Autor Thema: Aufgelassene Haltestellen  (Gelesen 20313 mal)

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Elin Lohner

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Re: Aufgelassene Haltestellen
« Antwort #30 am: 06. Juni 2023, 11:15:43 »
Gut, das ist halt die klassische Ausstiegshaltestelle bei kurzgeführten Zügen, während das Einsteigen nunmehr alleine bei der Hofwiesengasse stattfindet. Die Anzahl der Fahrgäste, die tatsächlich von der Hst. Gallgasse profitiert haben, dürfte im Vergleich zu Stationen wie der Leebgasse, die werktags zwischen 4 45 und 7 Uhr ähnlich gut wie eine reguläre Station ausgelastet ist, marginalst sein.
Allerdings muss zum Bahnhof Favoriten gesagt werden, dass es weder auf der Erlachgasse noch auf der Gudrunstraße eine Bedarfshaltestelle für einziehende bzw. ausfahrende Züge gibt, daher bleibt nur die Station Siccardsburggasse (Richtung Westen gibt es bereits die Station Quellenplatz).
Ich bin der Meinung, dass man eine neue Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes bauen, und dann die bestehende Remise Brigittenau dem VEF/WTM übergeben sollte.

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Re: Aufgelassene Haltestellen
« Antwort #31 am: 06. Juni 2023, 12:51:15 »
Seit wann ist sie denn aufgelassen?
Seit 12. oder 19. April – die durcheinandergewürfelten Textbausteine im Dienstauftrag lassen keine eindeutige Interpretation zu.
Danke für die Info. *sarkasmus on* Vielleicht erklärt das ja, warum das PDF noch nicht ausgetauscht wurde, wenn schon der Dienstauftrag nicht gut interpretiert werden kann.  >:D *sarkasmus off*

Badi17

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Re: Aufgelassene Haltestellen
« Antwort #32 am: 08. Juli 2025, 10:21:44 »
Keine Ahnung, ob es hierher passt.

Mir fiel heute beim Vorbeifahren, aus einem Zug vom 60er, auf, dass das Stationsschild der Station "Gallgasse" entfernt wurde.
Wurde diese Station zur Gänze aufgelassen (Da sich um die Kurve ohnehin die Station "Hofwiesengasse" befindet)?

Ich hoffe, es passt hierhin: Ist eigentlich eine Durchfahrt für Fahrgäste durch die Schleife Gallgasse noch möglich? z.B. bei den abendlichen Durchfahrten vom 62er?

Klingelfee

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Re: Aufgelassene Haltestellen
« Antwort #33 am: 08. Juli 2025, 10:25:26 »
Keine Ahnung, ob es hierher passt.

Mir fiel heute beim Vorbeifahren, aus einem Zug vom 60er, auf, dass das Stationsschild der Station "Gallgasse" entfernt wurde.
Wurde diese Station zur Gänze aufgelassen (Da sich um die Kurve ohnehin die Station "Hofwiesengasse" befindet)?

Ich hoffe, es passt hierhin: Ist eigentlich eine Durchfahrt für Fahrgäste durch die Schleife Gallgasse noch möglich? z.B. bei den abendlichen Durchfahrten vom 62er?

Grundsätzlich ist eine Mitfahrt zulässig. Aber was sollte diese bringen? Ich sehe keinen Mehrwert für die Fahrgäste der Linie 62, wenn sie mit dem Zug durch die Schleife mitfahren.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

60er

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Re: Aufgelassene Haltestellen
« Antwort #34 am: 08. Juli 2025, 10:32:31 »
Grundsätzlich ist eine Mitfahrt zulässig. Aber was sollte diese bringen? Ich sehe keinen Mehrwert für die Fahrgäste der Linie 62, wenn sie mit dem Zug durch die Schleife mitfahren.
Wenn man auf's Aussteigen vergessen hat, kann man zur Hofwiesengasse oder Wattmanngasse zurückfahren. ;)

Im Normalfall fahren die Züge aber natürlich leer.

MK

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Re: Aufgelassene Haltestellen
« Antwort #35 am: 08. Juli 2025, 17:24:56 »
Grundsätzlich ist eine Mitfahrt zulässig. Aber was sollte diese bringen?

Der Vorteil der Zulässigkeit der Mitfahrt für die Fahrgäste ist, dass der Fahrer dann nicht überprüfen muss, ob jemand verbotenerweise drinsitzt. Wenn derjenige dann zum Beispiel so stark angetschechert ist, dass er zum selbstständigen Verlassen des Zuges nicht mehr in der Lage ist, erzeugt es eine Betriebsstörung, wenn der Fahrer nicht weiterfährt, bevor es Polizei oder Rettung erledigt haben.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
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Klingelfee

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Re: Aufgelassene Haltestellen
« Antwort #36 am: 08. Juli 2025, 17:34:30 »
Grundsätzlich ist eine Mitfahrt zulässig. Aber was sollte diese bringen?

Der Vorteil der Zulässigkeit der Mitfahrt für die Fahrgäste ist, dass der Fahrer dann nicht überprüfen muss, ob jemand verbotenerweise drinsitzt. Wenn derjenige dann zum Beispiel so stark angetschechert ist, dass er zum selbstständigen Verlassen des Zuges nicht mehr in der Lage ist, erzeugt es eine Betriebsstörung, wenn der Fahrer nicht weiterfährt, bevor es Polizei oder Rettung erledigt haben.

Und wenn jemand in so einen Zustand ist, dann bleibt man stehen und ruft die Rettung. Denn man kann als Fahrer nicht überwachen, ob sich der Zustand des Fahrgastes verschlechtert.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen