Soll heißen, die Haftpflicht der WL deckt nicht die volle Schadenshöhe ab, weil der Restwert des Fahrzeugs zu gering ist...?
Das ist übliche Vorgangsweise. Der Schaden, der entsteht, kann nicht höher sein als der Fahrzeugwert unmittelbar vor dem Unfall. Die werden schauen, um was diese Fahrzeuge noch verkauft werden, das sind bei dem Alter einige, wenige tausend Euro, wie man beim Verkauf der E1 gesehen hat. Von dem wird noch der Restwert abgezogen. Geltend machen kann man die Kosten, die im Zuge des Unfalles entstanden sind (Abschleppkosten, Personalkosten etc.)
Bei KFZ bestimmt der Sachverständige den Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall.
Kosten bei KFZ:
Ummeldekosten, Umbau Kindersitz, Autoradio oder sonstige Einbauten. Mit letzterm habe ich bei eínem VW-Bus einmal ein paar Hunderter herausgeschunden. DA war eine Campingeinrichtung drinnen und als er mir für den Umbau 100 Euro angeboten hatte, habe ich gedroht, das von einer Fachwerkstätte machen zu lassen.