Autor Thema: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?  (Gelesen 24641 mal)

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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #30 am: 04. Februar 2012, 15:17:06 »
. . . . oder nur ein "Fahrverbot ausgenommen ...". Ist ja alles noch nicht gegessen.
Dann darf man aber (eigentlich) als Fußgänger nicht auf der Fahrbahn gehen!

StVO §2:
...
2. Fahrbahn: der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße;
...
10. Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrentzer Teil der Straße;


Wenn man keine Abgrenzungen hat dann gibt es logischerweise auch keinen für eine bestimmte Verkehrsart bestimmten Teil der Straße, ergo darf jedes Verkehrsmittel (also auch Fußgänger) die gesamte Straßenbreite benutzen. Die "Fußgängerzone" (nicht im Sinne der StVO, aber faktisch) schafft man dann durch Zufahrtsbeschränkungen (z.B. Fahrverbot ausgenommen Linienbusse, Anrainer & Radfahrer sowie Ladetätigkeit von x bis y Uhr). Das wäre das Modell 'shared space'.

Die andere Variante ist eben "Fußgängerzone ausgenommen Linienbusse, Anrainer & Radfahrer sowie Ladetätigkeit von x bis y Uhr", dann braucht man auch nix umbauen.

Rechtlich zwei verschiedene Konstrukte, de facto aber in den Auswirkungen ident; im 'shared space'-Modell ergibt sich die Geschwindigkeitsbegrenzug automatisch aus der grundsätzlich geforderten 'angepassten Fahrweise', bei der Fuzo (oder auch Wohnstraße) stehts explizit in der StVO.

Wohnstraße wäre dann eine dritte Möglichkeit, wenn dort nicht generell das Zufahren (für jeden!) erlaubt wäre (dann würde sich nämlich am derzeitigen Verkehrsaufkommen kaum etwas ändern).
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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #31 am: 04. Februar 2012, 20:46:18 »

Wenn man keine Abgrenzungen hat dann gibt es logischerweise auch keinen für eine bestimmte Verkehrsart bestimmten Teil der Straße, ergo darf jedes Verkehrsmittel (also auch Fußgänger) die gesamte Straßenbreite benutzen.
Coole Privatauslegung!  ;D



Zitat
Wohnstraße wäre dann eine dritte Möglichkeit, wenn dort nicht generell das Zufahren (für jeden!) erlaubt wäre (dann würde sich nämlich am derzeitigen Verkehrsaufkommen kaum etwas ändern).
Zufahren ist nicht durchfahren! Zufahrt bedingt ein Ziel in dem Straßenabschnitt, in den man einfährt.




Da kann man aber, wenn man will, auch durchaus argumentieren, dass die gesamte Straße nur aus Gehsteig besteht, wenn man sich die "Einfahrt" zu selbiger anschaut.
Die gesamte Straße aus "Gehsteig" besteht nur in Fußgängerzonen oder Wohnstraßen, nur dürfen diese, im Gegensatz zu (echten) Gehsteigen/Gehwegen, mit Fahrzeugen auch in Längsrichtung befahren werden. Baulich definierte Gehsteige (Randstein, Markierung) dürfen nur an vorgesehenen Stellen gequert werden.  ;)
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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #32 am: 04. Februar 2012, 23:04:39 »
Zufahren ist nicht durchfahren! Zufahrt bedingt ein Ziel in dem Straßenabschnitt, in den man einfährt.

"Herr Inspektor, ich hab eh einen Parkplatz gesucht, sehen'S ja selber, dass nirgends einer ist."

Theorie und Praxis, wenn ich mal mit dem Auto fahre, verwende ich auch einen Abschneider über eine Wohnstraße und ich werde garantiert nie Strafe zahlen.

hema

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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #33 am: 05. Februar 2012, 01:41:40 »

"Herr Inspektor, ich hab eh einen Parkplatz gesucht, sehen'S ja selber, dass nirgends einer ist."
Dann musst du aber die Straße am nächsten Eck wieder verlassen haben und nicht weiter gefahren sein, sonst war es keine Zufahrt.  ;)


Zitat
Theorie und Praxis . . . .
Das ist schon richtig, aber wir haben hier ja eigentlich die Vorschriftslage besprochen. Und bei der Einführung einer Maßnahme darf die Behörde a priori nicht augenzwinkernd davon ausgehen, dass die Leut' eh wissen, dass keiner nachschauen wird, sondern ihre Verfügungen und Vorgaben müss(t)en logischerweise zu hundert Prozent den Gesetzen entsprechen!
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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #34 am: 05. Februar 2012, 02:28:09 »

Wenn man keine Abgrenzungen hat dann gibt es logischerweise auch keinen für eine bestimmte Verkehrsart bestimmten Teil der Straße, ergo darf jedes Verkehrsmittel (also auch Fußgänger) die gesamte Straßenbreite benutzen.

Coole Privatauslegung!  ;D

Naja, ungefähr so funktioniert der Shared Space am Sonnenfeldplatz in Graz - und den hat man rechtlich ja offensichtlich durchgebracht.

Zitat
Zitat
Wohnstraße wäre dann eine dritte Möglichkeit, wenn dort nicht generell das Zufahren (für jeden!) erlaubt wäre (dann würde sich nämlich am derzeitigen Verkehrsaufkommen kaum etwas ändern).

Zufahren ist nicht durchfahren! Zufahrt bedingt ein Ziel in dem Straßenabschnitt, in den man einfährt.

Jo eh, und was glaubst wird ein vom Kontrollorgan betretener Autofahrer, der nach dem Zweck seiner Fahrt befragt wird antworten: "Aber Herr Inspekta, i suach jo nur an Parkplotz, wal i zum xxx wü." Bei xxx beliebiges Geschäft 10m weiter einsetzen.

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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #35 am: 05. Februar 2012, 10:00:21 »
Wenn man keine Abgrenzungen hat dann gibt es logischerweise auch keinen für eine bestimmte Verkehrsart bestimmten Teil der Straße, ergo darf jedes Verkehrsmittel (also auch Fußgänger) die gesamte Straßenbreite benutzen.
Bezüglich Fußgänger solltest du § 76, insbesondere Abs. 1 lesen.
Bezüglich KFZ-Verkehr gilt auch an solchen Stellen immer noch das Rechtsfahrgebot.
Jo eh, und was glaubst wird ein vom Kontrollorgan betretener Autofahrer, der nach dem Zweck seiner Fahrt befragt wird antworten: "Aber Herr Inspekta, i suach jo nur an Parkplotz, wal i zum xxx wü." Bei xxx beliebiges Geschäft 10m weiter einsetzen.

Hab schon gesehen, dass gegen Ende eines Wohnstraße die Polizei einen Parkplatz freigehalten hat und alle, die durchgefahren sind, abgestraft haben. Wahrscheinlich hat der Bezirksvorsteher oder ein anderer Bezirksheini dort gewohnt.

Aber: wer in der Eduard-Klein-Gasse schaut - dort wird die Wohnstraße auch in Bezug auf die Geschwindigkeit - vollkommen ignoriert.

Hannes
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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #36 am: 05. Februar 2012, 11:45:03 »
Wenn man keine Abgrenzungen hat dann gibt es logischerweise auch keinen für eine bestimmte Verkehrsart bestimmten Teil der Straße, ergo darf jedes Verkehrsmittel (also auch Fußgänger) die gesamte Straßenbreite benutzen.
Bezüglich Fußgänger solltest du § 76, insbesondere Abs. 1 lesen.

jaja, "den äußersten Fahrbahnrand zu benützen"... nur: wir haben ja gar keine Fahrbahn, da es in unserer Beispiel-Straße keinen "für den Fahrzeugverkehr bestimmten" Bereich gibt :-)
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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #37 am: 05. Februar 2012, 12:50:39 »
jaja, "den äußersten Fahrbahnrand zu benützen"... nur: wir haben ja gar keine Fahrbahn, da es in unserer Beispiel-Straße keinen "für den Fahrzeugverkehr bestimmten" Bereich gibt :-)

Trotz "Fahrverbot ausgenommen" ist eine Verkehrsfläche trotzdem für den Fahrzeugverkehr bestimmt. Selbst ausgenommen Fahrräder sollte daran nichts ändern, dieses Verkehrszeichen sagt doch aus, dass die  Verkehrsfläche für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist - wenn auch nur eingeschränkt.

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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #38 am: 05. Februar 2012, 13:04:07 »
Dann müßte doch eine Kombination von einer Fahrverbot ausgenommen öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder in Kombination mit einer Wohnstraße sowie einer Haltestelle im betroffenen Bereich ausreichen.

Fahrverbot mit Ausnahmen: Eh klar.
Wohnstraße: Sichert, daß die Fußgänger auf die Straße dürfen und die Fahrradfahrer nicht rasen dürfen
Haltestelle: Zwingt den Bus zum Anhalten, womit er die Wohnstraße nicht in einem Zug befährt und keine StVO-Übertretung begeht.

 ;D ;D ;D
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #39 am: 05. Februar 2012, 14:46:48 »
Naja, das mit dem Bus ist nach meiner Ansicht wackelig, beim Bus gehts ja um Durchfahren, auch wenn er eine Haltestelle dort hat.
Straßenbahn ist was anderes, die kann auf Grund der Schienen sich dort nicht ganz an die StVO halten.

Hannes
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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #40 am: 05. Februar 2012, 16:16:10 »
Naja, das mit dem Bus ist nach meiner Ansicht wackelig, beim Bus gehts ja um Durchfahren, auch wenn er eine Haltestelle dort hat.
Straßenbahn ist was anderes, die kann auf Grund der Schienen sich dort nicht ganz an die StVO halten.

Hannes
Linienomnibusse dürfen Fußgängerzonen sehr wohl befahren (StVO § 76a (5)a ), allerdings unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen von 76a, z.B. mit Schrittgeschwindigkeit und Einfahrt an genehmigten Punkten usw., sie dürfen auch nicht mutwillig von Passanten behindert werden. Die Straßenbahn darf Fußgängerzonen befahren, nicht hingegen Radfahrer, Räder dürfen nur geschoben werden. Man könnte allerdings einen Radweg bzw. komb. Geh- und Radweg durch die Fußgängerzone legen!


Am Praterstern (der Bereich innerhalb des Fahrbahnkreises ist Fußgängerzone!) fährt die Straßenbahn mit max. 25 km/h, Busse und Radfahrer hat man vom (Be-)Fahrverbot ausgenommen. Busse müss(t)en mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wie die Behörden zur Ausnahme für Radfahrer gekommen sind, weiß ich nicht, da eine solche im § 76a nicht vorgesehen ist, auch der § 45 StVO gibt hier keine Handhabe bzgl. einer Ausnahmemöglichkeit. Erlaubt ist explizit nur Radschieben. Vermutlich hat man sich gedacht "Tua ma halt. Wo ka Kläger, de ka Richter. Und z'ruckziag'n können ma des imma no!".

In einem Teil der Meidlinger Hauptstraße will man als Versuch das Radfahren in der Fußgängerzone erlauben, gem. welchen rechtlichen Konstrukts man das durchzieht, ist mir allerdings unbekannt. Da die Radfahrer aber Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, weiß ich nicht, welchen echten Vorteil sie daraus ziehen könn(t)en, der Weg durch Parallelstraßen wäre günstiger.
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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #41 am: 05. Februar 2012, 16:20:45 »
Nach dem Kohlmarkt ist Radfahren in der Fußgängerzone auch für ein kurzes Stück erlaubt. Dort steht direkt unter der Fußgängerzonentafel "ausgenommen Radfahrer", wenn ich mich richtig erinnere. Freilich gilt auch hier Schrittgeschwindigkeit.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #42 am: 05. Februar 2012, 16:47:40 »
wie die Behörden zur Ausnahme für Radfahrer gekommen sind, weiß ich nicht, da eine solche im § 76a nicht vorgesehen ist
(2) Sind in einer Fußgängerzone Ladetätigkeiten erforderlich, so hat die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 nach Maßgabe der Erfordernisse die Zeiträume zu bestimmen, innerhalb deren eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf. Ferner kann die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 nach Maßgabe der Erfordernisse und unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten bestimmen, daß mit
1. Kraftfahrzeugen des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes und Fiakern jeweils zum Zubringen oder Abholen von Fahrgästen,
2. Kraftfahrzeugen des Gästewagen-Gewerbes zum Zubringen oder Abholen von Fahrgästen von Beherbergungsbetrieben,
3. Fahrrädern und
4. Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3 500 kg, die zur Ausübung der Tätigkeit als Handelsvertreter dienen und die mit einer Tafel mit der Aufschrift „Bundesgremium der Handelsvertreter, Kommissionäre und Vermittler” und mit dem Amtssiegel des Landesgremiums, dem der Handelsvertreter angehört, gekennzeichnet sind,
die Fußgängerzone dauernd oder zu bestimmten Zeiten befahren werden darf.

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Re: [PM] Falter: Platz da! Wird die Mariahilfer Straße zur Fußgängerzone?
« Antwort #43 am: 05. Februar 2012, 16:49:35 »
@darkweasel: Danke für die endgültige Klärung dieses leidigen Themas.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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