Ohne weißes Licht wird der Zug aber auch nicht durchfahren, sondern anhalten.
Das nichtblinkende Licht bedeutet, dass vor der Eisenbahnkreuzung anzuhalten ist.
Das bedeutet im Eisenbahnbetrieb nichts anderes, als dass es in Bremsweglänge, genauer gesagt, Anhalteweglänge vor dem Bahnübergang anzubringen ist.
Das wird auch überall so gemacht, nur nicht auf der Badner Bahn.
Das nicht blinkende Überwachungssignal ist einem Vorsicht zeigenden Vorsignal gleichzusetzen. Der Zug kann sich mit Streckengeschwindigkeit dem Signal nähern, und wenn der Triebfahrzeugführer noch kurz vor dem Passieren des Signales eine "Freistellung" des Signales erkennt, kann er mit unveränderter Geschwindigkeit das Signal passieren. Kann es das nicht, hat er unmittelbar nach dem Passieren des Signales eine Bremsung einzuleiten, da sich ja in Anhalteweglänge (!) ein Halt zeigendes Hauptsignal oder ein nicht geschalteter Bahnübergang befindet.
Wenn ich mich mit einem Personenzug mit 60 km/h oder einem Güterzug mit 50 km/h oder sogar weniger von Norden kommend Vösendorf Siebenhirten nähere und durchfahren möchte / muss, so habe ich als Eisenbahn-Triebfahrzeugführer das Signal zu beobachten. Sollte ich an dem Signal vorbeifahren, ohne dass ich es blinken gesehen habe, so habe ich unverzüglich und unmittelbar nach dem Passieren des Signals eine Betriebsbremsung einzuleiten. Und das ist leider zu spät, da zwischen dem Signalstandort und der durch das Signal gesicherten Stelle nicht die Anhalteweglänge ist, sondern nur ein paar Meter.
Und das meine ich mit straßenbahnartigem Betrieb.
Im Eisenbahnbetrieb ist es nicht entscheidend, ab wann das Signal gesehen wird, sondern wo das Signal steht.
Eine Straßenbahnähnliche Annäherung merkt man im täglichen Betrieb jedenfalls nicht.
Ich schon, und zwar auf der gesamten Linie:
- Verlangsamungen, weil ein Fußgänger vor dem Bahnübergang steht
- Eigentlich konsequente Einfahrt von Norden nach Guntramsdorf mit weniger als Streckengeschwindigkeit trotz Sichtbarkeit des blinkenden Bahnübergangüberwachungssignals, weil sich niemand traut, sich im eisenbahnmäßigen Blindflug dem Bahnübergang zu nähern
- Fahrt mit 40km/h auf einer 80km/h-Geraden bei Nebel trotz Verspätung
Güterzüge haben generell eine vmax von 50 km/h. Sonstige Züge fahren in der Regel nicht durch.
Zu deinem Beispiel in Vösendorf: Wenn der Güterzug mit 50 km/H rechtzeitig zum Halten kommt, schaffen das die Triebwagen wohl auch bei den angenommenen 60.
Weil entweder (das weiß ich nicht) hier durch das Stellwerk schon früher freigeschaltet wird oder der Triebfahrzeugführer schon lange vorher langsamer fährt und das Signal aus der Ferne beobachtet. Was macht er mit dem Güterzug bei starkem Nebel? So fahren, als müsste er am Bahnsteig halten, und erst wieder aufschalten, wenn er das Signal durch den Nebel erkennt? Wie soeben geschrieben, muss man bei der Eisenbahn erst nach dem Passieren des "Vorsignals" die Bremsung einleiten.