Autor Thema: Matzleinsdorfer Platz  (Gelesen 102923 mal)

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95B

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #240 am: 08. Juli 2015, 10:14:24 »
Wollt es bereits vor Längerem schreiben, aber jetzt ist es mir wieder eingefallen:

Vor bereits 2 Wochen wurden am Matzleinsdorfer Platz und bei der Kliebergasse die separaten Doppel-Rot-Signale entfernt, welche neben dem Ausfahrtssignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich hingen.
Ein allfälliges "Halt" wird jetzt über Blockhauptsignal, Halt dargestellt.

Das ist natürlich kein Blockhauptsignal, sondern ein Halt, das an anderer Stelle (neben der Anlage I) montiert wurde.

Was martin8721 vermutlich ausdrücken wollte: Ein allfälliges Rot wegen Streckensperre wird nicht mehr über die (nun entfernten) Doppeleinkammersignale angezeigt, sondern auf das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich aufgeschaltet.
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #241 am: 08. Juli 2015, 11:09:18 »
Was martin8721 vermutlich ausdrücken wollte: Ein allfälliges Rot wegen Streckensperre wird nicht mehr über die (nun entfernten) Doppeleinkammersignale angezeigt, sondern auf das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich aufgeschaltet.

Die zwei roten Leuchten für Halt sind doch neben dem Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich, also sind jetzt auf dieser Anlage drei rote, zwei grüne und zwei gelbe lampen.

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95B

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #242 am: 08. Juli 2015, 11:58:52 »
Was martin8721 vermutlich ausdrücken wollte: Ein allfälliges Rot wegen Streckensperre wird nicht mehr über die (nun entfernten) Doppeleinkammersignale angezeigt, sondern auf das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich aufgeschaltet.

Die zwei roten Leuchten für Halt sind doch neben dem Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich, also sind jetzt auf dieser Anlage drei rote, zwei grüne und zwei gelbe lampen.

Nein. Das zusätzliche Halt wird durch das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich dargestellt, sprich: Bei Streckensperre gibt die Anlage 1 in die gesperrte Richtung einfach nicht frei.
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martin8721

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #243 am: 08. Juli 2015, 20:19:29 »
Was martin8721 vermutlich ausdrücken wollte: Ein allfälliges Rot wegen Streckensperre wird nicht mehr über die (nun entfernten) Doppeleinkammersignale angezeigt, sondern auf das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich aufgeschaltet.

Die zwei roten Leuchten für Halt sind doch neben dem Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich, also sind jetzt auf dieser Anlage drei rote, zwei grüne und zwei gelbe lampen.
Nein. Das zusätzliche Halt wird durch das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich dargestellt, sprich: Bei Streckensperre gibt die Anlage 1 in die gesperrte Richtung einfach nicht frei.


Genau. 95B hat es richtig beschrieben.
Die 2 roten Leuchten neben der Anlage 1 wurden entfernt und ein "Halt" wird nun durch das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich, also durch Anlage 1 dargestellt.

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #244 am: 08. Juli 2015, 21:52:46 »
Was martin8721 vermutlich ausdrücken wollte: Ein allfälliges Rot wegen Streckensperre wird nicht mehr über die (nun entfernten) Doppeleinkammersignale angezeigt, sondern auf das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich aufgeschaltet.

Die zwei roten Leuchten für Halt sind doch neben dem Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich, also sind jetzt auf dieser Anlage drei rote, zwei grüne und zwei gelbe lampen.
Nein. Das zusätzliche Halt wird durch das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich dargestellt, sprich: Bei Streckensperre gibt die Anlage 1 in die gesperrte Richtung einfach nicht frei.


Genau. 95B hat es richtig beschrieben.
Die 2 roten Leuchten neben der Anlage 1 wurden entfernt und ein "Halt" wird nun durch das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich, also durch Anlage 1 dargestellt.
Wie wird es bei nem Ausfall von Anlage 1 dargestellt? ???
Edit: farblich
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #245 am: 08. Juli 2015, 22:16:36 »
Vermutlich ist die rote Leuchte dann unabhängig von der Steuerung durch die Anlage 1 schaltbar. Also einfach über einen Schalter.
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #246 am: 08. Juli 2015, 22:19:49 »
Wie wird es ne Ausfall von Anlage 1 dargestellt? ???

Gute Frage, denn das Ausfahrsignal kann ja keinen richtungsbezogenen Haltbegriff darstellen. Möglich wäre, dass die Anlage 2 in die gesperrte Richtung kein Freisignal zeigt. Wie dem auch sei: Meines Wissens gibt es diesbezüglich keinerlei Unterlagen, um das Fahrpersonal auf die geänderte Signalisierungsweise einzuschulen.

Vermutlich ist die rote Leuchte dann unabhängig von der Steuerung durch die Anlage 1 schaltbar. Also einfach über einen Schalter.

Dann würde aber eine Komplettsperre der Kreuzung eintreten, da kein richtungsbezogener Haltbegriff (wie bei den Doppeleinkammersignalen mit Pfeiltafel) darstellbar ist. Wenn Anlage 1 und Anlage 2 gleichzeitig leuchten, darf sowieso keine Fahrt erfolgen (ungültiger Signalbegriff).
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #247 am: 08. Juli 2015, 23:45:42 »
Ursprünglich sollte am Matz zur Gänze und Kliebergasse FR Südbahn/Ring die alten Tunnelsperrlampen bleiben, weil eben dort unterschiedliche Richtungen gesperrt werden können und nur in den übrigen Haltestellen sollte das doppel Rot durch das integrierte einfach Rot ersetzt werden.
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #248 am: 09. Juli 2015, 02:29:26 »

Dann würde aber eine Komplettsperre der Kreuzung eintreten, da kein richtungsbezogener Haltbegriff (wie bei den Doppeleinkammersignalen mit Pfeiltafel) darstellbar ist.
Dann muss man halt bei Bedarf einem dort stehenden Zug einen mündlichen Fahrauftrag geben. Entweder durch ein Aufsichtsorgan vor Ort oder über einen protokollierten Auftrag über Funk!


Man könnte das Rotlicht in jenen Fällen, wo es zur Tunnelsperre "missbraucht" wird", aber auch an die Weichenstellung koppeln! Leuchtendes Rotlicht und Anlage 2 gleichzeitig ist rechtlich eigentlich das selbe Problem wie finsteres Rot plus Anlage 2, gefahren werden darf (ohne Fahrbegriff am Ausfahrtsignal) nur über besonderen Auftrag. Als Fahrer muss ich nun eigentlich davon ausgehen, dass die Anzeige der Anlage 2 dieser besondere Auftrag ist und dürfte fahren, wenn für meine Richtung frei ist, Rot hin oder her. Dass die Anlage 2 meist (widerrechtlich) von einem Automaten gesteuert wird und nicht von einem überwachenden Menschen, muss und kann ein Fahrer im einzelnen ja gar nicht wissen. Man könnte die Anlage 2 natürlich auch so konfigurieren, dass sie im Fall einer Tunnelsperre nur in jene Richtung Frei zeigen kann, die von der Sperre nicht betroffen ist. Oder sie einfach gänzlich finster lassen.
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #249 am: 09. Juli 2015, 07:17:04 »
Der Umbau wurde notwendig, weil irgendjemand nachträglich eingefallen ist, dass die Rotlichtanlage nicht gesetzeskonform ist. Dnn ich darf für ein und den selben Gleisabschnitt nicht 2 Signale haben, die einen gegenteilige Signalisierung hat. Blockhauptsignal zeigt frei, bei gleichzeitigen Doppelrot.
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #250 am: 09. Juli 2015, 08:10:55 »
Der Umbau wurde notwendig, weil irgendjemand nachträglich eingefallen ist, dass die Rotlichtanlage nicht gesetzeskonform ist. Dnn ich darf für ein und den selben Gleisabschnitt nicht 2 Signale haben, die einen gegenteilige Signalisierung hat. Blockhauptsignal zeigt frei, bei gleichzeitigen Doppelrot.

Es gibt in der ganzen Ustrab kein Blockhauptsignal.
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #251 am: 09. Juli 2015, 08:16:55 »
Der Umbau wurde notwendig, weil irgendjemand nachträglich eingefallen ist, dass die Rotlichtanlage nicht gesetzeskonform ist. Dnn ich darf für ein und den selben Gleisabschnitt nicht 2 Signale haben, die einen gegenteilige Signalisierung hat. Blockhauptsignal zeigt frei, bei gleichzeitigen Doppelrot.

Es gibt in der ganzen Ustrab kein Blockhauptsignal.

OK, du hast gewonnen, die richtige Bezeichnung ist Ausfahrtssignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich.
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #252 am: 09. Juli 2015, 08:52:36 »

Dann würde aber eine Komplettsperre der Kreuzung eintreten, da kein richtungsbezogener Haltbegriff (wie bei den Doppeleinkammersignalen mit Pfeiltafel) darstellbar ist.
Dann muss man halt bei Bedarf einem dort stehenden Zug einen mündlichen Fahrauftrag geben. Entweder durch ein Aufsichtsorgan vor Ort oder über einen protokollierten Auftrag über Funk!

Ich muß Dir ehrlich sagen, ich fahre bei leuchteten Ausfahrtssignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich keinen Meter (steht auch so im USTRAB-Lehrbehelf), und ich kann ja als Fahrer nicht unterscheiden, obs jetzt eben dieses oder "nur" das Halt ist, da darf dann der Herr Revisor selbst fahren, und wenn er Pech hat stellt sich dann bei ihm unter dem Zug die Weiche.

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #253 am: 09. Juli 2015, 12:12:06 »
Bei eingeschalteter Anlage 1 wird dir sicher keiner den mündlichen Auftrag geben, gegen Rot zu fahren, es sei denn , es wäre ein Halbwahnsinniger! Denn falls dann was passiert, wäre das sein Karriereende, zumindest hätte er starken Erklärungsbedarf und erhebliche Konsequenzen zu gewärtigen. Selbst wenn nichts passiert, bekäme er dienstliche Probleme, falls sein vorschriftswidriges Tun nicht unbemerkt bleibt.

Nur bei Anlage 2 oder ausgeschalteter Signalanlage darf solch eine Fahrterlaubnis gegeben werden.
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #254 am: 09. Juli 2015, 13:00:15 »
...falls sein vorschriftswidriges Tun nicht unbemerkt bleibt.
Das kann nicht unbemerkt bleiben, wird doch jede Rotfahrt aufgezeichnet.
"Grüß Gott"

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