Pressartikel der PRESSE von heute Freitag den 18.Jänner:
. . . . . wird der Gleisübergang nun von der Verkehrssicherheitsgruppe der MA 46 (Verkehrsorganisation) überprüft.
Das fällt in die Kompetenz der MA64, was soll da die MA46?
Bisher sei die Unfallstelle gemäß Straßenverkehrsordnung nicht als besonders gefährlich eingestuft gewesen . . . . .
Die StVO hat mit dem Übergang rechtlich überhaupt nichts zu tun, dort gilt die StrabVO, die Eisenbahnkreuzungsverordnung und das Eisenbahngesetz (und für die Bimfahrer natürlich noch die Betriebsvorschriften)!
In unmittelbarer Nähe befindet sich auch eine ebenfalls neue Neue Mittelschule.
Komisches Argument, sind die Schüler dort doofer, wagemutiger oder lebenunklüger als andere Leute?
