Autor Thema: ULF Umbau Sandstreuer  (Gelesen 37869 mal)

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Klingelfee

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #15 am: 30. April 2016, 05:41:05 »
Zitat
Und ein guter Verkehrsrecht-Anwalt wird sich freuen, kann er doch sagen, wenn alle Sandstreueinrichtungen eingebaut und in Betrieb gewesen wäre, hätte der Zug einen besseren Bremsweg gehabt und der Unfall wäre zu vermeiden gewesen. Da kann für die WL Teilschuld rausschauen.

Man beruft sich ja auf die Strassenbahnverordnung, und da reicht vor der ersten gebremsten Achse eine Sandstreueinrichtung!
Die Verschlechterung der Bremswirkung durch Rückbau könnte den Richter aber trotzdem beeindrucken.ö

Solange aber die gesetzlichen Bremsverzögerungswerte eingehalten werden, wird ein Richter nichts dagegen haben.  Ausserdem kannst du die Sandstreueinrichtung und den Bremssand nicht mit dem eines E1 oder E2 vergleichen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #16 am: 30. April 2016, 11:19:08 »
. . . . auch nicht die (Not-)Bremsleistung!
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Hubi

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #17 am: 03. Mai 2016, 18:54:49 »
Von offizieller Stelle gibt es zu diesem Umbau aber noch keinerlei Informationen, wie zb. ein Infoblatt oder Ähnliches, auch V44s hat keinerlei Info darüber bekommen!

Wagenbeweger

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #18 am: 09. Mai 2016, 15:23:39 »
Hier übrigens ein Bild von dem besagten Newsletter...

95B

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #19 am: 09. Mai 2016, 19:19:46 »
Das wirft natürlich die Frage auf, warum die Mitarbeiter von der Partei informiert werden und nicht vom Unternehmen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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uk

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #20 am: 09. Mai 2016, 19:51:40 »
Das wirft natürlich die Frage auf, warum die Mitarbeiter von der Partei informiert werden und nicht vom Unternehmen.
Ach, ist das nicht das selbe?  >:D 8)

Wiener Schwelle

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #21 am: 09. Mai 2016, 20:03:31 »
Das wirft natürlich die Frage auf, warum die Mitarbeiter von der Partei informiert werden und nicht vom Unternehmen.
Ich denke nicht umsonst werden die lieblichen rosa Tierchen vergeben.

hema

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #22 am: 09. Mai 2016, 20:53:32 »
Das wirft natürlich die Frage auf, warum die Mitarbeiter von der Partei informiert werden und nicht vom Unternehmen.
Ich denke nicht umsonst werden die lieblichen rosa Tierchen vergeben.
Man könnte ja statt der netten Schweinchen in Hinkunft (welke) rote Nelken vergeben!  :lamp:  >:D
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67er

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #23 am: 09. Mai 2016, 21:05:44 »
Mich würde interessieren, unter welchen Bedingungen man die Testfahrten gemacht hat.... bekannt ist ja, das etliche ULF schon bei der Steigung Güpferlingstraße hängen geblieben sind trotz allen Sandstreueinrichtungen...

Hubi

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #24 am: 09. Mai 2016, 21:12:59 »
Zitat
Mich würde interessieren, unter welchen Bedingungen man die Testfahrten gemacht hat.... bekannt ist ja, das etliche ULF schon bei der Steigung Güpferlingstraße hängen geblieben sind trotz allen Sandstreueinrichtungen...

Die Testfahrten wurden schon im Herbst (allerdings nach beendigung des ärgsten Laubfalles) begonnen, mit verschiedenen Belastungszuständen mit Wasserkanistern und Eisengewichten!

4463

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #25 am: 09. Mai 2016, 21:28:51 »
Wieso stehen in #18 die Impfungen unter "Bestattung"? :o
Werden die Leute da "niedergespritzt"?  :-\
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Klingelfee

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #26 am: 09. Mai 2016, 21:51:01 »
Wieso stehen in #18 die Impfungen unter "Bestattung"? :o
Werden die Leute da "niedergespritzt"?  :-\

Weil das die Termine für die Mitarbeiter der Bestattung sind.

Jeder Betriebsbereich hat da eigene Termine und Orte, wo die Impfungen stattfinden
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HLS

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #27 am: 09. Mai 2016, 23:29:13 »
Mich würde interessieren, unter welchen Bedingungen man die Testfahrten gemacht hat.... bekannt ist ja, das etliche ULF schon bei der Steigung Güpferlingstraße hängen geblieben sind trotz allen Sandstreueinrichtungen...
Ich kam nicht mal in der 10/58 Haltestelle Penzinger Straße weg, trotz Sand aus allen Rohren.
Ich freue mich schon auf den Herbst, wenn die ersten Auffahrunfälle passieren. So kann man sich auch der Ulfe entledigen. :fp:

Mal eine Frage hier in den Raum gestellt, den bisher konnte mir die keiner beantworten auch nicht von V44.

Bei der Wagenübernahme(Einschübe) steht ein Punkt, dass nach erfolgter Ausfahrt aus dem Bahnhof die Sandfunktion überprüft werden muß. Bei den Typen E1, E2, A & B höre und sehe ich es wenn man diese Funktion überprüft. Hingegen bei A1 & B1 sehe und höre ich überhaupt nichts, woher weiß ich also ob es überhaupt funktioniert und wie soll man es einschätzen können, ob der Zug somit überhaupt mit Fahrgästen bewegt werden darf?
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #28 am: 10. Mai 2016, 01:48:08 »
Ich würde sagen, wenn dir das Fahrzeug als Folge bzw. Ergebnis deines Sandstreuversuches keinen Fehler anzeigt, kannst du davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist. Wäre die Einrichtung dennoch schadhaft oder unzureichend, liegt die Haftung für allfällige Konsequenzen aus dem nicht erkennbaren Mangel allenfalls beim Fahrzeughalter aber sicher nicht beim Fahrer.

Auch mit mangelhafter oder sichtlich ausgefallener Sandstreueinrichtung darfst du die Nutzfahrt (mit Fahrgästen) beenden, allerdings an die Situation angepasst und mit maximal 25 km/h! Nur bei schlechtem Schienenzustand müsste der Zug als Sonderzug geführt werden Und natürlich jederzeit über Anordnung).
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95B

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Re: ULF Umbau Sandstreuer
« Antwort #29 am: 10. Mai 2016, 09:14:34 »
Ich würde sagen, wenn dir das Fahrzeug als Folge bzw. Ergebnis deines Sandstreuversuches keinen Fehler anzeigt, kannst du davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist. Wäre die Einrichtung dennoch schadhaft oder unzureichend, liegt die Haftung für allfällige Konsequenzen aus dem nicht erkennbaren Mangel allenfalls beim Fahrzeughalter aber sicher nicht beim Fahrer.

Schön und gut, aber in der Praxis wäre es wohl so: Unfall infolge mangelhafter Sandstreueinrichtung, Unternehmen behauptet, Sandstreueinrichtung funktioniere einwandfrei und putzt sich am Fahrer ab. :lamp:
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