Bei eingeschalteter Anlage 1 wird dir sicher keiner den mündlichen Auftrag geben, gegen Rot zu fahren, es sei denn , es wäre ein Halbwahnsinniger! Denn falls dann was passiert, wäre das sein Karriereende, zumindest hätte er starken Erklärungsbedarf und erhebliche Konsequenzen zu gewärtigen. Selbst wenn nichts passiert, bekäme er dienstliche Probleme, falls sein vorschriftswidriges Tun nicht unbemerkt bleibt.
Nur bei Anlage 2 oder ausgeschalteter Signalanlage darf solch eine Fahrterlaubnis gegeben werden.