Ja, aber vorerst nur dienstliche, den Rest wird der Richter entscheiden!

Übrigens, nach der von dir genannten Verfügung (von 1975) beträgt die Toleranz ab 25 km/h 10 Stundenkilometer, nicht 10 Prozent! Das heißt natürlich nicht, dass es prinzipiell erlaubt ist, die zulässigen Geschwindigkeiten zu überschreiten (besonders, wenn da auch gravierende Fragen der Betriebsicherheit hineinspielen), sondern in diesem Rahmen steht es dem Betriebleiter oder den von ihm befugten Organen frei, auf Bestrafung des Fahrers zu verzichten.