Falls man ein Verkehrszeichen, das eigentlich nicht für einen selbst gilt, von hinten oder sonstwie zu erkennen vermag, ist das eine brauchbare Information um einen besseren Überblick über die örtliche Situation zu gewinnen, mehr nicht. Einen Rechtsanspruch auf eigenes (Verkehrs-)Verhalten erwirkt man dadurch nicht! Jeder darf natürlich glauben, was er mag, es muss ja auch jeder selber die eventuellen rechtlichen Konsequenzen aus seinem Verhalten tragen.