StrabVO 1999, § 15:
(2) Die Streckenführung muß unter Bedachtnahme auf die jeweilige Straßenraumnutzung und städtebaulichen Rahmenbedingungen fahrdynamisch günstig gewählt werden und hohe Geschwindigkeiten zulassen.
Bei anderen Schnapsgleisen lasse ich mir ja noch irgendwie den dehnbaren Begriff der jeweiligen Straßenraumnutzung und städtebaulichen Rahmenbedingungen einreden, aber in diesem Falle ist es eindeutig ein auf-die-Verordnung-scheißen.
Nicht nur hier. Nach meinem Empfinden entsprechen auch die eckigen Kleinbahn-Kurven nicht der Intention des Gesetzgebers.
Also wenn ihr mir erklärt, wie man das Ausweichgleis verlängert, ohne dass man die Ettrichstraße komplett umbaut, dann seid ihr Künstler. Die einzige Möglichkeit, was ich noch sehe, wäre gewesen, den Wald innerhalb der Schleife zu verkleinern und dort ein 2. Gleis anzulegen. Und da wären sicher die Grünen auf die Barrikaden gestiegen.
Und bezüglich der Geschwindigkeit. Der jetzt eingebaute Gleisbogen hat auf die Gesamtfahrzeit ABSOLUT KEINE AUSWIRKUNG, da bedingt durch die Weiche der Zug sowieso eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 15 km/h hat.