Autor Thema: Schadhafte Fahrzeuge  (Gelesen 10777 mal)

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #30 am: 18. September 2019, 15:00:31 »
Wie wäre es, wenn so manches Fahrpersonal etwas Fingerspitzengefühl walten ließe?

Das Fahrpersonal ist zum Fahren da. Denken tun die Vorgesetzten. ;)
So wurde es auch schon vor 30-40 Jahren verlautbart - allerdings kommen alle Vorgesetzten (außer Bhf/Referatsleiter und darüber) ausschließlich vom Fahrersektor. Eine relativ gute Zusammenarbeit zwischen Fahrpersonal und der "Aufsicht" wurde ja mutwillig zerstört (zB die fern der Linie befindlichen Disponenten). Trotz deiner, und auch der vom 67er geäußerten Meinung, bleibe ich bei dem was ich geschrieben habe!
Sollte jemand einen Tipp- oder Rechtschreibfehler finden darf er diesen behalten!

fastpage

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #31 am: 18. September 2019, 17:18:02 »
Das würde ja wiederum heißen dass der Fahrer mit defekter Tür 1 zwar weiterfahren darf (aber eben in den Stationen die Freigabe nicht geben darf), aber diese nicht sperren darf. Sobald er sie versperren muss, um weiterfahren zu können (zB wie in meinem oben genannten Beispiel), muss er einziehen. Stimmt das so?
LG t12700
Es gilt bei der Eisenbahn(worunter die Bim auch fällt) die Sackgassenregelung.
Es darf für den Fahrgast keine Sackgasse entstehen, wo er nicht mehr raus kommt. Heißt Bug oder Hecktüre abgesperrt= Sackgasse.
Sind bei Schnellbahnen usw beide Türen hinterm besetzten Führerstand abgesperrt (also li und re), ist eine Sackgasse für Fahrgäste und der Fluchtweg fürn Lokführer zu lange.
Die Türe muss sich mit der Notentriegelung öffnen lassen, auch als Leerpersonenzug.

Das "Kann ja eh die Türe aufsperren" ist eine typische Aussage von jemanden, der noch nie ein Tunnelrettungsseminar hinter sich gebracht hat.
Ev hat man aber bei der Tramway aufgrund der größeren Anzahl an Türen sich mit der 2 Türenregel arangiert.
Aber das Selbstrettungskonzept müsste auch bei den Wiener Linien gelten, sonst gäbe es keine Fluchthauben in den Fahrerkabinen.

HLS

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #32 am: 18. September 2019, 18:05:19 »
Das "Kann ja eh die Türe aufsperren" ist eine typische Aussage von jemanden, der noch nie ein Tunnelrettungsseminar hinter sich gebracht hat.
Aha, du weißt aber schon was ich arbeite und was 12 Jahre mein Hobby war?
Ansonsten frage ich mich vorher die Unterstellung und somit Falschaussage kommt?

Nochmal, bei der Bim gabs bis vor 18 Monaten(ob es jetzt eine gibt, ist ja noch immer nicht belegt) keine Anweisung das ein B-Ulf ein Sonderzug ist wenn die Tür 1 und auch nicht die Tür 1 & 2 versperrt sind.
Andersrum müßte ja es dann auch einen Sonderzug geben, wenn die letzten beiden Türen versperrt sind, nach deiner scheinbar unwissenden Annahme, müßte jede Bim mit einer Türstörung im Heck oder Bugmodul eingezogen werden und wenn mans sogar ganz genau nimmt, sobald auch nur irgendeine Tür versperrt ist, da es bekanntlich bei den derzeitigen Bims in Wien nur Türen auf einer Seite gibt, somit absolut unvergleichbar mit der ÖBB und deren Anweisungen und Vorschriften.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

000-9

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #33 am: 18. September 2019, 19:56:53 »
Bzgl der Anzahl abzusperrender Türen beim ULF habe ich in einem Lehrbehelf von August 2001 folgendes gefunden:

(Seite 37 des genannten Lehrbehelf)

Türstörungen

Allgemeines

Bei einer Türstörung, die im Schließ- oder Öffnungsvorgang liegt, wird im Display als Störungsanzeige „Störung Tür 1" (2, 3 usw.) und als Handlungshinweis „Türe versperren" angezeigt.
Die gestörte Tür ist aber in jedem Fall in der üblichen Form zu überprüfen.

Schließt eine Tür nicht selbsttätig aber es wird kein Fehler angezeigt, sind die Lichtschranken zu überprüfen. Kann kein Fehler festgestellt werden, ist die Türnotentriegelung zu lösen und die Tür händisch zu schließen.

Grundsätzlich darf am „ULF-A" eine Tür, am „ULF-B" dürfen zwei Türen außer Betrieb genommen werden. Eine gestörte Tür ist mittels Vierkantschloss an der Türnotbetätigung zu versperren.

Verlöschen durch eine gestörte Türe auch die roten Türkontrollleuchten nicht, ist zusätzlich der zugehörige Automat "Türsteuerung" auszuschalten.
Wird im Zusammenhang mit einer Türstörung im Fahrer-Display eine „B"-Störung angezeigt, ist der Zug als SZ einzuziehen und zwar unabhängig davon wie viele Türen gestört sind.

Störung „Türkontrolle"
a) Bei Ausfall einer der beiden Türkontrollleuchten sind mit Ausnahme der Eintragung im Wagenpaß keine weiteren Handlungen notwendig.
Fallen beide Türkontrollleuchten aus, ist der Zug als SZ einzuziehen.
b) Leuchtet die Türkontrolle obw ohl alle Türen geschlossen sind, ist der Zug als SZ mit der BAWS-Stellung „VB" einzuziehen.

Störung „Türfreigabe"
a) Lässt sich die Türfreigabe nicht einschalten, sind die Fahrgäste über lnnenlautsprecher aufzufordern, die Türen mit der Türnotentriegelung zu öffnen. Haben die Fahrgäste den Zug verlassen, hat der Fahrer die geöffneten Türen händisch zu schließen. Der Zug ist als SZ einzuziehen.
b) Lässt sich die Türfreigabe nicht löschen, ist der Zug als SZ mit „VB" einzuziehen.

Wie gesagt, Stand 2001, einen neueren Lehrbehelf habe ich nicht.

Lg

Edit: Tippfehler ausgebessert

darkweasel

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #34 am: 18. September 2019, 20:19:31 »
Es gilt bei der Eisenbahn(worunter die Bim auch fällt) die Sackgassenregelung.
Es darf für den Fahrgast keine Sackgasse entstehen, wo er nicht mehr raus kommt. Heißt Bug oder Hecktüre abgesperrt= Sackgasse.
Sind bei Schnellbahnen usw beide Türen hinterm besetzten Führerstand abgesperrt (also li und re), ist eine Sackgasse für Fahrgäste und der Fluchtweg fürn Lokführer zu lange.
Die Türe muss sich mit der Notentriegelung öffnen lassen, auch als Leerpersonenzug.
Quelle? Und: wie passt das mit der Türenanordnung der Talent-Triebwagen bei den ÖBB zusammen? Da überwindet man ganz ohne versperrte Tür schon eine längere Strecke von den vordersten/hintersten Plätzen zur nächsten Tür als beim ULF zur zweitnächsten.

hema

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #35 am: 19. September 2019, 01:55:01 »
Schlimm (eigentlich sogar kriminell schlimm!) ist ja, dass eine versperrte Türe beim ULF nicht mehr mittels Notöffnung zu öffnen geht! Woher soll ein Fahrgast, besonders in einer Paniksituation, das wissen? Ist genauso arg, wie ein versperrter Notausgang in einer Disco usw.   :down:

Bei E1 und E2 kann man versperrte Türen ohne Vierkant auch nicht öffnen, obwohl auf jeder Türe steht, dass man im Notfall an angezeigter Stelle kräftig ziehen soll! Dabei wäre das Versperren einer schadhaften E1/E2-Türe sowieso nur in extrem seltenen Fällen unumgänglich (solch eine Störung kommt so gut wie niemals vor) und da wäre es wohl zu verschmerzen, so einen Zug als Sonderzug Einzuziehen!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

HLS

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #36 am: 19. September 2019, 10:11:34 »
Bzgl der Anzahl abzusperrender Türen beim ULF habe ich in einem Lehrbehelf von August 2001 folgendes gefunden:

(Seite 37 des genannten Lehrbehelf)

Türstörungen
...
In dem Lehrbehelf was mir vorliegt mit Stand 02/2015 steht genau das Gleiche, allerdings nicht auf Seite 37 sondern 40-42 im Lehrbehelf(als PDF geöffnet sinds die Seiten 46-48).
Und da steht auch in der Ausgabe nichts anderes drin als in der von 2001 mit Ausnahme, dass die A1/B1 anders zu versperren sind als die A/B.
"Grüß Gott"

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denond

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #37 am: 20. September 2019, 10:51:30 »
Schlimm (eigentlich sogar kriminell schlimm!) ist ja, dass eine versperrte Türe beim ULF nicht mehr mittels Notöffnung zu öffnen geht! Woher soll ein Fahrgast, besonders in einer Paniksituation, das wissen? Ist genauso arg, wie ein versperrter Notausgang in einer Disco usw.   :down:

Bei E1 und E2 kann man versperrte Türen ohne Vierkant auch nicht öffnen, obwohl auf jeder Türe steht, dass man im Notfall an angezeigter Stelle kräftig ziehen soll! Dabei wäre das Versperren einer schadhaften E1/E2-Türe sowieso nur in extrem seltenen Fällen unumgänglich (solch eine Störung kommt so gut wie niemals vor) und da wäre es wohl zu verschmerzen, so einen Zug als Sonderzug Einzuziehen!

Genau aus diesen Gründen - besonders aus dem ersten Absatz - gehört ein Zug mit einer im Rahmen einer Türstörung versperrten Türe, egal jetzt zu welcher Tageszeit und an welchem Ort des Zuges, so schnell wie möglich von der Piste. Es spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle, wie sattelfest in Sachen Regel-/ Vorschriftenauslegung, wie gewieft das Fahrpersonal bei einer Störungsbehebung dabei sein kann. Und da gibt es gravierende Unterschiede in Auslegung und Verstand der Vorschriften, korrekter Abarbeitung der aufgetretenen Störung, sprachliche Barrieren. Dazu kann ich hundertfach verschiedene Vorfälle schildern, wo aus den fadenscheinigsten Gründen kein Zugtausch angefordert wird, wo bei sachlicher Auslegung der geltenden Vorschrift ein sofortiger Zugtausch oder auch eine Fahrt als Sonderzug notwendig wäre. Man sieht es auch an der Schilderung der Störung weiter oben in einem Post mit dem ZSG. Hab' ich über meine wesentlichen Komponenten am Zug keine Übersicht, keine Anzeige mehr, kann ich als Fahrer nichts mehr ausschließen bzw. gewährleisten. Vielleicht sprach in diesem Fall aber der Vorteil der profunden Ausbildung und Erfahrung von Klingelfee dafür, daß er sich es zutraute bzw. die Übersicht hatte, mit finsterem ZSG eine Nutzfahrt zu riskieren und einen Kundendienst zu bieten. Geht aber - muß man auch schreiben - ganz alleine auf seine Verantwortung.

Als erster Grund dafür ist eine, nur mehr die kostengünstige, oberflächliche Ausbildung zu nennen, wo nur mehr das wesentliche Angesprochen wird. Vieles muß sich der angehende ÖFFI-Fahrer/ Lenker heute selbst aneignen bzw. für sich zurecht legen, wie er störungsfrei und ohne Vorfall durch seinen Dienst kommt. Es fehlt ihm das nötige Rüstzeug, das wir "Alten" in unserer Ausbildung noch mitbekommen haben. Da gehört einerseits ein sehr gut ausgebildeter Lehrfahrer dazu, auch Nachschulungen, Trainig gehört da jedes Jahr neuerlich dazu. Da unterschiedlichste Charakteren auf diesem Arbeitsplatz sitzen, kann man sich ausmahlen, wie so mancher Bedienstete arbeitet bzw. reagiert bzw. gewillt ist, seinen Arbeitsalltag zu absolvieren. Soviel zu dieser Sache.

Tatsache ist, daß Sicherheit für die Fahrgäste oberste Priorität hat, denn passiert nur irgend etwas, ist als erstes das Fahrpersonal verantwortlich und wird im Ernstfall vor den Richter gezerrt. Und sonst niemand.
Und diese Sicherheit kann aber u. U. auch für den Fahrgast, speziell im Abendverkehr, eine Intervallverschlechterung, ein Hochflurfahrzeug bzw. keine Anschlußsicherung aus den verschiedensten Gründen bedeuten.

Dafür sind/wären ettliche betriebliche Voraussetzungen als Ursachen zu nennen und das sind absolut keine Ausreden. Solche würden jedes Verkehrsunternehmen gleich treffen. Und alles miteinander ist kein Spaß. Es gibt also Grenzen...

denond

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #38 am: 11. November 2019, 08:59:25 »
Frage zu schadhaft abgestellten ULFen, bei denen ich nicht am laufenden bin:

Nach div. Vorfällen sind betroffen:
 B 651
 B 659
 B 660
 B 667

 B1  758
 B1  769

Welche von Diesen sind bereits wieder in Betrieb?

Danke für eine Antwort und
GlG

M-wagen

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #39 am: 11. November 2019, 11:32:25 »
659, 660, 758 und 769 fahren sicher wieder

Alex

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #40 am: 11. November 2019, 12:25:58 »
Frage zu schadhaft abgestellten ULFen, bei denen ich nicht am laufenden bin:

Nach div. Vorfällen sind betroffen:
 B 651
 B 659
 B 660
 B 667

 B1  758
 B1  769

Welche von Diesen sind bereits wieder in Betrieb?

Danke für eine Antwort und
GlG
Was ist mit 659, 660, 667, 758 und 769 passiert? 769 war ja nach seinem Auffahrer beim Jonas-Reindl schon wieder in Betrieb, so weit ich weiß.

Schienenchaos

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #41 am: 18. November 2019, 11:06:28 »
667 ist zumindest seit dem WE auch wieder im Einsatz und aktuell am 38er zugegen.