Wenn man sich den Text durchliest, könnte man darauf schließen, dass der Auftrag vor dem Ende der Angebotsfrist erteilt wurde.
Ich glaube, das ist eine unglückliche Formulierung, die durch unüberlegten Einsatz von Textbausteinen entstanden ist. In der Überschrift steht:
Ende Bewerbungs- od. Angebotsfrist / Erscheinungsende:Das interpretiere ich so, dass nun das Ende der Bewerbungsfrist folgen kann oder das Ende der Angebotsfrist oder eben das Erscheinungsende. Die nachfolgenden Textbausteine beziehen sich nur auf das Ende der Bewerbungsfrist oder das Ende der Angebotsfrist, aber nicht auf das Erscheinungsende, das mir in der Überschrift nachträglich hinzugefügt erscheint.
Eine Reisenberggasse gibt es im 23. Bezirk übrigens nicht, da muss die Reisberggasse gemeint sein.
Interessant finde ich auf jeden Fall, dass man die Anzeigen über einen Zwischenhändler günstiger zu bekommen scheint als vom Hersteller selbst. Oder gibt es da ein Segelboot gratis dazu?