wenn aber das Strablichtsignal ausfällt, besteht der Grund aber schon.
Dort hängt also ein Sicherheitshalt (darauf wolltest Du hinaus, denke ich...). OK, in dem Fall sollte aber auch bei ebendiesem angehalten werden.
(Dass selbiger erst auf einem Querdraht hinter der Grenzmarke angebracht ist, will ich doch nicht hoffen

- ich kenne die Örtlichkeit nicht genau.)
Die Grenzmarken dienen aber (vornehmlich) dazu, anzuzeigen bis wohin Fahrzeuge im Weichen- und Kreuzungsbereich abgestellt werden dürfen, ohne dass dadurch eine Berührungsgefahr mit anderen Fahrzeugen besteht (man nannte/nennt das gern "polizeifrei").
Nachdem wir von HLS auf die Grenzmarken am 26er (Vignolgleis!) hingewiesen wurden, kann ich mir folgendes vorstellen: Normalerweise richten sich die Fahrer mit der Entscheidung, "polizeifrei" oder nicht, nach den Seitenbandplatten. Daher werden Grenzmarken seitens der Obrigkeit grundsätzlich als nicht notwendig erachtet. Ändert aber nichts daran, dass (nun aus gegebenem Anlass, aber auch z.b. in den Betriebsbahnhöfen) deren Anwendung schleunigst umgesetzt werden sollte. Die Auslenkung des ULF ist unter gewissen Umständen schwer einzuschätzen - und ich vermute stark, dass das auch am Westbahnhof der Grund für die Streifung gewesen ist.