Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7213020 mal)

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harikab

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17205 am: 12. Oktober 2023, 13:51:31 »
Unfall an der Wiedner Hauptstraße, Resselgasse. Eine E2 Straßenbahngarnitur gegen einen PKW. Die Straßenbahn steht quer über die Wiedner Hauptstraße (Unfall genau an der Kreuzung wo die Schienen die Wiedner Hautstraßé queren). Für die Straßenbahn nur ein kleiner Blechschaden, aber Aufnahme des Unfalls etc. dauert lang - gerade jetzt ist der beschädigte Zug wieder losgefahren, etwa eine knappe Stunde.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17206 am: 12. Oktober 2023, 14:28:28 »
Unfall an der Wiedner Hauptstraße, Resselgasse. Eine E2 Straßenbahngarnitur gegen einen PKW. Die Straßenbahn steht quer über die Wiedner Hauptstraße (Unfall genau an der Kreuzung wo die Schienen die Wiedner Hautstraßé queren). Für die Straßenbahn nur ein kleiner Blechschaden, aber Aufnahme des Unfalls etc. dauert lang - gerade jetzt ist der beschädigte Zug wieder losgefahren, etwa eine knappe Stunde.

Dann gab es offensichtlich leider Verletzte bei diesen Unfall. Denn dann muss der Unfall polizeilich aufgenommen werden und das dauert nun mal seine Zeit.
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papayayoghurt

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17207 am: 12. Oktober 2023, 16:33:07 »
4013 kollidierte mit einem Rot-Kreuz-Bluttransport-PKW, welcher danach nicht sonderlich gut ausgesehen hat, auch Airbags waren alle offen. Der PKW wollte offenbar über die Gleise die Ampel umgehen.

U4

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17208 am: 12. Oktober 2023, 16:46:54 »
4013 kollidierte mit einem Rot-Kreuz-Bluttransport-PKW, welcher danach nicht sonderlich gut ausgesehen hat, auch Airbags waren alle offen. Der PKW wollte offenbar über die Gleise die Ampel umgehen.
Wahrscheinlich war der Rot-Kreuz-Bluttransport-PKW einsatzmäßig unterwegs ...
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17209 am: 12. Oktober 2023, 20:26:28 »
4013 kollidierte mit einem Rot-Kreuz-Bluttransport-PKW, welcher danach nicht sonderlich gut ausgesehen hat, auch Airbags waren alle offen. Der PKW wollte offenbar über die Gleise die Ampel umgehen.

Dann war womöglich die Unfallursache, dass der Bluttransporter eine in der Haltestelle befindliche Straßenbahn(en) links überholt hat und dann mit dem entgegenkommenden Zug kollidiert?

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17210 am: 13. Oktober 2023, 00:56:23 »
4013 kollidierte mit einem Rot-Kreuz-Bluttransport-PKW, welcher danach nicht sonderlich gut ausgesehen hat, auch Airbags waren alle offen. Der PKW wollte offenbar über die Gleise die Ampel umgehen.

Dann war womöglich die Unfallursache, dass der Bluttransporter eine in der Haltestelle befindliche Straßenbahn(en) links überholt hat und dann mit dem entgegenkommenden Zug kollidiert?

Das ist gut möglich. Den Bodenmarkierungen nach zu urteilen, ist der PKW am Gehsteig auf Höhe der Resselgasse zum Stehen gekommen.

harikab

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17211 am: 13. Oktober 2023, 08:32:15 »
Zitat
Dann war womöglich die Unfallursache, dass der Bluttransporter eine in der Haltestelle befindliche Straßenbahn(en) links überholt hat und dann mit dem entgegenkommenden Zug kollidiert?

Ja, genau das ist passiert. Der Bluttransporter war einsatzmäßig unterwegs, hat die Straßenbahnen in der Station Resselgasse überholt und etwa 1m vor der Kreuzung ist 4013 entgegengekommen, PKW konnte nicht ausweichen wegen Gehsteig und wartender Passantinnen und Passanten. Soweit ich gesehen habe zum Glück keine schweren Verletzungen, und Straßenbahn hat Bremsweg. Straßenbahn ist dann unglücklich gestanden (so dass sie die Wiedner Hauptstraße blockiert). Polizei mußte Fotos machen etc.. Klar dass das passieren muss, trotzdem erstaunt es mich wie lang das dauert, man hatte überhaupt nicht den Eindruck, dass sich irgendwer der Beteiligten in irgendeiner Form bemüht hat, den Verkehr – insbesondere auch die dahinter wartenden Straßenbahngarnituren, sind ja drei Linien) schnell wieder flott zu bekommen.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17212 am: 13. Oktober 2023, 09:00:56 »
Zitat
Dann war womöglich die Unfallursache, dass der Bluttransporter eine in der Haltestelle befindliche Straßenbahn(en) links überholt hat und dann mit dem entgegenkommenden Zug kollidiert?

Ja, genau das ist passiert. Der Bluttransporter war einsatzmäßig unterwegs, hat die Straßenbahnen in der Station Resselgasse überholt und etwa 1m vor der Kreuzung ist 4013 entgegengekommen, PKW konnte nicht ausweichen wegen Gehsteig und wartender Passantinnen und Passanten. Soweit ich gesehen habe zum Glück keine schweren Verletzungen, und Straßenbahn hat Bremsweg. Straßenbahn ist dann unglücklich gestanden (so dass sie die Wiedner Hauptstraße blockiert). Polizei mußte Fotos machen etc.. Klar dass das passieren muss, trotzdem erstaunt es mich wie lang das dauert, man hatte überhaupt nicht den Eindruck, dass sich irgendwer der Beteiligten in irgendeiner Form bemüht hat, den Verkehr – insbesondere auch die dahinter wartenden Straßenbahngarnituren, sind ja drei Linien) schnell wieder flott zu bekommen.

Wie schnell eine Unfallstelle geräumt wird obliegt bei Verletzten immer einzig und allein der dort anwesenden Polizisten und wie lange sie für die Datenaufnahme brauchen. Auch hängt es davon ab, wie schlüssig die Aussagen der Beteiligten/Zeugen gibt. Wenn es da Diskrepanzen gibt, dann muss der Unfall so aufgenommen werden, dass man alle Aussagen bestätigen, widerlegen kann.
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Oskar

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17213 am: 13. Oktober 2023, 09:49:10 »
Bei der Fahrweise, die Lenker der Blaulichtorganisationen in Wien zuweilen an den Tag legen, insbesondere die Rettungsdienste, wundert es, dass solche Vorfälle eher selten sind... Offenbar ist bei der Personalauswahl sowie der Ausbildung hier noch ziemlich viel Luft nach oben.

Nulltarif

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17214 am: 13. Oktober 2023, 11:14:53 »
Als Einsatzfahrzeug Vorrang haben ist eines, ob alle anderen Verkehrsteilnehmer dieses Einsatzfahrzeug auch (rechtzeitig) wahrnehmen können, etwas anderes. Da denken manche Blaulicht-Fahrer wirklich zu wenig mit. (Die Wientalstraßenquerung von 6er und 18er zwischen Margaretengürtel und Gumpendorfer Straße ist auf Grund des Bogens auch so ein Kandidat für unbeabsichtigte Begegnungen, wenn das Einsatzfahrzeug auf dem Gleiskörper links überholt; hat es meiner Erinnerung nach ja auch schon gegeben.)
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe. (Dalai Lama)

coolharry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17215 am: 13. Oktober 2023, 11:19:27 »
Als Einsatzfahrzeug Vorrang haben ist eines, ob alle anderen Verkehrsteilnehmer dieses Einsatzfahrzeug auch (rechtzeitig) wahrnehmen können, etwas anderes. Da denken manche Blaulicht-Fahrer wirklich zu wenig mit. (Die Wientalstraßenquerung von 6er und 18er zwischen Margaretengürtel und Gumpendorfer Straße ist auf Grund des Bogens auch so ein Kandidat für unbeabsichtigte Begegnungen, wenn das Einsatzfahrzeug auf dem Gleiskörper links überholt; hat es meiner Erinnerung nach ja auch schon gegeben.)

Fahren auf Sicht bzw. halbe Sicht wenn der Weg nicht breit genug ist, gilt halt für alle. Ausser für Schienenfahrzeuge die sich meist nicht an diese Regel halten können weil zu schwer und die Schienen zu rutschig.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Oskar

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17216 am: 13. Oktober 2023, 12:07:47 »
Fahren auf Sicht bzw. halbe Sicht wenn der Weg nicht breit genug ist, gilt halt für alle. Ausser für Schienenfahrzeuge die sich meist nicht an diese Regel halten können weil zu schwer und die Schienen zu rutschig.

Klares Nein! Als Fahrer eines Straßenbahnzuges ist man immer zum Fahren auf Sicht verpflichtet. Der Schienenzustand ist zu berücksichtigen und die Geschwindigkeit entsprechend vorab zu reduzieren. Kein Richter wird dich bei einem Auffahrer freisprechen, wenn du dich mit "mei Zug woa so schwer und des Gleis woar rutschig" zu rechtfertigen versuchen würdest. Das Erkennen bzw Einschätzen eines rutschigen Schienenzustandes ist Teil der Ausbildung.

Dass man jederzeit, insbesondere in unübersichtlichen Gleisbögen, mit Überholvorgängen, d.h. (KFZ- oder Radfahrer-) Gegenverkehr rechnen muss - insbesondere auf eigenem Gleiskörper - und daher auf halbe Sicht zu fahren hätte, wage ich hingegen zu bezweifeln. Hier würde wohl (u.a.) der Vertrauensgrundsatz zum Tragen kommen.

Bei der Ausbildung der Einsatzfahrzeuglenker sollte mehr Augenmerk darauf gelegt werden, dass nicht nur der Bremsweg eines Schienenfahrzeuges (viel) länger als jener eines KFZ ist, sondern auch die Wahrnehmung des Folgetonhorns, insbesondere die Einschätzung, aus welcher Richtung es kommt, in einer Fahrerkabine schwieriger sein kann - speziell dann, wenn die in manchen Wagen ziemlich geräuschvolle Klimaanlage läuft.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17217 am: 13. Oktober 2023, 12:44:32 »
Fahren auf Sicht bzw. halbe Sicht wenn der Weg nicht breit genug ist, gilt halt für alle. Ausser für Schienenfahrzeuge die sich meist nicht an diese Regel halten können weil zu schwer und die Schienen zu rutschig.

Klares Nein! Als Fahrer eines Straßenbahnzuges ist man immer zum Fahren auf Sicht verpflichtet. Der Schienenzustand ist zu berücksichtigen und die Geschwindigkeit entsprechend vorab zu reduzieren. Kein Richter wird dich bei einem Auffahrer freisprechen, wenn du dich mit "mei Zug woa so schwer und des Gleis woar rutschig" zu rechtfertigen versuchen würdest. Das Erkennen bzw Einschätzen eines rutschigen Schienenzustandes ist Teil der Ausbildung.

Dass man jederzeit, insbesondere in unübersichtlichen Gleisbögen, mit Überholvorgängen, d.h. (KFZ- oder Radfahrer-) Gegenverkehr rechnen muss - insbesondere auf eigenem Gleiskörper - und daher auf halbe Sicht zu fahren hätte, wage ich hingegen zu bezweifeln. Hier würde wohl (u.a.) der Vertrauensgrundsatz zum Tragen kommen.


Und das hast du mMn völlig richtig erfasst. Denn es gibt noch einen Vertrauensgrundsatz, dass sich andere Verkehrsteilnehmer sich an die STVO halten. Es gibt aber auch Stellen, wo die Straßenbahn auch auf halbe Sicht fahren muss. Allerdings fällt mir auf die Schnelle die Abbiegefahrten von der Jägerstraße in die Greiseneckerstraße, bzw Greiseneckerstraße in die Raffaelgasse ein, da dort die Straßenbahn auf der Gegenfahrbahn fährt.
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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17218 am: 13. Oktober 2023, 15:50:12 »
Einsatzfahrzeuge, egal von welcher Organisation, sind auch an die StVO gebunden.
Zitat
§ 26 StVO
(2)Außer in den in Abs. 3 angeführten Fällen ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
(3)
Organe der Straßenaufsicht, die auf einer Kreuzung den Verkehr durch Arm- oder Lichtzeichen regeln, haben Einsatzfahrzeugen „Freie Fahrt“ zu geben. Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, daß sie hiebei nicht Menschen gefährden oder Sachen beschädigen. Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen dürfen sie in der Gegenrichtung nur befahren, wenn der Einsatzort anders nicht oder nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist oder wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke bestehen.
(2) 2. Satz und auch das erlaubte Überfahren roter Ampeln (3) ist nur erlaubt, wenn Personen nicht gefährdet werden oder Sachen nicht beschädigt werden.,

In diesem Fall ist der Bluttransportfahrer schuld.
In meinem Fall (Zivildiener mit Sitzendtransport in eine rote Kreuzung eingefahren, wo er für mich erst sichtbar war, dass er die Kreuzung befahren will, als ich schon auf der Straßenmitte war, hat mir schon der Polizist, der von mir wegen Fahrerflucht gerufen wurde, gesagt, dass der Einsatzfahrer schuld ist, wie bei den meisten Blaulichtunfällen. Kommt es zu einem Unfall zwischen einem sich an die StVO haltenden Fahrzeug und einem Einsatzfahrzeug, das die StVO übertritt, bleibt der Einsatzfahrer übrig.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Linie 25/26

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #17219 am: 14. Oktober 2023, 14:58:14 »
Zitat von:
Wegen einer Demonstration im Bereich der Ringstraße fährt die Linie 18 nicht zwischen Matzleinsdorfer Platz und Schlachthausgasse. Ab Matzleinsdorfer Platz werden die Züge zum Reumannplatz U umgeleitet. Die Linie D fährt nur zwischen Absberggasse und Quartier Belvedere bzw. Börse und Nußdorf. Die Linie O fährt nur zwischen Raxstraße, Rudolfshügelgasse und Quartier Belvedere bzw. Bruno-Marek-Allee und Rennweg. Ab Rennweg werden die Züge nach St. Marx S umgeleitet. Die Linie 71 fährt nur zwischen Kaisereberdorf, Zinnergasse und St. Marx S. Die Züge werden des Weiteren zur Schlachthausgasse geführt. Die Linie 4A fährt nur zwischen Wittelsbachstraße und Lisztstraße. Ersatzweise können Sie auf die U-Bahnlinien ausweichen. Das Störungsende ist derzeit nicht absehbar.
D fährt ab Quartier Belvedere bis Quellenplatz.
Solange die Type E2 noch fährt!