Autor Thema: Matzleinsdorfer Platz  (Gelesen 102748 mal)

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hema

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #225 am: 20. Mai 2014, 15:03:03 »
Hoffentlich endlich händisch gestellt und nicht mehr (gesetzeswidrig) zeitgeschaltet per Automatik! Ich weiß, ganz sicher ein frommer Wunsch.  8)
Wieso ist die Zeitschaltung gesetzeswidrig?
Weil man rote Hauptsignale (auch ausgefallene) nur über besonderen Auftrag überfahren darf. Und den kann wohl nur ein befugtes Organ des Eisenbahnbetriebes nach Prüfung der Lage und der freien Strecke geben, welches diese Anordnung auch zu verantworten hat. Wie diese Anordnung den Fahrern mitgeteilt wird ist dann Mittel der Wahl (Licht, Funk, Signalfahne oder mündlich), ein Automat kann einer Verantwortlichkeit wohl nicht nachkommen. Außerdem sind an Kreuzungen im Tunnel Zugsicherungsanlagen vorgeschrieben, die automatisch schaltende Anlage 2 erfüllt diese Auflage nicht. Als durch eine Aufsichtsperson geschaltete Notanlage ist sie aber durchaus denk- und verwendbar.
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Hubi

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #226 am: 20. Mai 2014, 18:13:42 »
Ich müsste mir mal den Genehmigungsbescheid der Anlage 2 ansehen, ich denke aber das die Anlage 2 in dieser Form genehmigt wurde.

hema

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #227 am: 20. Mai 2014, 23:00:36 »
Ich müsste mir mal den Genehmigungsbescheid der Anlage 2 ansehen, ich denke aber das die Anlage 2 in dieser Form genehmigt wurde.
Genehmigt oder nicht genehmigt. In der StrabVO99 wird leider im § 54. Abs.14 folgendes vorgeschrieben:

Zitat von: StravVO
(14) Am Hauptsignal H 0 darf nur auf besonderen Auftrag vorbeigefahren werden.

Und zwar mit Gültigkeit ab Juni 2000 und ohne Ausnahme für bestehende Anlagen!



Bescheide welche geltenden Gesetzen widersprechen sind zu widerrufen oder zurückzuziehen. Auf jeden Fall sind sie kein Freibrief geltende (neuere) Gesetze nicht einhalten zu müssen. In vielen Fällen gibt es in den Bestimmungen den sogenannten "Bestandschutz" (oft befristet), welcher z.B. eine Weiterverwendung älterer Einrichtungen ermöglicht, zumindest soweit die Behörde dem Anwender  keine anderen Auflagen macht. Zu diesem Punkt ist aber im § 64. der StrabVO keine Ausnahme (Übergangsbestimmung) vorgesehen. 
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Klingelfee

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #228 am: 21. Mai 2014, 06:40:39 »
Ich müsste mir mal den Genehmigungsbescheid der Anlage 2 ansehen, ich denke aber das die Anlage 2 in dieser Form genehmigt wurde.
Genehmigt oder nicht genehmigt. In der StrabVO99 wird leider im § 54. Abs.14 folgendes vorgeschrieben:

Zitat von: StravVO
(14) Am Hauptsignal H 0 darf nur auf besonderen Auftrag vorbeigefahren werden.

Und zwar mit Gültigkeit ab Juni 2000 und ohne Ausnahme für bestehende Anlagen!



Bescheide welche geltenden Gesetzen widersprechen sind zu widerrufen oder zurückzuziehen. Auf jeden Fall sind sie kein Freibrief geltende (neuere) Gesetze nicht einhalten zu müssen. In vielen Fällen gibt es in den Bestimmungen den sogenannten "Bestandschutz" (oft befristet), welcher z.B. eine Weiterverwendung älterer Einrichtungen ermöglicht, zumindest soweit die Behörde dem Anwender  keine anderen Auflagen macht. Zu diesem Punkt ist aber im § 64. der StrabVO keine Ausnahme (Übergangsbestimmung) vorgesehen.

Wenn du der Meinung bist, dass das Signal illegal ist, dann mach doch eine Anzeige bei der Eisenbahnbehörde.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Hubi

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #229 am: 21. Mai 2014, 17:47:57 »
Zitat
Weil man rote Hauptsignale (auch ausgefallene) nur über besonderen Auftrag überfahren darf.

Bei Anlage 2 gibt es aber kein rotes Hauptsignal, auch kein ausgefallenes, sondern es ist Eisenbahntechnisch eine vollkommen andere Anlage.
Nachdem die Ustrab erst vor kurzem (nach Einbau der Touchpanels) von der Behörde begutachtet und abgenommen wurde (war bei den Abnahmefahrten dabei), gehe ich mal davon aus das da nichts Unerlaubtes installiert ist!

hema

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #230 am: 22. Mai 2014, 03:08:19 »

Wenn du der Meinung bist, dass das Signal illegal ist, dann mach doch eine Anzeige bei der Eisenbahnbehörde.
Ich bin weder Religionswächter, noch Inquisitor. Ich habe nur die Fakten aufgezeigt, weil hier die Debatte aufgekommen ist. Die Capos in Erdberg sollen machen, was sie wollen und womit sie glücklich sind, ein kleiner Bediensteter kann in diesem Fall ohnedies nicht zum Handkuss kommen, solange er seine Vorschriften einhält.




Bei Anlage 2 gibt es aber kein rotes Hauptsignal, auch kein ausgefallenes, sondern es ist Eisenbahntechnisch eine vollkommen andere Anlage.
Nachdem die Ustrab erst vor kurzem (nach Einbau der Touchpanels) von der Behörde begutachtet und abgenommen wurde (war bei den Abnahmefahrten dabei), gehe ich mal davon aus das da nichts Unerlaubtes installiert ist!
An der Anlage 2 natürlich nicht, das ist ja nur ein normales Straßenbahnlichtsignal. Aber die Anlage 1 ist eben die vorgeschriebene Zugsicherungsanlage und die löst sich ja bei Ausfall nicht in Luft auf! Die Anlage 2 dient dazu in diesem Fall den Fahrern die erforderliche Fahrterlaubnis zu geben, und diesen Auftrag muss wer verantworten, der vorher die Situation geprüft hat (freie Strecke, keine konvergierenden Fahrten usw.) und das kann ein Automat wohl nicht!?


Ein ausgefallenes rotes Signal ist als Rot zu werten (= Halt) und darf eben nur über besonderen Aufftrag überfahren werden. Ich weiß ja nicht, was so schwer dran sein soll, dass bei Bedarf die Anlage 2 vor Ort von einem Stellwerker (im Kammerl) bedient wird und bis zu dessen Eintreffen den einzelnen Zügen die Fahrterlaubnis per Funk gegeben wird (protokolliert!).


Aber, wie gesagt, mich geht es nix an und kann mir eigentlich wurscht sein. Nur verstehe ich halt nicht, warum man immer seine eigenen Regeln machen muss, wenn die Einhaltung der gültigen Gesetze eh so einfach ist!  ::)
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Klingelfee

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #231 am: 22. Mai 2014, 08:35:03 »
An der Anlage 2 natürlich nicht, das ist ja nur ein normales Straßenbahnlichtsignal. Aber die Anlage 1 ist eben die vorgeschriebene Zugsicherungsanlage und die löst sich ja bei Ausfall nicht in Luft auf! Die Anlage 2 dient dazu in diesem Fall den Fahrern die erforderliche Fahrterlaubnis zu geben, und diesen Auftrag muss wer verantworten, der vorher die Situation geprüft hat (freie Strecke, keine konvergierenden Fahrten usw.) und das kann ein Automat wohl nicht!?


Ein ausgefallenes rotes Signal ist als Rot zu werten (= Halt) und darf eben nur über besonderen Aufftrag überfahren werden. Ich weiß ja nicht, was so schwer dran sein soll, dass bei Bedarf die Anlage 2 vor Ort von einem Stellwerker (im Kammerl) bedient wird und bis zu dessen Eintreffen den einzelnen Zügen die Fahrterlaubnis per Funk gegeben wird (protokolliert!).


Und du schreibst ganz richtig - ein ausgefallenes Signal, darf nur mit einem anderen Fahrauftrag überfahren werden. Und die Anlage 2 IST ein anderer Fahrauftrag. Oder aber auch mit einem Ersatzsignal. Und die Anlage 2 hat auch die Funktion eines Ersatzsignales. Das einzige, was geregelt ist, ist die maximale Betriebsdauer, wie lange das Ersatzsignal im Durchschnitt im Betrieb sein darf.

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Ferry

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #232 am: 22. Mai 2014, 09:00:23 »
Das einzige, was geregelt ist, ist die maximale Betriebsdauer, wie lange das Ersatzsignal im Durchschnitt im Betrieb sein darf.
Ach, da gibt es eine Obergrenze? Wo liegt die?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

HLS

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #233 am: 22. Mai 2014, 09:23:49 »
Das einzige, was geregelt ist, ist die maximale Betriebsdauer, wie lange das Ersatzsignal im Durchschnitt im Betrieb sein darf.
Ach, da gibt es eine Obergrenze? Wo liegt die?
Ich hab mal irgendwo was gehört von 90% Anlage 1 und 10% Anlage2(3).
Aber egal wie hoch oder niedig der Wert ist, der kann nicht für die Kliebergasse gelten. 8)
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

martin8721

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #234 am: 22. Mai 2014, 19:24:16 »
Das einzige, was geregelt ist, ist die maximale Betriebsdauer, wie lange das Ersatzsignal im Durchschnitt im Betrieb sein darf.
Ach, da gibt es eine Obergrenze? Wo liegt die?
Ich hab mal irgendwo was gehört von 90% Anlage 1 und 10% Anlage2(3).
Aber egal wie hoch oder niedig der Wert ist, der kann nicht für die Kliebergasse gelten. 8)

Ja, dort herrscht seit Monaten der umgekehrte Wert: 10% Anlage 1 und 90% Anlage 2.  8)

hema

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #235 am: 22. Mai 2014, 21:32:50 »
Erstens, seit Jahren, und zweitens ist das Verhältnis 1:99 (mindestens)!  :o  ;D
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Hauptbahnhof

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #236 am: 23. Oktober 2014, 15:26:00 »
Zumindest gestern war in der Hst. Kliebergasse die Anlage 1 (!!!) in Betrieb.  :up:

martin8721

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #237 am: 23. Oktober 2014, 19:34:09 »
Zumindest gestern war in der Hst. Kliebergasse die Anlage 1 (!!!) in Betrieb.  :up:

Die läuft mittlerweile eh schon seit einigen Wochen.  ;)
Die Pfeillaterne ist allerdings weiterhin finster.

martin8721

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #238 am: 08. Juli 2015, 08:48:41 »
Wollt es bereits vor Längerem schreiben, aber jetzt ist es mir wieder eingefallen:

Vor bereits 2 Wochen wurden am Matzleinsdorfer Platz und bei der Kliebergasse die separaten Doppel-Rot-Signale entfernt, welche neben dem Ausfahrtssignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich hingen.
Ein allfälliges "Halt" wird jetzt über Blockhauptsignal, Halt dargestellt.

luki32

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #239 am: 08. Juli 2015, 08:59:25 »
Wollt es bereits vor Längerem schreiben, aber jetzt ist es mir wieder eingefallen:

Vor bereits 2 Wochen wurden am Matzleinsdorfer Platz und bei der Kliebergasse die separaten Doppel-Rot-Signale entfernt, welche neben dem Ausfahrtssignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich hingen.
Ein allfälliges "Halt" wird jetzt über Blockhauptsignal, Halt dargestellt.

Das ist natürlich kein Blockhauptsignal, sondern ein Halt, das an anderer Stelle (neben der Anlage I) montiert wurde.

mfG
Luki
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Militanter Gegner der Germanisierung der österreichischen Sprache!