Da es im Ulfauslieferungsthread unterzugehen scheint hier nochmal die Frage(n).
Wenn ich mich richtig erinnere, hängt an der Einmündung in der Geiselbergstraße ein "Fahrverbot" Schild am Querdraht. Dachte eigentlich, dass da gar nichts fahren darf, oder nur in Ausnahmefällen?!
Dieses Schild hat aber dieser Ulf nie gesehn. Weiteres darf, da ja dieses Gleis der Siemens gehört, von ihnen dort hin und her gefahren werden, wie sie möchten.
Was anderes diesbezüglich, weil es ja eindeutig ein Betriebsgleis ist.
1. Ist die Siemens in dem Falle an die DV/SV-Strab gebunden?
2. Brauchen die Verschieber eine Fahrberechtigung und wie wird diese aufrechterhalten?
3. Zählt dieses Gleisstück unter anderem sogar als "Bahnhofsgrund"?
4. Müssen solche Erprobungs-/Testfahrten angemeldet und genehmigt werden und wenn ja von wem?
5. Gibt es, außer direkt vor dem Siemenswerk , auf Höhe der Einfahrt noch einen Streckentrenner?
6. Wer "zahlt" den Strom, der dort verbraucht wird?
7. Gibt es dort Gleisbesetztlampen oder ähnliche Signalisierungen?
8. Wie weit darf ein Siemensmitarbeiter mit einer Bim dort "raus" fahren?
Eventuell kommen noch weitere Fragen hinzu, daher wird es bei Gelegenheit auch editiert.