Was heißt, die gegnerischen Versicherungen verweigern die Reparaturkosten, weil es eine alte Tramway ist? Denen sollte der Rechtsdienst der Holding einmal Dampf machen - wenn einzelne Lenkraddreher zu blöd zum Fahren sind, dann soll gefälligst die Versicherung für den entstandenen Schaden geradestehen - dafür gibt es sie ja.
Schadensersatz heißt, dass du den entstandenen Schaden ersetzt bekommst.
Es werden die Reparaturkosten ersetzt bis zur Höhe des Wertes des beschädigten Gegenstandes.
Die Versicherung bestimmt den Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Unfall (da geht auch z.B. der Lackzustand ein), übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges (wirtschaftlicher Totalschaden), dann bekommt der geschädigte den Wert abzüglich des Wertes des Wracks ausbezahlt.
Einige Zeit boten die Versicherungen dein Wrack im Internet an, da kamen ganz ordentliche Beträge aus dem Ostblock, der Bieter war 14 Tage daran gebunden und von der Versicherung gab es dann ganz wenig. Damit war eine Eigenreparatur auch nicht mehr drinnen, weil die Ersatzteilkosten keineswegs gedeckt waren. Davon sind sie aber wieder abgegangen (oder mussten abgehen).
Die Versicherung muss aber Nebenkosten auch übernehmen - Abschleppen des Fahrzeuges vom Unfallort, eventuelle lagerkosten beim Mechaniker, Umbau Autoradio und Freisprecheinrichtung, Kindersitz, Anmeldekosten für das Folgefahrzeug etc.
Der Wert eines E1, der in ein paar Monaten Fristablauf hat und von dem sicher ist, dass er dann skartiert wird, liegt beim Schrottpreis - da muss die Versicherung praktisch Null zahlen. Den Einsatz der Hilfsmannschaften kann die WL allerdings schon der Versicherung verrechnen.