Autor Thema: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof  (Gelesen 31393 mal)

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Klingelfee

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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #105 am: 21. November 2016, 12:48:10 »
Interessant wird ein nicht vorschriftskonformes Signal "Grenzmarke" eh maximal dann, wenn ein Fahrer zu weit vorgefahren ist und jetzt die Krot fressen soll... der könnte theoretisch Einspruch erheben. Aber bei dem Versuch wünsche ich ihm in der Realität viel Spaß! Außerdem stellt ein Ignorieren einer intern bekannt gemachten Regelung ("Bis zu dera weißn Linie derfst foan, weida net!") auch zumindest ein Dienstvergehen dar.

Das Dienstvergehen hast du auch ohne der Linie. - Nennt sich nicht beachten des seitlichen Sicherheitsabstand. Wobei sollte es an dieser Stelle zu einer Berührung kommen, wird es zu einigen Klärungsbedarf kommen, da bedingt durch die Lichtsignale immer nur ein Zug in dem Streckenbereich sein darf.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Rodauner

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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #106 am: 21. November 2016, 12:48:37 »
Meiner bescheidenen Meinung nach (EDIT: und auch nach jener von Klingelfee - siehe oben!) ist eine Grenzmarke an der Stelle sowieso absurd. Dort dürften sich - bei korrekter Beachtung der Gelb-Gelb-Signale in den Haltestellen Gerstnerstraße Ri. Wbhf (52/58) bzw. Westbahnhof (End-/Anfangsstelle 5) - nie zwei Züge gleichzeitig befinden ;). Es gab ja dort auch schon zumindest eine Eigenkollision mit viel Scherben und Schrammen :fp:.

Und was die Farbe der Granzmarke betrifft: In der SV-Strab-2013 ist sie als schwarz-weißer Balken abgedruckt. Von einer rot-weißen Variante, wenn aufgemalt, ist dort nichts zu sehen ::)...

hema

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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #107 am: 21. November 2016, 12:51:18 »
. . . .  da bedingt durch die Lichtsignale . . . .
Die ja auch nicht (wirklich) vorschriftskonform sind!  :o
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Rodauner

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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #108 am: 21. November 2016, 13:01:37 »
. . . .  da bedingt durch die Lichtsignale . . . .
Die ja auch nicht (wirklich) vorschriftskonform sind!  :o
Tja, ist die Frage... Zwei lotrechte oder waagrechte gelbe Lichtpunkte bedeuten: "Der nächste Gleisabschnitt kann mit Fahrzeugen besetzt sein". Verhalten: "...auf Sicht fahren, Vmax 15 km/h". Dass man diesfalls beim Signal aber eigentlich anhalten muss (weil man genau genommen ja sieht, weiter vorn steht ein Zug im Weg!), ist die dort eben notwendige Interpretation des Gelb-Gelb, würde ich meinen...

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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #109 am: 21. November 2016, 14:31:56 »
Tja, ist die Frage... Zwei lotrechte oder waagrechte gelbe Lichtpunkte bedeuten: "Der nächste Gleisabschnitt kann mit Fahrzeugen besetzt sein". Verhalten: "...auf Sicht fahren, Vmax 15 km/h". Dass man diesfalls beim Signal aber eigentlich anhalten muss (weil man genau genommen ja sieht, weiter vorn steht ein Zug im Weg!), ist die dort eben notwendige Interpretation des Gelb-Gelb, würde ich meinen...
Wieso die Lichtpunkte lotrecht angebracht sein dürfen - und damit mit einem "normalen" Lichtsignal der Straßenbahn verwechselt werden können, ist auch nicht klar. Eine waagrechte Anbringung sollte nirgends ein ernsthaftes Problem darstellen.

Gibt es dort eine "außergewöhnliche örtliche Bestimmung", die an die spezielle Interpretation des dortigen Gelb-Gelb-Signales erinnert? Warum hängt dort nicht einfach ein Rot-Rot-Signal? ???
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luki32

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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #110 am: 21. November 2016, 14:34:44 »
Gibt es dort eine "außergewöhnliche örtliche Bestimmung", die an die spezielle Interpretation des dortigen Gelb-Gelb-Signales erinnert?

Natürlich nicht.

Warum hängt dort nicht einfach ein Rot-Rot-Signal? ???

Das fragen sich alle, die sich nur ein bisserl damit beschäftigen.

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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #111 am: 21. November 2016, 14:50:10 »
Wieso die Lichtpunkte lotrecht angebracht sein dürfen - und damit mit einem "normalen" Lichtsignal der Straßenbahn verwechselt werden können, ist auch nicht klar.

Welches "normale Lichtsignal" zeigt Gelb-Gelb mit anderer Bedeutung? ???
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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #112 am: 21. November 2016, 14:57:11 »
Wieso die Lichtpunkte lotrecht angebracht sein dürfen - und damit mit einem "normalen" Lichtsignal der Straßenbahn verwechselt werden können, ist auch nicht klar.
Welches "normale Lichtsignal" zeigt Gelb-Gelb mit anderer Bedeutung? ???
Naja, also die Straßenbahn-VLSA, die in der gesperrten Stellung 3 waagrechte, in der freien Stellung (auch) zwei senkreche Lichtpunkte haben, sind von der Lichtfarbe her durchaus auch als "gelblich" zu bezeichnen.
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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #113 am: 21. November 2016, 15:10:03 »
Naja, also die Straßenbahn-VLSA, die in der gesperrten Stellung 3 waagrechte, in der freien Stellung (auch) zwei senkreche Lichtpunkte haben, sind von der Lichtfarbe her durchaus auch als "gelblich" zu bezeichnen.

Die alten Straßenbahnverkehrslichtsignale mögen gelblich sein, aber die Einkammersignale von Gelb-Gelb leuchten orange. Eine Verwechslungsgefahr ist absolut ausgeschlossen.
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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #114 am: 21. November 2016, 18:25:57 »
. . . .  da bedingt durch die Lichtsignale . . . .
Die ja auch nicht (wirklich) vorschriftskonform sind!  :o
Tja, ist die Frage... Zwei lotrechte oder waagrechte gelbe Lichtpunkte bedeuten: "Der nächste Gleisabschnitt kann mit Fahrzeugen besetzt sein". Verhalten: "...auf Sicht fahren, Vmax 15 km/h". Dass man diesfalls beim Signal aber eigentlich anhalten muss (weil man genau genommen ja sieht, weiter vorn steht ein Zug im Weg!), ist die dort eben notwendige Interpretation des Gelb-Gelb, würde ich meinen...
Und in 99,9% aller Fälle, intressiert sich eine einziehender Zug nach Rdh bzw. ein kurzgeführter 6/18er aber sowas von nicht für dieses Gelb/Gelb, dass du teilweise mehrere Minuten dort als 52/58er stehen darfst, bis dann die "Gegenzüge" weg sind. Besonders lustig ist es dort, wenn beide Gürtellinien kurzgeführt werden, dann stehst du auch mal 10min und mehr. So wie ich vor ein paar Wochen, ich hab damals dreimal angefunkt und die Gegenzüge haben scheinbar auch den Hinweis bekommen, sind aber dennoch gefahren, weil ja der 52/52 nicht bei gesperrt dort drüber kann.

Es hieß ja mal eine ganze Zeit, dass das nicht möglich sei, dass in der Schleife Wbhf & in der Gerstnerstraße gleichzeitig Gelb/Gelb leuchten kann. Tja bis sie es selber getestet haben und schon wurde diese Aussage ganz schnell revidiert bzw. unter den Tisch gekehrt.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #115 am: 25. November 2016, 16:55:31 »
Bittesehr->

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Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
« Antwort #116 am: 25. November 2016, 19:31:28 »
Kein Schriftstück ohne Rechtschreibfehler ...
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