. . . . oder nur ein "Fahrverbot ausgenommen ...". Ist ja alles noch nicht gegessen.
Dann darf man aber (eigentlich) als Fußgänger nicht auf der Fahrbahn gehen!
StVO §2:
...
2. Fahrbahn: der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße;
...
10. Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrentzer Teil der Straße;
Wenn man keine Abgrenzungen hat dann gibt es logischerweise auch keinen für eine bestimmte Verkehrsart bestimmten Teil der Straße, ergo darf jedes Verkehrsmittel (also auch Fußgänger) die gesamte Straßenbreite benutzen. Die "Fußgängerzone" (nicht im Sinne der StVO, aber faktisch) schafft man dann durch Zufahrtsbeschränkungen (z.B. Fahrverbot ausgenommen Linienbusse, Anrainer & Radfahrer sowie Ladetätigkeit von x bis y Uhr). Das wäre das Modell 'shared space'.
Die andere Variante ist eben "Fußgängerzone ausgenommen Linienbusse, Anrainer & Radfahrer sowie Ladetätigkeit von x bis y Uhr", dann braucht man auch nix umbauen.
Rechtlich zwei verschiedene Konstrukte, de facto aber in den Auswirkungen ident; im 'shared space'-Modell ergibt sich die Geschwindigkeitsbegrenzug automatisch aus der grundsätzlich geforderten 'angepassten Fahrweise', bei der Fuzo (oder auch Wohnstraße) stehts explizit in der StVO.
Wohnstraße wäre dann eine dritte Möglichkeit, wenn dort nicht generell das Zufahren (für jeden!) erlaubt wäre (dann würde sich nämlich am derzeitigen Verkehrsaufkommen kaum etwas ändern).