Den Balkensignalen nach zu urteilen ist die Fahrleitung eingeschaltet und da steht jemand auf dem Dach?
Ein Fall für das Arbeitsinspektorat? Erdungsstange kann ich keine entdecken - und die sollte doch wenn dann in der Nähe des zu untersuchenden Zuges angebracht sein. Aber natürlich ist das Foto dafür nicht detailliert genug.
Bei Ausfällen des Fahrstroms sind die Weichensignale finster. Ich glaube schon, dass die Weichenanlagen mit Bahnstrom gespeist werden.
Korrekt. Warum sollte es anders sein? Erstens macht es keinen Sinn, Weichen elektrisch betriebsfähig zu halten, wenn der Bahnstrom ausgeschaltet ist, zweitens kostet eine zusätzliche Leitung zum öffentlichen Netz Geld. Drittens funktionierten die alten Stromstoßweichen sowieso nur mit dem Fahrstrom.
Wenn die Fahrleitung eingeschaltet ist, macht eine Erdungsstange keinen Sinn. Außer, du willst ein schönes Feuerwerk sehen, die Fahrleitung auch gleich reparieren und einen Mitarbeiter mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus führen müssen...
Dem Rüstwagenmann wird wohl klar gewesen sein, dass die Fahrleitung eingeschaltet ist, daher auch die gebückte Haltung. Somit ist es - Arbeitsinspektorat hin und her - seine Entscheidung als Elektrofachkraft (lt. Elektrotechnikgesetz) und sein eigenes Risiko. Der Arbeitgeber (der keine Elektrofachkraft sein muss) muss nur die Schutzeinrichtungen zur Verfügung stellen, verwenden muss sie der Arbeitnehmer selbständig.