Ja, die Kilometerzahl bis zur nächsten §-61-Untersuchung ist sogar gesetzlich festgelegt. Aber es steht nirgends, dass man bis dahin 8 Jahre warten muss, denn bei vorzeitigem Erreichen der Kilometer ist halt die Untersuchung vorzuziehen. Das ist genau so wie beim Auto, das – Hausnummer – nach 10.000 km oder maximal einem Jahr das Servicelamperl aufleuchten lässt (und dazu stell dir einfach vor, du müsstest dann eben nicht zum Service, sondern zum Pickerl). Du willst das Service aber nicht vorziehen und lässt dein Auto daher übers Jahr verteilt öfter stehen, damit du die 10.000 km nicht vor Ablauf der Jahresfrist erreichst. In der Zwischenzeit fährst du mit deinem 25 Jahre alten Zweitauto, einer rostigen Klapperkiste mit durchgewetzten Sitzen, undichten Fenstern, schlechter Lüftung und ohne Klimaanlage. Deine Mitfahrer freut das jedes Mal ungemein, sie würden dich am liebsten samt deinem rollenden Rosthaufen auf den Mond schießen. Aber du sagst, es geht nicht anders, weil du nur ein Mal im Jahr in die Werkstätte fahren willst.
Und genau dieses "Ich will nur ein Mal im Jahr in die Werkstätte fahren" ist bei den WL eben nirgends offiziell dokumentiert, sondern wird halt implizit so gehandhabt. Das Ergebnis ist dasselbe, aber der Grund ist nach außen hin nicht nachweisbar.
Dein Beispiel mit den beiden Autos ist her aber nicht anwendbar, weil du mit Wollen argumentierst.
Ich wiederhole ein Rechenbeispiel:
Wenn ein Wagen 62.500 km im Jahr fährt, fährt er bis zum Ende der gesetzlichen 8 Jahre die zulässigen 500.000 km.
Wenn ein Wagen aber 80.000 km im Jahr fährt, erreicht er die zulässigen 500.000 km schon nach knapp mehr als 6 Jahren.
Bezogen auf die 332 ULF heißt das, dass je nach Szenario pro Jahr entweder ca. 40 Wägen oder ca. 55 Wägen einer HU unterzogen werden müssen. Und jetzt die Grundsatzfrage: Welche Kapazität hat die HW? Wie weit kann sie sie erhöhen?