Autor Thema: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner  (Gelesen 14735 mal)

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13er

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Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« am: 23. November 2017, 18:14:32 »
Im A1 63 wurde vor einiger Zeit ein Geschwindigkeitswarner eingebaut. Derzeit ist einmal die Linie 9 abgedeckt. Das Gerät misst die aktuelle Geschwindigkeit des Zugs und vergleicht mit einer hinterlegten Tabelle der Streckenhöchstgeschwindigkeiten.

Erfasst sind Weichen, Gleiskreuzungen, usw., aber nicht Haltestellen.

Wenn man mehr als 10% über der Höchstgeschwindigkeit liegt, erfolgt ein akustischer und optischer Alarm. Dieser deaktiviert sich wieder, wenn man unter der Grenze ist. Wenn man mehr als 15% schneller ist, bremst das Fahrzeug automatisch mit der Schienenbremse auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hinunter.

Über eine Taste unterhalb des Displays (dort wird die Höchstgeschwindigkeit sowie die nächste Höchstgeschwindigkeit in x Metern angezeigt) kann man die Überprüfung für 1 Minute deaktivieren.

Bei Ausfall des Systems ist die Nutzfahrt zu beenden.

~~~~~~

In der Praxis funktioniert das ganze bisher nicht zuverlässig. Der Wagen hat sich schon etliche Male ohne ersichtlichen Grund von selbst eingebremst. Wenn hier jemand stürzt, wird es wahrscheinlich so laufen wie in dem Krone-Artikel zur U6....
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #1 am: 23. November 2017, 19:37:53 »
Da wird der Fahrer gekündigt, strengt einen Prozess an, wird wieder eingestellt und die WL müssten das Gehalt nachzahlen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

HLS

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #2 am: 23. November 2017, 19:45:46 »
Da wird der Fahrer gekündigt, strengt einen Prozess an, wird wieder eingestellt und die WL müssten das Gehalt nachzahlen.
Inkl. Zins und Zinseszins. Meist wird dann etwa ein 6-10% Zinssatz festgelegt und wenn der Mitabreiter/die Mitarbeiterin nicht mehr bei den WL arbeiten will weil man auf fehlendes Vertrauen plädieren kann, kommen noch Abfertigung und ggf. Umschulkosten oder über eine gewisse Zeit ein normales monatliches Gehalt.

Somit kommt man schnell mal auf 100.000€ und mehr, was den WL sowas kosten kann, ohne auch nur die Gerichts- & Anwaltskosten zu berücksichtigen.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Alex

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #3 am: 23. November 2017, 22:01:11 »

Im A1 63 wurde vor einiger Zeit ein Geschwindigkeitswarner eingebaut. Derzeit ist einmal die Linie 9 abgedeckt. Das Gerät misst die aktuelle Geschwindigkeit des Zugs und vergleicht mit einer hinterlegten Tabelle der Streckenhöchstgeschwindigkeiten.

Erfasst sind Weichen, Gleiskreuzungen, usw., aber nicht Haltestellen.

Wenn man mehr als 10% über der Höchstgeschwindigkeit liegt, erfolgt ein akustischer und optischer Alarm. Dieser deaktiviert sich wieder, wenn man unter der Grenze ist. Wenn man mehr als 15% schneller ist, bremst das Fahrzeug automatisch mit der Schienenbremse auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hinunter.

Über eine Taste unterhalb des Displays (dort wird die Höchstgeschwindigkeit sowie die nächste Höchstgeschwindigkeit in x Metern angezeigt) kann man die Überprüfung für 1 Minute deaktivieren.

Bei Ausfall des Systems ist die Nutzfahrt zu beenden.

~~~~~~

In der Praxis funktioniert das ganze bisher nicht zuverlässig. Der Wagen hat sich schon etliche Male ohne ersichtlichen Grund von selbst eingebremst. Wenn hier jemand stürzt, wird es wahrscheinlich so laufen wie in dem Krone-Artikel zur U6....


Und was erwartet man sich davon?
Unfälle wie bei der Erzherzog-Karl-Straße oder in Meidling sind damit auch nicht vermeidbar.
Sinnvoller wäre es, über Auswertung von Telemetriedaten ein Strecken-Geschwindigkeitsprofil anzulegen und gegen das zu messen, um beispielsweise eine Bremsung einzuleiten, wenn diese Geschwindigkeit deutlich überschritten wird.
Dass das nicht von Anfang an reibungslos funktioniert ist klar, ich erinnere mich an die Anfangsphase von ETCS auf der Westbahnstrecke, da gab es auch Probleme damit und da reden wir von einem standardisierten System für die große Bahn.

Hubi

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #4 am: 24. November 2017, 13:18:57 »
Zitat
Unfälle wie bei der Erzherzog-Karl-Straße oder in Meidling sind damit auch nicht vermeidbar.
Teilweise vielleicht schon, da das System eine "Bremstreppe" eingebaut hat und auch, zb. vor einer Kurve, die Geschwindigkeit herunterzählt, um an der vorgesehenen Stelle die Vmax zu erreichen. Ist man da drüber, bremst der Zug selbsttätig herunter (derzeit ja leider noch mit Schienenbremse).

HLS

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #5 am: 24. November 2017, 21:06:49 »
Zitat
Unfälle wie bei der Erzherzog-Karl-Straße oder in Meidling sind damit auch nicht vermeidbar.
Teilweise vielleicht schon, da das System eine "Bremstreppe" eingebaut hat und auch, zb. vor einer Kurve, die Geschwindigkeit herunterzählt, um an der vorgesehenen Stelle die Vmax zu erreichen. Ist man da drüber, bremst der Zug selbsttätig herunter (derzeit ja leider noch mit Schienenbremse).
Wenn der Zug, an anderer Stelle runter bremsen will als ich und dann auch noch mit der Schienenbremse, ziehe ich den Zug ein, Argument Sturzgefahr und außerdem nicht materialschonendes Bremsen.
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hema

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #6 am: 25. November 2017, 00:36:08 »
Interessant, für welchen Firlefanz man Geld hat, für neue Schienen aber nicht!  ::)
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Klingelfee

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #7 am: 25. November 2017, 07:41:07 »


In der Praxis funktioniert das ganze bisher nicht zuverlässig. Der Wagen hat sich schon etliche Male ohne ersichtlichen Grund von selbst eingebremst. Wenn hier jemand stürzt, wird es wahrscheinlich so laufen wie in dem Krone-Artikel zur U6....

Und wieso ziehen dann die Fahrer den Zug nach so einen Vorfall nicht ein, wenn es angeblich schon mehrmals passiert ist?

Wenn ein Zug wegen Sturzgefahr nicht fahrbar ist, dann gibt es nur eines - Fahrgäste aussteigen lassen und ab in die Heimat.

Aber das ist bei solchen Störungen leider meistens der Fall - Du hörst von den Kollegen, ja das hatte ich auch, aber auf die Frage, wieso sie den Zug dann nicht eingezogen haben, bekommst du keine Antwort.
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13er

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #8 am: 25. November 2017, 09:24:01 »
Und wieso ziehen dann die Fahrer den Zug nach so einen Vorfall nicht ein, wenn es angeblich schon mehrmals passiert ist?
Das könntest du machen, aber der einfache Fahrer bekommt bei so was einen Anschiss vom Verkehrsführer wegen ungerechtfertigten Einziehens, nachdem die Werkstatt den Zug überprüft hat und er völlig fehlerfrei arbeitet.
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Klingelfee

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #9 am: 25. November 2017, 10:00:13 »
Und wieso ziehen dann die Fahrer den Zug nach so einen Vorfall nicht ein, wenn es angeblich schon mehrmals passiert ist?
Das könntest du machen, aber der einfache Fahrer bekommt bei so was einen Anschiss vom Verkehrsführer wegen ungerechtfertigten Einziehens, nachdem die Werkstatt den Zug überprüft hat und er völlig fehlerfrei arbeitet.

Also wenn ich da die Darec umschalte, dann sieht man, dass der Zug die Schienenbremse selbst genommen hat. Und wenn das Ganze passiert ist, OHNE dass ich zu schnelle war, was soll mir da passieren.

Und zu meinen Zeiten habe ich nicht nur einmal einen Zug eingezogen, wo der Werkmeister zwar gemeint hatte, dass es nach den Vorschriften nicht gerechtfertigt war. Nur konnte ich ihn dann mit meinen Argumenten sehr wohl überzeugen, dass es gerechtfertigt war.

Wenn ich mir jedoch die Eintragungen am Wagenpass anschaue, bzw auch dann die selbst verfassten Meldungen, dann wundert es mich nicht, dass solches Verhalten und Argumente seitens der Vorgesetzten rauskommt.

Denn was soll zum Beispiel den Werkstätte bei einer Türe machen, wenn am Wagenpass steht "Tür 3 defekt".

Ebenso fragt mich die Rückfrage der Vbi nicht "Kommen sie vorbei" nicht, wenn ein Fahrer/Lenker anfunkt "da steht einer im HV"

Wenn ein einfacher Fahrer sachlich argumentiert, dann wird er auch sicher KEINE Probleme bekommen.
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HLS

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #10 am: 25. November 2017, 10:34:44 »
Und wieso ziehen dann die Fahrer den Zug nach so einen Vorfall nicht ein, wenn es angeblich schon mehrmals passiert ist?
Das könntest du machen, aber der einfache Fahrer bekommt bei so was einen Anschiss vom Verkehrsführer wegen ungerechtfertigten Einziehens, nachdem die Werkstatt den Zug überprüft hat und er völlig fehlerfrei arbeitet.
Ich habe erst letzte Woche heiße Diskussionen führen müssen weil ein Werkstattmitarbeiter der Meinung war, ich habe den Zug ungerechtfertigt als Sonderzug eingezogen.

Dabei habe ich einfach nach Vorschrift gehandelt, Fehler gesucht bis zum Folgezug und auch mit dem Kollegen noch kurz gemeinsam versucht das Problem zu lösen. Für uns war nicht zu lösen somit ab Heim mit der Kiste. Der Verschub, die BI, der Dispo und die VK haben es verstanden, der Werkstattler nicht.

Das Problem das ich hatte war folgendes:
E2 hat anfänglich ewig lange benötigt den Beiwagen abzufertigen, dann hat er abgefertigt, hab gelöscht Zug hat trotzdem eine Anfahrsperre gehabt. Also kurz auf Bahnhofsfahrt und es ging(da habe ich erst geglaubt eventuell zu kurz auf die Löschtaste gedrückt zu haben, was sich bei den folgenden Versuchen aber nicht bestätigt hatte). Dann habe ich mich erstmal gespielt bis zur Endstelle mit immer kurz auf Bahnhofsfahrt um in der Endstelle zu schauen, was es denn wirklich hat. Ich habe aber nichts gefunden da alle Türen tadellos(auch die vom Triebwagen) geöffnet und geschlossen haben und auch ganz normal abfertigten. Beim Fahrversuch blieb aber das selbe Spiel mit der Bahnhofsfahrt. Daraufhin habe ich den Zug komlett abgerüstet und wieder aufgerüstet und der Fehler wa erstmal weg. Zwei Stationen später allerdings wieder da und dann war es so, dass jedesmal der Überstromschalter auslöste, sprich irgendeine Tür scheinbar doch nicht zu war bzw. die Schwenkstufe nicht vollständig eingefahren war obwohl sie beim neuerlichem Fehlersuchen alle problemlos funktionierten. Während dessen hat mich der Dispo angefunkt und gefragt was denn der Zug hat, habs ihm erklärt und er sagte nur bitte BI verständigen wegen Sonderzug. Gesagt getan und die Anweisung Sonderzug erhalten, da ja auf Bahnhofsfahrt eine Sicherheitseinrichtung(Notbremsgriffe) für FG nicht funktioniert.

Bei der Überprüfung am Bahnhof, war der Fehler aber nicht reproduzierbar und man hat mich gleich angeraunz von wegen ungerechtfertigt eingezogen.

Seiner Meinung nach hätte ich einbach mal bisse auf Bahnhoffahrt fahren sollen und immer erst kurz vor der Haltestelle umstellen auf Automatik. Woraufhn ich nurmehr den Kopf geschüttelt habe und meinte, das kann jeder gern machen, ich sicher nicht, denn ich möchte nicht verantwortlich sein, wenns zu einem Notfall kommt und der Fahrgast die Notbremse nicht ziehen kann bzw. ziehen kann er ja nur aber ohne Wirkung.
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Klingelfee

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #11 am: 25. November 2017, 10:46:54 »
Seiner Meinung nach hätte ich einbach mal bisse auf Bahnhoffahrt fahren sollen und immer erst kurz vor der Haltestelle umstellen auf Automatik. Woraufhn ich nurmehr den Kopf geschüttelt habe und meinte, das kann jeder gern machen, ich sicher nicht, denn ich möchte nicht verantwortlich sein, wenns zu einem Notfall kommt und der Fahrgast die Notbremse nicht ziehen kann bzw. ziehen kann er ja nur aber ohne Wirkung.

Da hast du vollkommen richtig gehandelt.

Und wenn er eine Meldung haben will, dann steht genau das drinnen. Und dann schau ich mir an, ob da was nachkommt.

Und ich weiß von was ich rede, denn ich hatte zu meiner Zeit auch so einen Werkmeister. Nur habe ich dann eben die Betriebsmeldung entsprechend verfasst und er musste zurück stecken.

Und das war zu einer Zeit, wo ich noch KEINE Meldung für höhere Dienste abgegeben hatte. Nur wenn ich einen schadhaften Zug hatte, wo die Störung nicht entsprechend der Schulungsunterlagen waren, dann habe ich eben auch die Störungsmeldung und die Kurzinfo am Wagenpass entsprechend verfasst.
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HLS

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #12 am: 26. November 2017, 11:22:05 »
Ich habe es entsprechend erklärt, da mit dem verfassen vom Text, ich ein A4-Zettel gebrauct habe, somit nur kurz als Stichwort, dass es Probleme mit der Abfertigung vom BW gab.

Am besten war aber noch die Meldung, dass ich zu kurz(auf deutsch zu unfähig bin) auf die Löschtasten zu drücken.
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hema

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #13 am: 26. November 2017, 13:04:15 »
Beliebte Stellungnahme der Wagenrevision: "Der Foahrer is' hysterisch!".   >:D
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Katana

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Re: Test mit A1 63: Geschwindigkeitswarner
« Antwort #14 am: 26. November 2017, 15:28:17 »
Wenn der Zug, an anderer Stelle runter bremsen will als ich und dann auch noch mit der Schienenbremse, ziehe ich den Zug ein, Argument Sturzgefahr und außerdem nicht materialschonendes Bremsen.

Mit diesen Argumenten stellt man sich die Frage, wieso (abgesehen vom § 36 (4)) man eine Schienenbremse einbaut, insbesondere wenn sie digital wirkt. Und die Sturzgefahr ist bei der Gefahrenbremse noch viel höher. Oder machst da vorher eine Durchsage "bitte festhalten"?



Im A1 63 wurde vor einiger Zeit ein Geschwindigkeitswarner eingebaut. Derzeit ist einmal die Linie 9 abgedeckt. Das Gerät misst die aktuelle Geschwindigkeit des Zugs und vergleicht mit einer hinterlegten Tabelle der Streckenhöchstgeschwindigkeiten.

Erfasst sind Weichen, Gleiskreuzungen, usw., aber nicht Haltestellen.

Wenn man mehr als 10% über der Höchstgeschwindigkeit liegt, erfolgt ein akustischer und optischer Alarm. Dieser deaktiviert sich wieder, wenn man unter der Grenze ist. Wenn man mehr als 15% schneller ist, bremst das Fahrzeug automatisch mit der Schienenbremse auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hinunter.

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Sinnvoller wäre es, über Auswertung von Telemetriedaten ein Strecken-Geschwindigkeitsprofil anzulegen und gegen das zu messen, um beispielsweise eine Bremsung einzuleiten, wenn diese Geschwindigkeit deutlich überschritten wird.
Dass das nicht von Anfang an reibungslos funktioniert ist klar, ich erinnere mich an die Anfangsphase von ETCS auf der Westbahnstrecke, da gab es auch Probleme damit und da reden wir von einem standardisierten System für die große Bahn.

Wo siehst du den Unterschied zwischen dem Vergleich mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und dem mit Telemetriedaten?
Mit diesem System und einer ULF-Schienenbremse wird man Geschwindigkeitsüberschreitungen vielleicht nicht vermeiden können, aber wieso sollen durch die Zwangsbremsung nicht zumindest die Folgen reduziert werden?