Den Pferderln ist es offensichtlich besser gegangen als dem Personal.
Der Wagenführer und der Conducteur mussten erst die Erlaubnis einholen, zum Strahlen den Wagen verlassen zu dürfen, während der Wagenführer nicht losfahren durfte, wenn das Pferderl gerade am Strahlen war.
Bei einer STraßenbahnhaltestelle muss es gestunken haben wie auf einer Autobahnraststation