Und wieso ziehen dann die Fahrer den Zug nach so einen Vorfall nicht ein, wenn es angeblich schon mehrmals passiert ist?
Das könntest du machen, aber der einfache Fahrer bekommt bei so was einen Anschiss vom Verkehrsführer wegen ungerechtfertigten Einziehens, nachdem die Werkstatt den Zug überprüft hat und er völlig fehlerfrei arbeitet.
Ich habe erst letzte Woche heiße Diskussionen führen müssen weil ein Werkstattmitarbeiter der Meinung war, ich habe den Zug ungerechtfertigt als Sonderzug eingezogen.
Dabei habe ich einfach nach Vorschrift gehandelt, Fehler gesucht bis zum Folgezug und auch mit dem Kollegen noch kurz gemeinsam versucht das Problem zu lösen. Für uns war nicht zu lösen somit ab Heim mit der Kiste. Der Verschub, die BI, der Dispo und die VK haben es verstanden, der Werkstattler nicht.
Das Problem das ich hatte war folgendes:
E
2 hat anfänglich ewig lange benötigt den Beiwagen abzufertigen, dann hat er abgefertigt, hab gelöscht Zug hat trotzdem eine Anfahrsperre gehabt. Also kurz auf Bahnhofsfahrt und es ging(da habe ich erst geglaubt eventuell zu kurz auf die Löschtaste gedrückt zu haben, was sich bei den folgenden Versuchen aber nicht bestätigt hatte). Dann habe ich mich erstmal gespielt bis zur Endstelle mit immer kurz auf Bahnhofsfahrt um in der Endstelle zu schauen, was es denn wirklich hat. Ich habe aber nichts gefunden da alle Türen tadellos(auch die vom Triebwagen) geöffnet und geschlossen haben und auch ganz normal abfertigten. Beim Fahrversuch blieb aber das selbe Spiel mit der Bahnhofsfahrt. Daraufhin habe ich den Zug komlett abgerüstet und wieder aufgerüstet und der Fehler wa erstmal weg. Zwei Stationen später allerdings wieder da und dann war es so, dass jedesmal der Überstromschalter auslöste, sprich irgendeine Tür scheinbar doch nicht zu war bzw. die Schwenkstufe nicht vollständig eingefahren war obwohl sie beim neuerlichem Fehlersuchen alle problemlos funktionierten. Während dessen hat mich der Dispo angefunkt und gefragt was denn der Zug hat, habs ihm erklärt und er sagte nur bitte BI verständigen wegen Sonderzug. Gesagt getan und die Anweisung Sonderzug erhalten, da ja auf Bahnhofsfahrt eine Sicherheitseinrichtung(Notbremsgriffe) für FG nicht funktioniert.
Bei der Überprüfung am Bahnhof, war der Fehler aber nicht reproduzierbar und man hat mich gleich angeraunz von wegen ungerechtfertigt eingezogen.
Seiner Meinung nach hätte ich einbach mal bisse auf Bahnhoffahrt fahren sollen und immer erst kurz vor der Haltestelle umstellen auf Automatik. Woraufhn ich nurmehr den Kopf geschüttelt habe und meinte, das kann jeder gern machen, ich sicher nicht, denn ich möchte nicht verantwortlich sein, wenns zu einem Notfall kommt und der Fahrgast die Notbremse nicht ziehen kann bzw. ziehen kann er ja nur aber ohne Wirkung.