Es ist nicht gesagt, dass die Fassade stehen bleiben wird. Sie kann "leider" während der Arbeiten noch einstürzen (wenn man Ziegel an der richtigen Stelle herausnimmt).
Konkret sind solche Fassadenerhaltungen extrem aufwendig. Sie schränken erst recht Raum- und Stockwerkseinteilung beim Neubau ein. Macht also nur Sinn, wenn es sich tatsächlich um besonders erhaltenswerte Fassaden handelt. Eine 018-Gründerzeitfassade mit billigen Serienelementen zählt nicht automatisch dazu.
Dass viele dennoch gerne den alten Fassaden nachweinen liegt mE daran, dass zeitgenössische Architektur (in Wien) in den seltensten Fällen etwas besseres hervorbringt.
Grund für eine wirtschaftliche Abbruchreife ist nicht eine ungünstige Raumaufteilung (und kann auch nicht als solcher geltend gemacht werden), sondern meist der Zustand des Mauerwerks und/oder der Fundamente, welche so desolat sind, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar erscheint.
Die Kriterien dafür werden seit einiger Zeit sehr restriktiv und nicht transparent gehandhabt. Wenn man als Eigentümer Pech hat, ist das Haus zwar sanierungsbedürftig, fällt aber aus den Förderungen heraus, weil es nicht sanierungswürdig ist und darf aus Ensembleschutzgründen trotzdem nicht abgerissen werden.
Bei einer Sanierung von Gründerzeitwohnungen lässt sich gerade bei den Grundrissen mit etwas Phantasie die Raumaufteilung durchaus zeitgemäß anpassen. Habe schon mehrere solche Wohnungen umgebaut und/oder zusammengelegt.