Wenn das ein gültiges Signal "Grenzmarke" sein soll, dann hat wohl wer die Signalvorschrift und die StrabVO nicht (verstehend) gelesen!
§1. Einleitung, Geltungsbereich
(6) Die in der SV-Strab enthaltenen Signale dürfen in keinen anderen Formen
und Farben verwendet werden und sind in der nachfolgend beschriebenen Art und
Weise zu befolgen.
§ 54. Signale
(2) Signale müssen den Formen, Farben und Klangarten der Anlage 2 entsprechen.
Wobei natürlich anzumerken ist, dass das Signal "Grenzmarke" der Signalvorschrift nicht gesetzeskonform ausgeführt ist, dort darf es zwar alternativ auch aufgemalt sein, müsste aber rot/weiß sein. Aber derlei Nichtbeachtung sowie freie Interpretation/Auslegung von Gesetzen sind wir vom allmächtigen Kombinat seit Jahrzehnten gewöhnt. Und was die genehmigende Behörde betrifft, na ja, der zuständige rote Michl bzw. seine magistratischen Vollstrecker drücken beim stadteigenen roten Betrieb sowieso immer alle Augen zu. Oder hüllen sich in Unwissen und Unschuld.
