Autor Thema: 12.10.2020: Eigenkollision mit Entgleisung Mariahilfer Straße/Winckelmannstraße  (Gelesen 5898 mal)

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95B

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Bräuchte er eigentlich gar nicht, denn er ist der stadtnähere, also hat er Vorrang.

Die Vorrangregeln von Straßenbahnen untereinander werden in der Reihe ihrer Aufzählung angewendet. Zunächst einmal gilt also die Grundregel: Derjenige, der der Konfliktstelle näher ist, hat Vorrang. Nur wenn mit der Grundregel keine Aussage erzielt werden kann, braucht man die anderen, nachfolgenden Regeln (Rechtsregel, Vorrangstraßenregel, Stadtregel, Konfliktweichenregel). Hier ist es meiner Meinung nach mit der Grundregel klar lösbar.

Die Regeln lassen natürlich einen gewissen Interpretationsspielraum zu: Stadteinwärts fährt der Zug die Allee entlang, stadtauswärts steht er vor der Kreuzung. Jetzt könnte man sagen: fahrender vor stehendem Zug. Aber ab welcher Entfernung, ab welcher Geschwindigkeit ist das zu berücksichtigen? Hausverstandsmäßig würde ich sagen: Wenn der stehende Zug beim Anfahren dem fahrenden einen Konflikt bieten kann, dann darf er nicht anfahren bzw. muss vor der Konfliktstelle warten, weil ja der fahrende Zug den Vorrang hätte. Aber selbst wenn du drei Leute im Schulbüro fragst, wirst du fünf unterschiedliche Versionen erzählt bekommen.
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Ferry

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Woran erkennst du eine Flankenschutzweiche? Dass es eine Linksweiche ah ja heißt ja heute Konfliktweiche ist, ist klar - ein finsteres 4-Kammernsignal ist auch erkennbar.

Auf dem Foto ist das nicht erkennbar, aber dort ist eine Flankenschutzweiche. Und richtig, die Konfliktregel gilt bei Flankenschutzweichen nicht - deswegen gibt es solche Weichen ja. Offensichtlich wollte der stadteinwärts fahrende 52er durch den Bahnhof wenden (Kurzführung, daher die bereits auf "Baumgarten" umgestellte Anzeige), somit befand sich die Weiche in der Ablenkung. Der Fahrer des stadtauswärts fahrenden Zuges hat aber nicht damit gerechnet, dass der andere Zug abbiegt (möglicherweise hat der kurzgeführte Zug nicht geblinkt) und ist daher unbekümmert weiter gefahren.

Was mich erstaunt, ist die Ampelschaltung, die offensichtlich beiden Zügen frei gegeben hat. Wenn der stadteinwärts fahrende Zug "Frei für Abbiegen nach links" hat, sollte man meinen, dass der Gegenzug keinen Fahrbegriff bekommt.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

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Wenn der stadteinwärts fahrende Zug "Frei für Abbiegen nach links" hat, sollte man meinen, dass der Gegenzug keinen Fahrbegriff bekommt.

Bekommt er auch nicht – und der stadteinwärts fahrende 52er wollte nicht links abbiegen, das wurde weiter oben schon erwähnt.
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t12700

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@Ferry der stadteinwärts fahrende Zug (18) wollte nicht links abbiegen, die Weiche war noch vom Vorderzug nach links gestellt, worauf der Fahrer von 18 offensichtlich nicht geachtet hat.

LG t12700

haidi

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Bräuchte er eigentlich gar nicht, denn er ist der stadtnähere, also hat er Vorrang.
Ist es bei Konfliktweichen nicht so, dass der die Weiche spitz befahrende wartepflichtig ist?
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B1 777

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Bräuchte er eigentlich gar nicht, denn er ist der stadtnähere, also hat er Vorrang.
Ist es bei Konfliktweichen nicht so, dass der die Weiche spitz befahrende wartepflichtig ist?

Vielleicht beantwortet das deine Fragen.

Geamatic

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1. Flankenschutzweichen können sich nicht von selbst in die Ablenkung stellen. Das ist aus technischen Gründen schon nicht möglich. Sie stellen sich nur elektrisch zurück in die Grundstellung. In die Ablenkung geht es nur mit Hilfe der Weichenkrücke.

2. Die Vorrangregeln geben eigentlich sehr genau vor, wer hier den Vorrang hat. Man kann sich hier auch nicht einfach eine Regel aussuchen, wie es einem gefällt, sondern sie besitzen eine Rangordnung. Da keiner von uns vor Ort war und den Unfall gesehen hat, ist es schwer zu beurteilen, wer wann gefahren ist. Die sogenannte Stadtregel befindet sich jedoch erst an Punkt 4 von 5.


So von dem Bild ist jedoch anzunehmen, dass sich eventuell wieder mal die Flankenschutzweiche nicht elektrisch zurückgestellt hat, nachdem eine Überstellungsfahrt in die Hallte 3 abgebogen ist. Ob ein technischer Defekt, Verschmutzung oder ein anderer Grund dafür verantwortlich ist, wird keiner von uns beurteilen können. Ob alle Signale geleuchtet haben und welches Signalbild sie gezeigt haben, werden wir auch nicht hier in Erfahrung bringen können.

Ein ähnlicher Unfall passierte übrigens vor ein paar Jahren im Bereich der Zimmermanschleife, als ein Ulf seitlich in einen E1+c4 reingefahren ist.

Schaltkurbel

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So von dem Bild ist jedoch anzunehmen, dass sich eventuell wieder mal die Flankenschutzweiche nicht elektrisch zurückgestellt hat, nachdem eine Überstellungsfahrt in die Hallte 3 abgebogen ist. Ob ein technischer Defekt, Verschmutzung oder ein anderer Grund dafür verantwortlich ist, wird keiner von uns beurteilen können. Ob alle Signale geleuchtet haben und welches Signalbild sie gezeigt haben, werden wir auch nicht hier in Erfahrung bringen können.

Ein ähnlicher Unfall passierte übrigens für ein paar Jahren im Bereich der Zimmermanschleife, als ein Ulf seitlich in einen E1+c4 reingefahren ist.
Hier ist dir in allen 3 Punkten Recht zu geben.
Meiner Meinung nach, so auch auf dem Foto ersichtlich, war das 4-Kammernsignal finster. Wahrscheinlich war es dies auch schon vor der Kollision. Somit würde sich jede Diskussion bezüglich der Verschuldensfrage erübrigen.
Sollte jemand einen Tipp- oder Rechtschreibfehler finden darf er diesen behalten!

Klingelfee

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So von dem Bild ist jedoch anzunehmen, dass sich eventuell wieder mal die Flankenschutzweiche nicht elektrisch zurückgestellt hat, nachdem eine Überstellungsfahrt in die Hallte 3 abgebogen ist. Ob ein technischer Defekt, Verschmutzung oder ein anderer Grund dafür verantwortlich ist, wird keiner von uns beurteilen können. Ob alle Signale geleuchtet haben und welches Signalbild sie gezeigt haben, werden wir auch nicht hier in Erfahrung bringen können.

Ein ähnlicher Unfall passierte übrigens für ein paar Jahren im Bereich der Zimmermanschleife, als ein Ulf seitlich in einen E1+c4 reingefahren ist.
Hier ist dir in allen 3 Punkten Recht zu geben.
Meiner Meinung nach, so auch auf dem Foto ersichtlich, war das 4-Kammernsignal finster. Wahrscheinlich war es dies auch schon vor der Kollision. Somit würde sich jede Diskussion bezüglich der Verschuldensfrage erübrigen.

Wie ich schon erwähnt habe, kann man auf Grund des Foto nicht darauf schließen, was das Signal zum Unfallzeitpunkt angezeigt hat.

Denn die Weich kann auch im Zuge der Entgleisung aus der Endlage gestellt worden, oder aber der Fahrstrom war zum Aufnahmezeitpunkt schon abgeschaltet und somit auch die Weiche finster. Denn die Weichenantriebe werden über den Fahrstrom angespeist.

Und sollte die Weiche schon vor dem Unfall in Richtung Halle 3 gestellt gewesen sein, dann gehört der Unfall auf alle Fälle dem stadteinwärts fahrenden Fahrer, da er sich dann offensichtlich nicht von der Weichenstellung vergewissert hat.

Aber da wir alle offensichtlich weder zum Unfallzeitpunkt, bzw Aufräumungsarbeiten anwesend waren und auch die Stellungsnahmen der Fahrer nicht kennen, ersuche ich euch bitte in der Vermutung zu schreiben.

Ebenso über das Verhalten des anderen Fahrer. Da wir nicht wissen, ob der Unfallzug angefahren ist, oder ob er sich der Kreuzung  genähert hat, kann man auch nicht sagen, ob der andere Fahrer eine Mitschuld trägt. Das werden dann sicherlich ggf. externe Unfallsachverständige klären. Aber nur durch ein Foto kann man das sicherlich nicht sagen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Bräuchte er eigentlich gar nicht, denn er ist der stadtnähere, also hat er Vorrang.
Ist es bei Konfliktweichen nicht so, dass der die Weiche spitz befahrende wartepflichtig ist?

Vielleicht beantwortet das deine Fragen.
Ja, es gilt auch auf diesen Weichen, wenn sie nicht als verriegelt angesehen werden, dass der vor der Spitze der Konfilktweiche seiende Zug wartepflichtig ist.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

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Aber da wir alle offensichtlich weder zum Unfallzeitpunkt, bzw Aufräumungsarbeiten anwesend waren und auch die Stellungsnahmen der Fahrer nicht kennen, ersuche ich euch bitte in der Vermutung zu schreiben.

:up:


Da wir nicht wissen, ob der Unfallzug angefahren ist, oder ob er sich der Kreuzung  genähert hat, kann man auch nicht sagen, ob der andere Fahrer eine Mitschuld trägt. Das werden dann sicherlich ggf. externe Unfallsachverständige klären. Aber nur durch ein Foto kann man das sicherlich nicht sagen.

:up: