Die Notsprechstellen in Aufzügen sind gesetzlich geregelt. Notsprechstellen auf U-Bahn-Bahnsteigen vermutlich nicht.
Vermutlich ist beides geregelt aber auch Aufzüge müssen deswegen nicht gleich stillgelegt werden. Sonst würden sehr viele Aufzüge in diversen Wohnhäusern sehr lange nicht funktionieren.
Es ist schon klar, dass wenn der Notruf ausgefallen ist, der entsprechende Aufzug, wenn nicht irgendwie anders bewachbar, zu sperren ist. Da ja in einer U-Bahn Station der Aufzug ungleich öfter benutzt wird.
Zu den Notsprechstellen: In jedem U-Bahn Zug sitzt vorne einer drin. Somit muss ich nicht unbedingt gleich alles einstellen nur weil der Bahnsteignotruf nicht funzt. Man muß halt nur langsam in die Station einfahren. Ob sie das gemacht haben oder nicht weiß ich nicht.