Autor Thema: Matzleinsdorfer Platz  (Gelesen 87462 mal)

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TH

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #60 am: 30. Dezember 2011, 14:53:43 »
Hättest du ein Photo von der Erstausführung des Schaltpultes ? 
Meinst du das da?
Nein,
Draußen auf dem Gelbjackenbahnsteig.  ;)

TH

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #61 am: 30. Dezember 2011, 15:00:28 »
Da ja jetzt bald das Ende der Anlage 2 bevorsteht . . . .
Wird interessant, was man sich für die Kliebergasse überlegt. Die Anlage 2 ist dort schließlich wohl kaum gesetzeskonformer als jene am Matzleinsdorfer Platz!  :(



Zitat
PS. Es müssen in Bälde  Stellwerksschulungen für die Revisore gemacht werden.
 :lamp:
Das Knöpferldrücken wird sicher eine "schwierige" Aufgabe!

Nicht Knöpferldrücken. Fettfinger auf Tätschsskriehn  8)

E2

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #62 am: 30. Dezember 2011, 16:46:38 »
Meinst du das da?

Welcher Modellbahnbastler hat denn da gefuhrwerkt? Mein erstes (analoges) Gleisbildstellwerk hat auch so ähnlich ausgeschaut. :D

hema

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #63 am: 30. Dezember 2011, 17:06:07 »

Welcher Modellbahnbastler hat denn da gefuhrwerkt?
Hätte man bloß einen (guten) Bastler rangelassen!  :up:  ;D
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #64 am: 30. Dezember 2011, 17:52:48 »
Meinst du das da?

Welcher Modellbahnbastler hat denn da gefuhrwerkt? Mein erstes (analoges) Gleisbildstellwerk hat auch so ähnlich ausgeschaut. :D

Nur dass ist nicht das Stellpult für den Betrieb, sondern für die Simulation. Ausserdem darf man nicht vergessen, dass dieses Stellpult schon über 40 Jahre alt ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #65 am: 30. Dezember 2011, 21:34:19 »
Die Technik an sich ist ja nicht schlecht. Meine analoge Modelleisenbahn ist auch ausschließlich relaisgesteuert. Die Gleisbesetztmeldung funktioniert allerdings nicht über Achszählwerke, sondern über Lichtschranken, die nur "Zug fährt ein" und "Zug fährt aus" unterscheiden können (also einen Zugriss nicht wahrnehmen würden). :D Hätte man bloß die Zählerei bei der Anlage 1 von Anfang an fehlerfrei hinbekommen...

Wird interessant, was man sich für die Kliebergasse überlegt. Die Anlage 2 ist dort schließlich wohl kaum gesetzeskonformer als jene am Matzleinsdorfer Platz!  :(
Hehe, wie wärs mit Kameras und Fernsteuerung vom "Stellwerk Matzleinsdorf" aus?  8)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Ferry

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #66 am: 04. Januar 2012, 12:05:56 »
Da ja jetzt bald das Ende der Anlage 2 bevorsteht
Wer sagt das?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

hema

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #67 am: 04. Januar 2012, 19:01:41 »
Na wenn dann permanent ein Stellwerker vor Ort sein wird, der die Anlage 1(bei Bedarf) auch nach seinem Ermessen steuern kann, braucht wohl niemand mehr die nicht gesetzeskonforme Anlage 2. Wenn gar nichts mehr geht, kann er sich ja umgehend zum "Fetzensignal" erklären oder zu jedem Zug rennen und mündliche Abfahrtsaufträge erteilen!  ;)
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #68 am: 04. Januar 2012, 20:49:13 »
. . . die nicht gesetzeskonforme Anlage 2.

Was soll an der Anlage 2 mehr nicht gesetzeskonform sein, als an der übrigen Ustrab, daß du das immer so betonst? Die Ustrab genießt so wie sie ist Bestandschutz gemäß der StrabVO 1999.

hema

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #69 am: 04. Januar 2012, 21:13:51 »

Was soll an der Anlage 2 mehr nicht gesetzeskonform sein, als an der übrigen Ustrab, daß du das immer so betonst? Die Ustrab genießt so wie sie ist Bestandschutz gemäß der StrabVO 1999.
Es gibt eben verschiedene Ansichten und du siehst es halt (wie so oft) anders.  ;)



Da ich nicht immer alles langatmig runterbeten will, nur 3 Punkte.
  • Einen "Bestandschutz" gibt es nicht, es gibt nur Ausnahmen von der Verpflichtung zur Nachrüstung, was aber die Behörde nicht hindern kann, eine solche jederzeit zu verlangen. Also, es gibt zwar keine umgehende Verpflichtung, aber auch keinen (ewigen) Anspruch.
  • Die Ustrab ist als "Signalgedeckte Strecke" gekennzeichnet.
  • Das Überfahren eines (ausgefallenen) Rot-Signals ist nur über speziellen Auftrag statthaft, ansonsten gilt es als Rotfahrt. Und einen Auftrag kann eigentlich nur jemand erteilen, der erstens dazu befugt ist und zweitens auch die Verantwortung für sein Handeln übernimmt. Von einer per Zeitschalter stur weiterschaltenden Lampe kann man das wohl nicht erwarten.
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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #70 am: 04. Januar 2012, 21:26:36 »
Weder habe ich behauptet, daß das ewig so bleiben müßte, noch daß die Behörde nicht jederzeit eine Änderung verlangen kann. Aber selbst wenn die Behörde die Außerbetriebsetzung der Anlage 2 jetzt verlangt haben sollte (ich weiß ja nicht, ob das so ist), war sie bis dahin nicht mehr und nicht weniger gesetzeskonform wie die übrigen Ustrabsignale und somit die ganze Ustrab.

Ferry

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #71 am: 05. Januar 2012, 18:04:08 »
Es gibt eben verschiedene Ansichten und du siehst es halt (wie so oft) anders.  ;)
Nicht nur er.

Zitat
Da ich nicht immer alles langatmig runterbeten will, nur 3 Punkte.
  • Einen "Bestandschutz" gibt es nicht, es gibt nur Ausnahmen von der Verpflichtung zur Nachrüstung, was aber die Behörde nicht hindern kann, eine solche jederzeit zu verlangen. Also, es gibt zwar keine umgehende Verpflichtung, aber auch keinen (ewigen) Anspruch.
  • Die Ustrab ist als "Signalgedeckte Strecke" gekennzeichnet.
  • Das Überfahren eines (ausgefallenen) Rot-Signals ist nur über speziellen Auftrag statthaft, ansonsten gilt es als Rotfahrt. Und einen Auftrag kann eigentlich nur jemand erteilen, der erstens dazu befugt ist und zweitens auch die Verantwortung für sein Handeln übernimmt. Von einer per Zeitschalter stur weiterschaltenden Lampe kann man das wohl nicht erwarten.
Schön. Das ist seit mehr als 20 Jahren so und war nie ein Problem. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Es ist nicht mehr gesetzeskonform wegen einer Änderung im Gesetz. Diesfalls bitte ich um Nennung der Änderung(en) mit Quellenangabe.
  • Es ist genauso "gesetzeskonform" wie seit 20 Jahren. So what?
Erkläre mir also bitte, weshalb - laut Aussage von "TH"  - das baldige Ende von Anlage 2 bevorsteht. Ich halte das schlicht für ein "Gschichtl".
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

TH

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #72 am: 05. Januar 2012, 18:12:56 »

Erkläre mir also bitte, weshalb - laut Aussage von "TH"  - das baldige Ende von Anlage 2 bevorsteht. Ich halte das schlicht für ein "Gschichtl".

I bin a Gschichtldrucker.  :-[ :-[ :-[

E2

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #73 am: 05. Januar 2012, 18:19:51 »
I bin a Gschichtldrucker.  :-[ :-[ :-[

Mach dir nix draus, der Ferry hat auch schon mal unrecht gehabt  ;D :P

hema

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Re: Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #74 am: 05. Januar 2012, 21:17:32 »

I bin a Gschichtldrucker.  :-[ :-[ :-[
Macht nix, ich auch. Weil die Signale "Beginn der Strecke mit Zugsicherung" bzw. "Ende der Strecke mit Zugsicherung" in der Signalvorschrift 1984 gibt es nicht und den § 54 (14) der StrabVO gibt es auch nicht!  :'(
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