Das Thema ist ein Paradebeispiel des Unterschiedes zwischen Gesetz, Vorschrift und Praxis! Gesetz besagt vorne nur weisses Licht, hinten rot. Vorschrift besagt teilweise Gegenteiliges blaue Vorsteckscheiben, weisse Dachsignale (Sonderzüge) auch hinten, ebenso Zielschildkästen. In der Praxis funktionierte das Kennzeichnen der Blauen hinten nur solange es einen Schaffner gab. Ebenso wurde bei Einziehfahrten oder Kurzführungen nur mehr der vordere Zielschildkasten korrekt beschildert, so auch meist das blaue Vorsteckschild verwendet, soferne es keine Brosebänder waren und auch funktionierten.