Autor Thema: Schadhafte Fahrzeuge  (Gelesen 10713 mal)

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U4

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Schadhafte Fahrzeuge
« am: 14. September 2019, 18:00:37 »
Frage an die Experten:
Woran liegt es, dass sich die Störungen mit der f59-Meldung "Schadhaftes Fahrzeug" in den letzten Monaten immer mehr häuft ??
Qualität der Fahrzeuge ?
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

t12700

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #1 am: 14. September 2019, 20:20:26 »
Reicht ja schon, wenn die Tür 1 defekt ist. Ist mir in den letzten Wochen immer wieder passiert, wonach der Zug dann natürlich eingezogen werden musste.

LG t12700

Hubi

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #2 am: 14. September 2019, 20:53:04 »
Reicht ja schon, wenn die Tür 1 defekt ist. Ist mir in den letzten Wochen immer wieder passiert, wonach der Zug dann natürlich eingezogen werden musste.

LG t12700

Und wo steht, das ein Zug mit schadhafter Tür 1 eingezogen werden muß? Nutzfahrt beenden reicht auch!

t12700

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #3 am: 14. September 2019, 21:07:31 »
Reicht ja schon, wenn die Tür 1 defekt ist. Ist mir in den letzten Wochen immer wieder passiert, wonach der Zug dann natürlich eingezogen werden musste.

LG t12700

Und wo steht, das ein Zug mit schadhafter Tür 1 eingezogen werden muß? Nutzfahrt beenden reicht auch!
Ist dem nicht so? Ich dachte, dass bei defekter Tür 1 die weitere Fahrgastmitnahme untersagt ist.

Ein Beispiel von vor ein paar Wochen: ein B am 67er möchte am Otto-Probst-Platz abfahren, die Tür 1 ließ sich aber nicht schließen. Nachdem der Fahrer alles mögliche probierte, die Tür aber dennoch nicht schließte, hat der Fahrer die Fahrgäste gebeten, auszusteigen und fuhr als Sonderzug nach FAV!

LG t12700

Klingelfee

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #4 am: 14. September 2019, 21:23:22 »
Reicht ja schon, wenn die Tür 1 defekt ist. Ist mir in den letzten Wochen immer wieder passiert, wonach der Zug dann natürlich eingezogen werden musste.

LG t12700

Und wo steht, das ein Zug mit schadhafter Tür 1 eingezogen werden muß? Nutzfahrt beenden reicht auch!
Ist dem nicht so? Ich dachte, dass bei defekter Tür 1 die weitere Fahrgastmitnahme untersagt ist.

Ein Beispiel von vor ein paar Wochen: ein B am 67er möchte am Otto-Probst-Platz abfahren, die Tür 1 ließ sich aber nicht schließen. Nachdem der Fahrer alles mögliche probierte, die Tür aber dennoch nicht schließte, hat der Fahrer die Fahrgäste gebeten, auszusteigen und fuhr als Sonderzug nach FAV!

LG t12700

Das hast du am Anfang nicht erwähnt, dass der Fahrer die Türe nicht schließen konnte.

Wenn du eine Türe nicht zu bekommst, dann ist es egal, welche Türe es ist, dann bist du Sonderzug. Allerdings würde ich bei einer offenen Türe ausser der Tür 1 auf keinen Fall ohne einem weiteren Mitarbeiter, der mir die Türe absichert auch nur einen Milimeter weiter fahren.

Ansonsten bist du bei einem Hochflurer mit 2 schadhaften Türen am Triebwagen und auf dem Niederflur, wenn 2 nebeneinanderliegende Türen defekt sind, automatisch ein Sonderzug. Das der Disponent dich eventuell bereits bei einer schadhaften Türe einziehen lässt, ist ein anders Kapitel.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

t12700

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #5 am: 14. September 2019, 22:07:02 »
Händisch hat er sie ja dann schließen können, indem er sie händisch nachgeholfen hat und die Schließtechnik abschaltet (ist jetzt nicht gut formuliert), und die Tür dann sperrt sodass sie nicht mehr aufgeht. Ich dachte, dass das bei allen anderen Türen sich allerdings nicht darauf auswirkt, ob der Zug weiterfahren kann, aber wenns sich um die Tür 1 handelt, man einziehen muss. In dem Fall war es so dass die Tür die letzten centimeter nicht mehr zu ging, sondern stehen blieb und wieder öffnete. Mit der Hand konnte man sie aber "zudrücken", dass sie zu blieb.

Dass bei einer nicht zu schließenden Tür (vor allem 2-7) man nicht weiterfahren, ist mir völlig klar.

Ach ok, so ist das geregelt. Das heißt wenn bei einem Hochflurer beim Trieb und Beiwagen eine defekte Tür ist, darf er weiterfahren. Wenns beim ULF mehr als zwei sind (zB Tür 2, 4, 7) muss er dann dennoch einziehen?

LG t12700

B1 777

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #6 am: 14. September 2019, 23:04:33 »
.

Ach ok, so ist das geregelt. Das heißt wenn bei einem Hochflurer beim Trieb und Beiwagen eine defekte Tür ist, darf er weiterfahren. Wenns beim ULF mehr als zwei sind (zB Tür 2, 4, 7) muss er dann dennoch einziehen?

LG t12700

Ja genau außer ein A/A1 da sind es 2 Türen = Sonderzug.

HLS

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #7 am: 15. September 2019, 14:53:49 »
Ansonsten bist du bei einem Hochflurer mit 2 schadhaften Türen am Triebwagen und auf dem Niederflur, wenn 2 nebeneinanderliegende Türen defekt sind, automatisch ein Sonderzug.
Also wenn sich in den letzten 18 Monaten nichts in den Vorschriften geändert hat, bist du nur dann bei zwei Türen ein Sonderzug, wenn diese an einem A(A1) Ulf sind oder an einem Triebwagen, sprich Ex. Es ist dabei völlig egal welche Türen das betrifft.
Hingegen bei einem B(B1) Ulf bist erst ab der dritten Tür ein Sonderzug.
Es ist somit auch möglich, dass die Tür 1 & 2 defekt sind, ohne das du ein Sonderzug bist.
Wo ich dir zustimme, dass die BI für gewöhnlich sich einklingt, sofern der Disponent nicht schon Sonderzug befohlen hat, da so ein Zug, vorallem untertags ein Verkehrshindernis ist und somit eingezogen wird.

Die A & B haben eine "Schwachstelle" bzgl. Türschaltung, denn wenn die jeweils hinterste Tür abgesperrt und somit abgeschalten werden muß, ist auch automatisch die vorletzte Tür "defekt" und für den A bedeutet es damit auch gleichzeitig Sonderzug.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #8 am: 15. September 2019, 16:41:55 »
Ansonsten bist du bei einem Hochflurer mit 2 schadhaften Türen am Triebwagen und auf dem Niederflur, wenn 2 nebeneinanderliegende Türen defekt sind, automatisch ein Sonderzug.
Also wenn sich in den letzten 18 Monaten nichts in den Vorschriften geändert hat, bist du nur dann bei zwei Türen ein Sonderzug, wenn diese an einem A(A1) Ulf sind oder an einem Triebwagen, sprich Ex. Es ist dabei völlig egal welche Türen das betrifft.
Hingegen bei einem B(B1) Ulf bist erst ab der dritten Tür ein Sonderzug.
Es ist somit auch möglich, dass die Tür 1 & 2 defekt sind, ohne das du ein Sonderzug bist.
Wo ich dir zustimme, dass die BI für gewöhnlich sich einklingt, sofern der Disponent nicht schon Sonderzug befohlen hat, da so ein Zug, vorallem untertags ein Verkehrshindernis ist und somit eingezogen wird.

Die A & B haben eine "Schwachstelle" bzgl. Türschaltung, denn wenn die jeweils hinterste Tür abgesperrt und somit abgeschalten werden muß, ist auch automatisch die vorletzte Tür "defekt" und für den A bedeutet es damit auch gleichzeitig Sonderzug.

Sorry, wenn ich die wiedersprechen muss. Sind auf einem B(B1) die Türen 1 und 2 defekt sind, gilt die 2 Türen Reglung. 2 Türen  nebeneinander = Sonderzug.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

denond

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #9 am: 15. September 2019, 18:51:28 »
Frage:
Woran liegt es, dass sich die Störungen mit "Schadhaftes Fahrzeug" in den letzten Monaten immer mehr häuft ??
Qualität der Fahrzeuge ?

An mangelnder Wartung einer Komponente durch länger hinausgezögertem zeitlichem Zwischenraum zwischen zwei Service-Zeitpunkten...

Hubi

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #10 am: 15. September 2019, 19:09:25 »
Zitat
Sorry, wenn ich die wiedersprechen muss. Sind auf einem B(B1) die Türen 1 und 2 defekt sind, gilt die 2 Türen Reglung. 2 Türen  nebeneinander = Sonderzug.

Hier muß ich dir widersprechen, auch das bedeutet nicht automatisch Sonderzug! Steht nirgends, auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig im Fahrerkreis hält! Im Zweifel, frag bei BS nach! ;)

HLS

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #11 am: 15. September 2019, 19:48:13 »
Sorry, wenn ich die wiedersprechen muss. Sind auf einem B(B1) die Türen 1 und 2 defekt sind, gilt die 2 Türen Reglung. 2 Türen  nebeneinander = Sonderzug.
Seit wann ist das so?

Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.

Aber wie gesagt, es kann schon sein das es diesbezüglich jetzt anders geregelt ist, sprich es einen Dienstauftrag oder ähnliches aufgelegt wurde. Daher würde ich gern wissen, seit wann das so ist?
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #12 am: 15. September 2019, 20:47:49 »
Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.
Das Arbeitsinspektorat verlangt auf Grund der Gesetzeslage, dass Fluchttüren nicht versperrt sein dürfen. Wenn man die Tür1 als Fluchtweg ansieht, dann kann ich mir das schon vorstellen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #13 am: 15. September 2019, 22:37:01 »
Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.
Das Arbeitsinspektorat verlangt auf Grund der Gesetzeslage, dass Fluchttüren nicht versperrt sein dürfen. Wenn man die Tür1 als Fluchtweg ansieht, dann kann ich mir das schon vorstellen.

Wenn ich das wörtlich nehme, darf man eine gestörte Tür 1 auch bei einem Sonderzug nicht absperren.

t12700

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Re: Schadhafte Fahrzeuge
« Antwort #14 am: 16. September 2019, 00:30:26 »
Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.
Das Arbeitsinspektorat verlangt auf Grund der Gesetzeslage, dass Fluchttüren nicht versperrt sein dürfen. Wenn man die Tür1 als Fluchtweg ansieht, dann kann ich mir das schon vorstellen.
Das würde ja wiederum heißen dass der Fahrer mit defekter Tür 1 zwar weiterfahren darf (aber eben in den Stationen die Freigabe nicht geben darf), aber diese nicht sperren darf. Sobald er sie versperren muss, um weiterfahren zu können (zB wie in meinem oben genannten Beispiel), muss er einziehen. Stimmt das so?

LG t12700