:09 »
Den Balkensignalen nach zu urteilen ist die Fahrleitung eingeschaltet und da steht jemand auf dem Dach?

Ein Fall für das Arbeitsinspektorat? Erdungsstange kann ich keine entdecken - und die sollte doch wenn dann in der Nähe des zu untersuchenden Zuges angebracht sein. Aber natürlich ist das Foto dafür nicht detailliert genug.

Bei Ausfällen des Fahrstroms sind die Weichensignale finster. Ich glaube schon, dass die Weichenanlagen mit Bahnstrom gespeist werden.

Korrekt. Warum sollte es anders sein? Erstens macht es keinen Sinn, Weichen elektrisch betriebsfähig zu halten, wenn der Bahnstrom ausgeschaltet ist, zweitens kostet eine zusätzliche Leitung zum öffentlichen Netz Geld. Drittens funktionierten die alten Stromstoßweichen sowieso nur mit dem Fahrstrom.

Wenn die Fahrleitung eingeschaltet ist, macht eine Erdungsstange keinen Sinn. Außer, du willst ein schönes Feuerwerk sehen, die Fahrleitung auch gleich reparieren und einen Mitarbeiter mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus führen müssen...

Dem Rüstwagenmann wird wohl klar gewesen sein, dass die Fahrleitung eingeschaltet ist, daher auch die gebückte Haltung. Somit ist es - Arbeitsinspektorat hin und her - seine Entscheidung als Elektrofachkraft (lt. Elektrotechnikgesetz) und sein eigenes Risiko. Der Arbeitgeber (der keine Elektrofachkraft sein muss) muss nur die Schutzeinrichtungen zur Verfügung stellen, verwenden muss sie der Arbeitnehmer selbständig.

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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #31 am: 19. Februar 2016, 09:47:27 »
Wenn die Fahrleitung eingeschaltet ist, macht eine Erdungsstange keinen Sinn. Außer, du willst ein schönes Feuerwerk sehen, die Fahrleitung auch gleich reparieren und einen Mitarbeiter mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus führen müssen...

So schlimm ist es nicht. Ich habe selbst einmal gesehen, wie auf der WLB eine Erdungsstange in die eingeschaltete Oberleitung eingehängt wurde. Dem Fahrdraht ist nichts passiert, dem Mitarbeiter auch nicht. Es haben die Funken gespritzt und der obere Teil der Erdungsstange ist verdunstet. Geknallt wird es wohl auch haben, aber daran kann ich mich nicht konkret erinnern.
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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #32 am: 19. Februar 2016, 09:49:40 »
Also ich denke doch, dass die Rüstwagenmannschaft weiß, was sie tut, und sich nicht unnötig in Gefahr begibt.
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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #33 am: 19. Februar 2016, 11:27:26 »
Dem Rüstwagenmann wird wohl klar gewesen sein, dass die Fahrleitung eingeschaltet ist, daher auch die gebückte Haltung. Somit ist es - Arbeitsinspektorat hin und her - seine Entscheidung als Elektrofachkraft (lt. Elektrotechnikgesetz) und sein eigenes Risiko. Der Arbeitgeber (der keine Elektrofachkraft sein muss) muss nur die Schutzeinrichtungen zur Verfügung stellen, verwenden muss sie der Arbeitnehmer selbständig.
Das stimmt so nicht: im Falle einer Weigerung, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu setzen oder persönliche Schutzausrüstung zu verwenden, hat der Dienstgeber dafür zu sorgen, dass es der Arbeitnehmer tut. Wenn nicht, hat der Dienstgeber entsprechende Konsequenzen zu setzen (Verwarnung,  Nachschulung, Abzug vom entsprechenden Arbeitsplatz, im schlimmsten Fall Entlassung).
Genau so eine Vorgehensweise "I buck' mi eh', dann braucht's ned dauernd o'drah'n" ist nämlich extrem gefährlich. Das kann 2-3 Züge lang gut gehen. Irgendwann hat der Mitarbeiter dann einen verspannten Rücken und streckt sich kurz - und zack!
Sollte der Fahrstrom hier tatsächlich nicht abgeschaltet gewesen sein, ist dies jedenfalls kein harmloser Zwischenfall - egal, wieviel schneller es auf diese Art gehen mag.
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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #34 am: 19. Februar 2016, 13:35:33 »
Den Balkensignalen nach zu urteilen ist die Fahrleitung eingeschaltet und da steht jemand auf dem Dach?

Und was hat bitte das Signal mit der Oberleitungsspannung zu tun? Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß die aus der selben Quelle gespeist werden.  :fp:

Ein Fall für das Arbeitsinspektorat? Erdungsstange kann ich keine entdecken - und die sollte doch wenn dann in der Nähe des zu untersuchenden Zuges angebracht sein. Aber natürlich ist das Foto dafür nicht detailliert genug.

Wie Du es schon sagst, das Foto ist nicht detailliert genug, also keep down.

Nachsatz: Due Rüstwagenmannschaften kennen sich da besser aus als die meisten User hier, das ist ihr tägliches Brot.

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Luki

Bis auf die Weichen in der Ustrab werden diese sehr wohl von der Fahrleitung angespeist. Es sei denn, ich habe in 35 Jahren in der Abteilung "Es" irgendwas nicht mitbekommen!  ^-^

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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #35 am: 19. Februar 2016, 13:48:37 »
Bis auf die Weichen in der Ustrab werden diese sehr wohl von der Fahrleitung angespeist. Es sei denn, ich habe in 35 Jahren in der Abteilung "Es" irgendwas nicht mitbekommen!  ^-^

Auch die Signale?
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scrat

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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #36 am: 19. Februar 2016, 13:58:00 »
Natürlich auch die Signale. Es kam öfter vor, dass die Besatzung eines Spritzwagens nachts über Funk mitteilte, dass das Balkensignal trotz erfolgter Weichenreinigung noch immer finster sei. Bis man ihnen mitteilte, dass in diesem Bereich eine Fahrstromabschaltung erfolgt ist.

luki32

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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #37 am: 19. Februar 2016, 14:03:33 »
Natürlich auch die Signale. Es kam öfter vor, dass die Besatzung eines Spritzwagens nachts über Funk mitteilte, dass das Balkensignal trotz erfolgter Weichenreinigung noch immer finster sei. Bis man ihnen mitteilte, dass in diesem Bereich eine Fahrstromabschaltung erfolgt ist.

Wenn das so ist gestehe ich meinen Irrtum gerne ein.
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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #38 am: 19. Februar 2016, 19:40:58 »
Also doch ein Fall für den Arbeitsinspektor...  :ugvm:
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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #39 am: 19. Februar 2016, 19:56:50 »
Dann mach eine Anzeige, vielleicht beruhigt das dann dein Gewissen wieder.

LG,
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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #40 am: 19. Februar 2016, 21:06:29 »
Dann mach eine Anzeige, vielleicht beruhigt das dann dein Gewissen wieder.
Entschuldige, hier geht es nicht um mein Gewissen, ich kann es einfach nicht leiden, wenn sich Betriebe nicht um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter scheren. Es gibt ein Arbeitnehmerschutzgesetz und dieses ist zu befolgen. Basta. Wenn der Mitarbeiter, der am Foto am ULF steht, dann tot ist, dann schreien wieder alle - aber vorher was dagegen tun? Da wird man höchstens belächelt oder - so wie hier - mit irgendwelchen Totschlagargumenten die Diskussion da absurdum geführt. ::)

Achja: was man auf dem Foto wirklich nicht erkennt: Trug der Mitarbeiter am Dach eigentlich irgendeine Art von Absturzsicherung?
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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #41 am: 19. Februar 2016, 21:32:36 »
Und ich bin kein Techniker und weis auch nicht, wie die Schaltung beziehungsweise die Isolierung am ULF ist.

Aber ich gebe zu bedenken, dass die Mitarbeiter von B68 auch an der Fahrleitung arbeiten können, ohne diese abschalten zu müssen. Vielleicht geht das bei der Straßenbahn auch.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #42 am: 19. Februar 2016, 21:54:53 »
Weil der Korb isoliert ist beim "Steiger" was bei dieser Aktion sicher nicht der Fall ist.

@4463 Weder der Betrieb noch sein Vorgesetzter sagte dass er es so machen soll. In diesem Fall muss abgeschalten werden, die Schleifstücke werden getauscht und der Strom ist wieder ein. Nur wenn er nichts weiter sagt, wirds keiner wissen.
Normal wird während des Tausches halt die 5 Minuten vor Ort oder über die Leitstelle abgeschalten.

Es gibt keine Arbeiten am Wagendach mit eingeschaltener Fahrleitung.

Weichensignale ein, ergo auch Strom ein.

Sicher ist die Gefahr eines Überschlages bei Gleichstrom praktisch nicht gegeben im Vergleich zu Wechselstrom aber es reicht schon wenn er durch Unachtsamkeit die Fahrleitung berührt.

4463

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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #43 am: 19. Februar 2016, 23:56:00 »
Weder der Betrieb noch sein Vorgesetzter sagte dass er es so machen soll. In diesem Fall muss abgeschalten werden, die Schleifstücke werden getauscht und der Strom ist wieder ein. Nur wenn er nichts weiter sagt, wirds keiner wissen.
Eben: wenn der Arbeitnehmer von sich aus auf die vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahme verzichtet, dann gehört er (und alle die daneben stehen uns zusehen) dahingehend nachgeschult. :lamp:

Sicher ist die Gefahr eines Überschlages bei Gleichstrom praktisch nicht gegeben im Vergleich zu Wechselstrom aber es reicht schon wenn er durch Unachtsamkeit die Fahrleitung berührt.
Gleichstrom ist insofern gefährlicher als Wechselstrom, weil die Gefahr eines Herzstillstandes aufgrund des konstanten Stromes viel höher ist. Bei Wechselstrom kommt es anfänglich eher zu Rythmusstörungen (die natürlich auch tödlich sein können). Die Unachtsamkeit ist genau das Problem in solchen Situationen. Die Überschlagswahrscheinlichkeit ist bei den Spannungen, die hier vorkommen kein relevantes Thema, weil wenn er dem Fahrdraht erstmal auf weniger als 1 cm (die Faustregel für Überschlagsdistanzen in Luft ist 1 cm pro Kilovolt) nahe gekommen ist, dann berührt er ihn wohl auch irgendwann.
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haidi

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Re: 18.2.2016: Oberleitungsschaden Märzstraße
« Antwort #44 am: 20. Februar 2016, 01:22:30 »
Wär ich Partieführer oder Vorarbeiter (oder wie der Anschaffer am Rüstwagenimmer heißt) würd ich jeden eigenhändig vom Dach schmeißen, der ohne Stromabschaltung rauf steigt, aber vielleicht selber raufsteigen.
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