Weder habe ich behauptet, daß das ewig so bleiben müßte, noch daß die Behörde nicht jederzeit eine Änderung verlangen kann. Aber selbst wenn die Behörde die Außerbetriebsetzung der Anlage 2 jetzt verlangt haben sollte (ich weiß ja nicht, ob das so ist), war sie bis dahin nicht mehr und nicht weniger gesetzeskonform wie die übrigen Ustrabsignale und somit die ganze Ustrab.