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(...) sondern nur den Zulassungsinhaber ausfindig machen. Der darf wen anderen mit seinem Auto fahren lassen.
Zitat von: 95B am 02. Januar 2016, 23:53:00(...) sondern nur den Zulassungsinhaber ausfindig machen. Der darf wen anderen mit seinem Auto fahren lassen.Aber nur, wenn das Auto in Österreich zugelassen ist und kein Spezialkennzeichen (z.B. Diplomaten) hat. Ein Österreicher darf in Österreich nicht mit einem im Ausland zugelassenem (Privat)Fahrzeug fahren, das ist dann Steuerhinterziehung. Ausnahme: der Zulassungsinhaber sitzt im Fahrzeug. Wie es hier bei Dienstfahrzeugen aussieht, ist mir nicht bekannt.
Ganz spitzfindige Frage: wie lange darf eigentlich ein deutscher Staatsbürger, der in Wien lebt, mit einem nicht ihm gehörenden in Deutschland, also dem Wohnort des Eigentümers, zugelassenen Auto in Österreich fahren? Auch nur den Monat?
Verwendung von ausländischen Fahrzeugen durch Personen OHNE Hauptwohnsitz im Inland.Hier sieht das Gesetz eine Verwendung von bis zu einem Jahr vor. Hier ist nur wesentlich, dass der Lenker durch einen längeren Aufenthalt in Österreich nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zeitweilig in Österreich hat. Denn dann wäre ein österreichischer Hauptwohnsitz notwendig und die Verwendung des ausländischen Fahrzeuges in Österreich wieder nur einen Monat erlaubt.
Zitat von: W_E_St am 04. Januar 2016, 01:41:30Ganz spitzfindige Frage: wie lange darf eigentlich ein deutscher Staatsbürger, der in Wien lebt, mit einem nicht ihm gehörenden in Deutschland, also dem Wohnort des Eigentümers, zugelassenen Auto in Österreich fahren? Auch nur den Monat?ZitatVerwendung von ausländischen Fahrzeugen durch Personen OHNE Hauptwohnsitz im Inland.Hier sieht das Gesetz eine Verwendung von bis zu einem Jahr vor. Hier ist nur wesentlich, dass der Lenker durch einen längeren Aufenthalt in Österreich nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zeitweilig in Österreich hat. Denn dann wäre ein österreichischer Hauptwohnsitz notwendig und die Verwendung des ausländischen Fahrzeuges in Österreich wieder nur einen Monat erlaubt.
Zitat von: haidi am 04. Januar 2016, 06:12:01ZitatVerwendung von ausländischen Fahrzeugen durch Personen OHNE Hauptwohnsitz im Inland.Hier sieht das Gesetz eine Verwendung von bis zu einem Jahr vor. Hier ist nur wesentlich, dass der Lenker durch einen längeren Aufenthalt in Österreich nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zeitweilig in Österreich hat. Denn dann wäre ein österreichischer Hauptwohnsitz notwendig und die Verwendung des ausländischen Fahrzeuges in Österreich wieder nur einen Monat erlaubt.Alles klar! Also auch wenn der Fahrzeugbenutzer einen Hauptwohnsitz in Wien hat, der Fahrzeugeigentümer aber nicht. Sehe ich das richtig?
ZitatVerwendung von ausländischen Fahrzeugen durch Personen OHNE Hauptwohnsitz im Inland.Hier sieht das Gesetz eine Verwendung von bis zu einem Jahr vor. Hier ist nur wesentlich, dass der Lenker durch einen längeren Aufenthalt in Österreich nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zeitweilig in Österreich hat. Denn dann wäre ein österreichischer Hauptwohnsitz notwendig und die Verwendung des ausländischen Fahrzeuges in Österreich wieder nur einen Monat erlaubt.
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Der Frage "Warum kommt der Bus zu spät" wurde im Rahmen eines Projekts nachgegangen: http://haltestelle.tagesspiegel.de/
Abbremsen und Anfahren: In Berlin finden die Europameisterschaften im Tramfahren stattUngewöhnlicher Wettkampf: Tram-Europameisterschaft in BerlinStraßenbahnfahrer aus 17 Ländern tragen am 23. April die Tram-Europameisterschaft in Berlin aus. Bei dem ungewöhnlichen Wettkampf geht es zum Beispiel um besonders viel Geschicklichkeit beim Bremsen, teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am Freitag mit. Die fünf Disziplinen stammten aus dem Arbeitsalltag von Straßenbahnfahrern. Zusätzlich müssen sie beim «Tram-Bowling» aber auch eine riesige Nylonkugel auf überlebensgroße Plastikkegel stoßen. Der Wettbewerb ist ein Branchentreffen, das für den Öffentlichen Nahverkehr wirbt. Solche Meisterschaften fanden unter anderem schon in Budapest, Barcelona und Wien statt. Die BVG rechnet auf ihrem Betriebshof im Stadtteil Lichtenberg mit bis zu 25 000 Zuschauern.