Ein Zitat von WL Homepage
Sie erhalten bereits während Ihrer Ausbildung ein Gehalt in Höhe von 1.782,46 EUR brutto pro Monat. Nach dem positiven Abschluss Ihrer Ausbildung steigt Ihr Grundgehalt auf 1.979,31 EUR brutto pro Monat. Das tatsächliche Gehalt (inkl. Zulangen) beträgt in etwa 2.100,00 EUR brutto pro Monat.
Soll das heißen dass man ca. 120€ Zulagen hat. Sind die Rolldienstzulagen in den neuen KV gestrichen !?! irgendwie nicht verständlich oder
Die Rolldienstzulage ist weg. Das ist korrekt. Dafür gibt es aber eine Aussendienstzulage. Unterschied zwischen den beiden Zulagen ist, dass die Rolldienstzulage aus der Fahrzeit berechnet wurde, während die Aussendienstzulage von der Dienstzeit abhängig ist.
Wie hoch die beiden Zulagen jedoch sind, waren kann ich jetzt nicht sagen.
Und bevor nicht wirklich die ersten Lohnzettel mit den neuen Zulagen vorhanden sind, kann man nicht wirklich sagen, was jetzt wirklich unter dem Strich der Unterschied zwischen Alt und Neu ist.
Und das ist erst zum Jahreswechsel sagen, wenn dann auch die neuen Zulagen zur Auszahlung kommen.
Ausserdem gibt es im KV-Neu auch noch andere Zulagen. Wie zum Beispiel Nacht- und Sonntagszulage.