Zitat aus BR Newsletter April 2016:
"Sandungsanlage bei der Wagentype ULF
Zukünftig sind die ULF-Fahrzeuge (gemäß Straßenbahnverordnung) ausschließlich mit einer Sandungsanlage vor dem 1. Portal ausgestattet. Die Sandungsanlagen auf den hinteren Portalen werden deaktiviert bzw. ausgebaut. Diese Maßnahme wird u. a. auf Bestreben der Behörde durchgeführt, wodurch der Sandverbrauch bzw. die Feinstaubbelastung reduziert werden sollen.
In diesem Zusammenhang wurden Messfahrten durchgeführt, bei denen sich ganz klar gezeigt hat, dass die Verwendung der Sandungsanlage am 1. Portal vollkommen ausreicht. Die angeführte Änderung wurde selbstverständlich unter Beiziehung eines Ziviltechnikers sowie der Behörde realisiert. Für das Fahrpersonal ergibt sich keine Änderung."
________________________________________________________________________________________
Es ist evident, dass durch diese Umbaumaßnahme in der betrieblichen Realität diverse Probleme auftreten werden:
1.) Es wird kein Sand mehr direkt vor angetriebene Räder gestreut, was bei schlechtem Schienenzustand auf Steigungen zu starkem Räderschleudern und Schwierigkeiten beim Ingangsetzen des Zuges führen wird (z.B. verkehrsbedingtes Anhalten auf Güpferlingstraße).
2.) Bei einer Gefahrenbremsung muss der Zug bei schlechtem Schienenzustand fast eine Zugslänge zurücklegen, bis alle Räder die Bremskräfte voll auf die Schienen übertragen können, was tendenziell eine Verlängerung des Bremswegs bedeutet.
3.) Die ULF sind aufgrund ihrer Losräder grundsätzlich für Flachstellenbildung anfällig; dies wird durch den Umbau weiter verschlechtert.
Realistisch betrachtet stehen geringfügigen Einsparungen beim Betriebsmittelverbrauch (Bremssand) Mehrkosten bei der Instandhaltung des Fahrwerks durch vermehrte Flachstellenbildung und deren Behebung gegenüber. Das Fahrpersonal wird dazu gezwungen, bei schlechtem Schienenzustand auch bei Betriebsbremsungen bei Rädergleiten in allen Portalen (insbesondere bei den A1 und B1) vermehrt die Schienenbremse einzusetzen.
nord22