Fahren auf Sicht bzw. halbe Sicht wenn der Weg nicht breit genug ist, gilt halt für alle. Ausser für Schienenfahrzeuge die sich meist nicht an diese Regel halten können weil zu schwer und die Schienen zu rutschig.
Klares Nein! Als Fahrer eines Straßenbahnzuges ist man immer zum Fahren auf Sicht verpflichtet. Der Schienenzustand ist zu berücksichtigen und die Geschwindigkeit entsprechend vorab zu reduzieren. Kein Richter wird dich bei einem Auffahrer freisprechen, wenn du dich mit "mei Zug woa so schwer und des Gleis woar rutschig" zu rechtfertigen versuchen würdest. Das Erkennen bzw Einschätzen eines rutschigen Schienenzustandes ist Teil der Ausbildung.
Dass man jederzeit, insbesondere in unübersichtlichen Gleisbögen, mit Überholvorgängen, d.h. (KFZ- oder Radfahrer-) Gegenverkehr rechnen muss - insbesondere auf eigenem Gleiskörper - und daher auf
halbe Sicht zu fahren hätte, wage ich hingegen zu bezweifeln. Hier würde wohl (u.a.) der Vertrauensgrundsatz zum Tragen kommen.
Bei der Ausbildung der Einsatzfahrzeuglenker sollte mehr Augenmerk darauf gelegt werden, dass nicht nur der Bremsweg eines Schienenfahrzeuges (viel) länger als jener eines KFZ ist, sondern auch die Wahrnehmung des Folgetonhorns, insbesondere die Einschätzung, aus welcher Richtung es kommt, in einer Fahrerkabine schwieriger sein kann - speziell dann, wenn die in manchen Wagen ziemlich geräuschvolle Klimaanlage läuft.