Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: TH am 09. Januar 2012, 19:03:57
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WLB gegen ULF am Matzleinsdorfer Platz.
Näheres folgt
Update: Auffahrunfall Fr. Oper , mit verletzen Personen u. Rüstwageneinsatz.
SEV(Versuch) mit 12A Bussen.
Update 2: AUffahrunfall passierte im Tunnelbereich. Eine Person schwer verletzt.Feuerwehr wird auch benötigt.
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WLB gegen ULF am Matzleinsdorfer Platz.
Näheres folgt
Update: Auffahrunfall Fr. Oper , mit verletzen Personen u. Rüstwageneinsatz.
SEV(Versuch) mit 12A Bussen.
Update 2: AUffahrunfall passierte im Tunnelbereich. Eine Person schwer verletzt.Feuerwehr wird auch benötigt.
WLB 4108 gegen 646.
Sie versuchen, mit 12A und 13A-Bussen einen SEV zwischen Arbeitergasse und Südbahnhof einzurichten.
Gruß Achter
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WLB gegen ULF am Matzleinsdorfer Platz.
Näheres folgt
Update: Auffahrunfall Fr. Oper , mit verletzen Personen u. Rüstwageneinsatz.
SEV(Versuch) mit 12A Bussen.
Update 2: AUffahrunfall passierte im Tunnelbereich. Eine Person schwer verletzt.Feuerwehr wird auch benötigt.
WLB 4108 gegen 646.
Sie versuchen, mit 12A und 13A-Bussen einen SEV zwischen Arbeitergasse und Südbahnhof einzurichten.
Gruß Achter
Update 3 : Verkehrsaufnahme 19.38 Uhr.
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6, 18 und 62 wurden geteilt zum Stefan-Fadinger-Platz resp. Meidling - Westbahnhof geführt.
Während es bei der Gumpendorfer Straße enorme Wartezeiten auf 6 und 18 gab ...
[attach=1]
... war der 62er gleich zur Stelle:
[attach=2]
Am Matz steht der 646 scheinbar intakt herum...
[attach=3]
... bis man "Wagenumsicht" hält:
[attach=4]
Der Zug wird sehr langsam vorgezogen:
[attach=5]
Dahinter die "schuldige" Badner Bahn 4108, die übrigens kaum was abbekommen hat:
[attach=6]
Ein 6er und ein 62er kommen gerade vom Wasserturm zurück:
[attach=7]
[attach=8]
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Steinigt mich, aber es gehört halt auch irgendwie dazu! :D
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Steinigt mich, aber es gehört halt auch irgendwie dazu! :D
Wieso, du hast ja auch den Namen eines Busses, warum dann nicht ebensolche Fotos 8)
Eines hab ich oben noch vergessen: Der Zug zog aus eigener Kraft nach FAV ein und war dort wegen des am Boden kratzenden Plastiks beim Rangieren in die Halle unüberhörbar :D
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Update 2: AUffahrunfall passierte im Tunnelbereich. Eine Person schwer verletzt.Feuerwehr wird auch benötigt.
DAS allerdings könnte mittelfristig der Tod der Doppelhaltestellen werden. Bei solchen Unfällen ist die Anlaßgesetzgebung schnell bei der Hand.
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DAS allerdings könnte mittelfristig der Tod der Doppelhaltestellen werden. Bei solchen Unfällen ist die Anlaßgesetzgebung schnell bei der Hand.
Wieso? Der Unfall passierte im Tunnel vor dem Haltestellenbereich! Eher noch könnte es das Ende der Nachrücksignale bedeuten.
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Wieso? Der Unfall passierte im Tunnel vor dem Haltestellenbereich! Eher noch könnte es das Ende der Nachrücksignale bedeuten.
Oh, sorry. Photo falsch interpretiert (und Text nicht gelesen). Das war schon nach dem Vorziehen.
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DAS allerdings könnte mittelfristig der Tod der Doppelhaltestellen werden. Bei solchen Unfällen ist die Anlaßgesetzgebung schnell bei der Hand.
Wieso? Der Unfall passierte im Tunnel vor dem Haltestellenbereich! Eher noch könnte es das Ende der Nachrücksignale bedeuten.
Jep 8)
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DAS allerdings könnte mittelfristig der Tod der Doppelhaltestellen werden. Bei solchen Unfällen ist die Anlaßgesetzgebung schnell bei der Hand.
Wieso? Der Unfall passierte im Tunnel vor dem Haltestellenbereich! Eher noch könnte es das Ende der Nachrücksignale bedeuten.
Und damit auch der Doppelhaltestellen.
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DAS allerdings könnte mittelfristig der Tod der Doppelhaltestellen werden. Bei solchen Unfällen ist die Anlaßgesetzgebung schnell bei der Hand.
Wieso? Der Unfall passierte im Tunnel vor dem Haltestellenbereich! Eher noch könnte es das Ende der Nachrücksignale bedeuten.
Und damit auch der Doppelhaltestellen.
Selbstverständlich. Ich wollte nur betonen, dass man sicher nicht die Doppelhaltestellen auflassen, aber die Nachrücksignale belassen würde.
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Omg, mögen die Verletzen schnell wieder gesund werde und für den Fahrer der WLB hoffe ich, dass die Daten(Darek?)auswertung nichts negatives ihm anlasten kann.
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Omg, mögen die Verletzen schnell wieder gesund werde und für den Fahrer der WLB hoffe ich, dass die Daten(Darek?)auswertung nichts negatives ihm anlasten kann.
Ich hoffe doch, dass man dem was anlasten kann.
Wer manche Tfz der WLB kennt, der weis auch , dass die Zugsabstände, Signale und Geschwindigkeitsbeschränkungen keine Gültigkeit haben. :P
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Update 2: AUffahrunfall passierte im Tunnelbereich. Eine Person schwer verletzt.Feuerwehr wird auch benötigt.
DAS allerdings könnte mittelfristig der Tod der Doppelhaltestellen werden. Bei solchen Unfällen ist die Anlaßgesetzgebung schnell bei der Hand.
Nur mehr ein Fahrzeug gleichzeitig im Tunnel.
Hannes
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Omg, mögen die Verletzen schnell wieder gesund werde und für den Fahrer der WLB hoffe ich, dass die Daten(Darek?)auswertung nichts negatives ihm anlasten kann.
Ich hoffe doch, dass man dem was anlasten kann.
Wer manche Tfz der WLB kennt, der weis auch , dass die Zugsabstände, Signale und Geschwindigkeitsbeschränkungen keine Gültigkeit haben. :P
Ja eben, genau deshalb sagte ich ja hoffentlich kann man nicht... weil wenn doch könnte es straf- & zivilrechtlich ein teures Unterfangen werden.
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Omg, mögen die Verletzen schnell wieder gesund werde und für den Fahrer der WLB hoffe ich, dass die Daten(Darek?)auswertung nichts negatives ihm anlasten kann.
Geh bitte, wem sonst könnte man das anlasten?
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Omg, mögen die Verletzen schnell wieder gesund werde und für den Fahrer der WLB hoffe ich, dass die Daten(Darek?)auswertung nichts negatives ihm anlasten kann.
Geh bitte, wem sonst könnte man das anlasten?
Ich hoffe einfach mal, dass es ein technisches Versagen war.
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Geh bitte, wem sonst könnte man das anlasten?
Eine winzige Wahrscheinlichkeit besteht bis zur Klärung des Vorfalls immer für einen technischen Defekt, zu 99,99% war's aber der Fahrer.
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DAS allerdings könnte mittelfristig der Tod der Doppelhaltestellen werden. Bei solchen Unfällen ist die Anlaßgesetzgebung schnell bei der Hand.
Wieso? Der Unfall passierte im Tunnel vor dem Haltestellenbereich! Eher noch könnte es das Ende der Nachrücksignale bedeuten.
Der Unfall hatte aber weder prinzipiell mit dem Tunnel(betrieb), noch mit der Signalanlage oder den Doppelhaltestellen zu tun! Er hätte genauso in der Wiedner Hauptstraße oder bei der Philadelphiabrücke geschehen können. Und falls sich der Fahrer auf keinen unbeherrschbaren technischen Fehler des Fahrzeugs berufen wird können, wird er es wohl schlucken müssen. Falls er ein "Normalsterblicher" ist, war es sicher das Ende seiner Karriere!
Die Nachrücksignale in der Ustrab sind als vorgeschriebene Zugsicherung durchaus (noch) rechtskonform, eine Zugsbeeinflussung wird in bestehenden Tunneln von der StrabVO nicht verlangt!
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Normalerweise werden im Zug von Unfalluntersuchungen Empfehlungen ausgesprochen, welche über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Man muss Empfehlungen zwar nicht umsetzen, aber der eigene Stand wird dann beim nächsten derartigen Unfall nicht gerade verbessert.
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Normalerweise werden im Zug von Unfalluntersuchungen Empfehlungen ausgesprochen, welche über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Siehe Spiegelnachrüstung, Türfühlerkanten und U-Bahn-Abfertigung - alles nirgends vorgeschrieben.
Im GLB-Forum wurde ein Video zum Matz-Unfall gepostet:
Auffahrunfall Badner Bahn auf ULF Matzleinsdorfer Platz (http://www.youtube.com/watch?v=Wl4zrvxoFrA#ws)
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Normalerweise werden im Zug von Unfalluntersuchungen Empfehlungen ausgesprochen, welche über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Siehe Spiegelnachrüstung, Türfühlerkanten und U-Bahn-Abfertigung - alles nirgends vorgeschrieben.
Im GLB-Forum wurde ein Video zum Matz-Unfall gepostet:
Auffahrunfall Badner Bahn auf ULF Matzleinsdorfer Platz (http://www.youtube.com/watch?v=Wl4zrvxoFrA#ws)
Und da sieht man, wie es der Vollkoffer der Lokalbahn eilig hat. Nachziehen um jeden Preis. :-X
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DAS allerdings könnte mittelfristig der Tod der Doppelhaltestellen werden. Bei solchen Unfällen ist die Anlaßgesetzgebung schnell bei der Hand.
Wieso? Der Unfall passierte im Tunnel vor dem Haltestellenbereich! Eher noch könnte es das Ende der Nachrücksignale bedeuten.
Und damit auch der Doppelhaltestellen.
Wenn man schon das Signalsystem auf den neuesten Stand bringen muss, dann wird man darin sicher auch die Möglichkeit vorsehen verschiedene Geschwindigkeiten zu signalisieren und zu überwachen (bei der dichten Zugfolge im Tunnel würde ich gleich auch in Richtung Mehrabschnittsignale denken - mit der StrabVO wären die problemlos vereinbar). Somit wären mittels Schutzssignal gedeckte Doppelhaltestellen, bei denen der hintere Zug (technisch überwacht!) nur mit v10 heranfahren darf eigentlich kein Problem.
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Und da sieht man, wie es der Vollkoffer der Lokalbahn eilig hat. Nachziehen um jeden Preis. :-X
Ich glaub kaum, dass da der Unfallfahrer drin sitzt.
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Im GLB-Forum wurde ein Video zum Matz-Unfall gepostet:
Auffahrunfall Badner Bahn auf ULF Matzleinsdorfer Platz (http://www.youtube.com/watch?v=Wl4zrvxoFrA#ws)
Na schau mal, von wem es ist. ;)
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Normalerweise werden im Zug von Unfalluntersuchungen Empfehlungen ausgesprochen, welche über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Siehe Spiegelnachrüstung, Türfühlerkanten und U-Bahn-Abfertigung - alles nirgends vorgeschrieben.
Im GLB-Forum wurde ein Video zum Matz-Unfall gepostet:
Auffahrunfall Badner Bahn auf ULF Matzleinsdorfer Platz (http://www.youtube.com/watch?v=Wl4zrvxoFrA#ws)
Und da sieht man, wie es der Vollkoffer der Lokalbahn eilig hat. Nachziehen um jeden Preis. :-X
Ich dachte mir auch, das darf nicht wahr sein, da arbeiten die WL-Rüstwagenleute, und er muss gleich nachziehen! Was passiert wenn einer stürzt, fährt er dann auch drüber ???
Edit: Zitatantwort berichtigt
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Im GLB-Forum wurde ein Video zum Matz-Unfall gepostet:
Auffahrunfall Badner Bahn auf ULF Matzleinsdorfer Platz (http://www.youtube.com/watch?v=Wl4zrvxoFrA#ws)
Die Fahrgastinformation ist - wie zu sehen - wieder mal weltbest... ::)
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Im GLB-Forum wurde ein Video zum Matz-Unfall gepostet:
Auffahrunfall Badner Bahn auf ULF Matzleinsdorfer Platz (http://www.youtube.com/watch?v=Wl4zrvxoFrA#ws)
Die Fahrgastinformation ist - wie zu sehen - wieder mal weltbest... ::)
Ach, das ist ja noch gar nix. Die Vorweganzeige am Matz, die war weltbest 8)
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Im GLB-Forum wurde ein Video zum Matz-Unfall gepostet:
Auffahrunfall Badner Bahn auf ULF Matzleinsdorfer Platz (http://www.youtube.com/watch?v=Wl4zrvxoFrA#ws)
Die Fahrgastinformation ist - wie zu sehen - wieder mal weltbest... ::)
Ach, das ist ja noch gar nix. Die Vorweganzeige am Matz, die war weltbest 8)
Für diese Blindleistungen kann es nur eine Erklärung geben: Die waren alle am Matz zum Schauen und das RBL lief im Präsentationsmodus für die Leitstellen-Delegationen.
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Pics ;)
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Wurde die letzte Bank durch den Aufprall oder erst im Nachhinein verschoben?
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Wurde die letzte Bank durch den Aufprall oder erst im Nachhinein verschoben?
Sicher erst durch den Aufprall. Wahrscheinlich ist der Fahrgast, der dort gesessen ist, jener, der in den Medien als Leichtverletzter erwähnt wird.
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Hat der 100er ernsthaft den ULF nur mit der Schaku geknutscht und allein damit den ganzen Schaden weiter oben angerichtet? Auf dem Bild von der Seite wirkt das ja glatt so.
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Schaut schon so aus, der Badner hatte ja wie gesagt kaum irgendwelche Schrammen. Das hätte (für beide Fahrzeuge) schon anders ausgesehen, wenn nicht nur die Kupplung arschlings rein wär.
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Na, da hat schon auch ein wenig Blech angeschoben. DIe Schaku hat natürlich den gröberen Schaden verursacht.
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Wurde die letzte Bank durch den Aufprall oder erst im Nachhinein verschoben?
Nehme an, die Schaku des 4xxx hat das nach vorne geschoben:
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Die neuen Bilder schockieren mich noch mehr als die von gestern.
Wenn ich so überlege ist ja die Schaku schon ordentlich lang und der 100er Zug hat dem Ulf trotzdem noch ein ordentliches "Küsschen" gegen.
Ich möchte jetz nicht in der Haut des BadnerBahn-Fahrers stecken.
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Na, da hat schon auch ein wenig Blech angeschoben. DIe Schaku hat natürlich den gröberen Schaden verursacht.
... und den Großteil der Aufprallenergie an den ULF "übergeben", sodass beim Kuss Wagenkasten an Wagenkasten nichts mehr großartig verformt werden konnte.
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Meine Knie möchte ich nicht zwischen den Sitzen gehabt haben...
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6, 18 und 62 wurden geteilt zum Stefan-Fadinger-Platz resp. Meidling - Westbahnhof geführt.
Dahinter die "schuldige" Badner Bahn 4108, die übrigens kaum was abbekommen hat:
Warum auch? Der hat dem ULF ganz gemütlich die SchaKu ein paar cm hineingeschoben, und das wars dann.
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6, 18 und 62 wurden geteilt zum Stefan-Fadinger-Platz resp. Meidling - Westbahnhof geführt.
Dahinter die "schuldige" Badner Bahn 4108, die übrigens kaum was abbekommen hat:
Warum auch? Der hat dem ULF ganz gemütlich die SchaKu ein paar cm hineingeschoben, und das wars dann.
Naja, eben nicht, siehst du ja oben am Foto von E2.
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Naja, eben nicht, siehst du ja oben am Foto von E2.
Ja, ich meinte nur, dass der WLB-Zug ob seiner Schaku dem ULF gegenüber klar "im Vorteil" war (und natürlich, weil sein "Gegner" ein ULF war!). ;)
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gibt es eigentlich schon eine Info über die Ursache des Unfalls? Der Matz ist eine Doppelhaltestelle, inder die WLB noch genug Platz für eine Notbremsung gehabt hätte.
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gibt es eigentlich schon eine Info über die Ursache des Unfalls? Der Matz ist eine Doppelhaltestelle, inder die WLB noch genug Platz für eine Notbremsung gehabt hätte.
Der Unfall ereignete sich noch vor dem Stationsbereich.
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gibt es eigentlich schon eine Info über die Ursache des Unfalls? Der Matz ist eine Doppelhaltestelle, inder die WLB noch genug Platz für eine Notbremsung gehabt hätte.
Der Unfall ereignete sich noch vor dem Stationsbereich.
Und nach inoffiziellen Angaben mit etwas mehr als 20km/h.
Was mMn schonmal mindestens Abzug vom Fahrdienst bedeuten muß. Der Fahrer der WLB kann laut den Signalen nur Gelb/Gelb gehabt haben und das bedeutet nunmal 15km/h, alles andere kann ich nur für ihn hoffen, dass es einen technischen Defekt gab.
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alles andere kann ich nur für ihn hoffen, dass es einen technischen Defekt gab.
Ich habe inzwischen wirklich Erstaunliches/Erschreckendes über WLB-Fahrer gehört. Da ist von Überfahren von Signalen bis zu Zeitunglesen am Fahrerplatz vieles dabei, was mich an der Unschuld dieses Fahrers zumindest zweifeln lässt.
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Sind wir eigentlich schon "in einem gewissen Forum", in dem die Ursache rasch nach dem Unfall "bekannt" ist, und der Triebfahrzeugführer sofort als Schuldiger gebrandmarkt ist und Verallgemeinerungen Platz greifen oder warten wir auf klare und fundierte Fakten ??? :(
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Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h. Daraus ergibt sich zwangsläufig die vorangegangene Missachtung eines Gelb-Gelb zeigenden Nachrücksignals (die Anlage kann nicht auf Grün-Grün hängenbleiben). Aus diesem Umstand ergibt sich wiederum, dass bei vorschriftskonformem Verhalten* und technischem Gebrechen (Versagen der Betriebsbremse) genügend Zeit gewesen wäre, den Zug mit anderen Mitteln (Schienenbremse, Federspeicherbremse) zum Stillstand zu bringen. Das spricht nicht gerade für den Fahrer - und auch wenn noch keine offizielle Unfallursache vorliegt, kann man doch aus Erfahrung und Sachkenntnis heraus auf menschliches Versagen schließen. Das bedeutet ja nicht sofort eine Brandmarkung! Jedem passiert einmal ein Fehler - und mancher hat eben das Pech, dass darunter ein Fehler mit gravierenden Auswirkungen ist. That's life.
*) dazu gehört auch die entsprechende Verringerung der Geschwindigkeit bei Annäherung an das davor liegende, Grün-Gelb zeigende Nachrücksignal, ein Bremsversagen hätte somit auf jeden Fall früh genug bemerkt werden müssen!
Ist eigentlich der Passus in der Ustrab-Bedienungsanleitung noch aktuell, wonach Züge beim Anhalten im Tunnelbereich einen gewissen Mindestabstand (10 m oder so) einhalten müssen?
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Kränklich (Grippe) und eingeschlafen.
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Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h. Daraus ergibt sich zwangsläufig die vorangegangene Missachtung eines Gelb-Gelb zeigenden Nachrücksignals (die Anlage kann nicht auf Grün-Grün hängenbleiben). Aus diesem Umstand ergibt sich wiederum, dass bei vorschriftskonformem Verhalten* und technischem Gebrechen (Versagen der Betriebsbremse) genügend Zeit gewesen wäre, den Zug mit anderen Mitteln (Schienenbremse, Federspeicherbremse) zum Stillstand zu bringen. Das spricht nicht gerade für den Fahrer - und auch wenn noch keine offizielle Unfallursache vorliegt, kann man doch aus Erfahrung und Sachkenntnis heraus auf menschliches Versagen schließen. Das bedeutet ja nicht sofort eine Brandmarkung! Jedem passiert einmal ein Fehler - und mancher hat eben das Pech, dass darunter ein Fehler mit gravierenden Auswirkungen ist. That's life.
*) dazu gehört auch die entsprechende Verringerung der Geschwindigkeit bei Annäherung an das davor liegende, Grün-Gelb zeigende Nachrücksignal, ein Bremsversagen hätte somit auf jeden Fall früh genug bemerkt werden müssen!
Ist eigentlich der Passus in der Ustrab-Bedienungsanleitung noch aktuell, wonach Züge beim Anhalten im Tunnelbereich einen gewissen Mindestabstand (10 m oder so) einhalten müssen?
Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
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Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
Das hat ja auch niemand behauptet. ???
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Sind wir eigentlich schon "in einem gewissen Forum", in dem die Ursache rasch nach dem Unfall "bekannt" ist, und der Triebfahrzeugführer sofort als Schuldiger gebrandmarkt ist und Verallgemeinerungen Platz greifen oder warten wir auf klare und fundierte Fakten ??? :(
Selbstverständlich habe ich nur einige schwarze Schafe gemeint. Keine Frage, dass der Großteil der Fahrer ihren Job sehr gut macht.
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Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
Wo steht das ?
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Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h. Daraus ergibt sich zwangsläufig die vorangegangene Missachtung eines Gelb-Gelb zeigenden Nachrücksignals (die Anlage kann nicht auf Grün-Grün hängenbleiben). Aus diesem Umstand ergibt sich wiederum, dass bei vorschriftskonformem Verhalten* und technischem Gebrechen (Versagen der Betriebsbremse) genügend Zeit gewesen wäre, den Zug mit anderen Mitteln (Schienenbremse, Federspeicherbremse) zum Stillstand zu bringen. Das spricht nicht gerade für den Fahrer - und auch wenn noch keine offizielle Unfallursache vorliegt, kann man doch aus Erfahrung und Sachkenntnis heraus auf menschliches Versagen schließen. Das bedeutet ja nicht sofort eine Brandmarkung! Jedem passiert einmal ein Fehler - und mancher hat eben das Pech, dass darunter ein Fehler mit gravierenden Auswirkungen ist. That's life.
*) dazu gehört auch die entsprechende Verringerung der Geschwindigkeit bei Annäherung an das davor liegende, Grün-Gelb zeigende Nachrücksignal, ein Bremsversagen hätte somit auf jeden Fall früh genug bemerkt werden müssen!
Ist eigentlich der Passus in der Ustrab-Bedienungsanleitung noch aktuell, wonach Züge beim Anhalten im Tunnelbereich einen gewissen Mindestabstand (10 m oder so) einhalten müssen?
Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
U4 nun mal langsam bitte, ich habe die ganze Zeit gesagt ich hoffe für den Fahrer der WLB das es ein technisches Problem gab und er deshalb dem ULF aufgefahren ist. Aber was man ihm trotzdem irgendwo anlasten können muß, ist das Missachten des Gelb/Gelb zeigenden Nachrückesignals, indem er mit über 20km/h aufgefahren ist.
Alles andere bleibe ich bei meiner Aussage ich hoffe für den Fahrer das ihm keine bzw max eine geringe Schuld trifft.
Und das alle WL-Fahrerinnen und Fahrer Gfraster sind kann ich ganz und gar nicht bestätigen, aber ich kann auch nicht sagen das alle WL-Fahrer immer Engel sind.
Wie 95B schon schrieb, kein Fahrer egal von welchem Verkehrsmittel kann sich von Fehlern frei sprechen, nur passieren zum Glück selten solche Folgen.
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Also der Tfz ist auf unbestimmte Zeit vom Fahrdienst suspendiert und macht in der Werkstatt Dienst.
Es wird auf den Ausgang des Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gewartet.
Wenn der Tfz, wie er selber offensichtlich zugibt, krank war besteht eine Vorsatztat.
Momentan hab ich nicht mehr Infos.
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alles andere kann ich nur für ihn hoffen, dass es einen technischen Defekt gab.
Ich habe inzwischen wirklich Erstaunliches/Erschreckendes über WLB-Fahrer gehört. Da ist von Überfahren von Signalen bis zu Zeitunglesen am Fahrerplatz vieles dabei, was mich an der Unschuld dieses Fahrers zumindest zweifeln lässt.
Also mich wunderts nicht, dass sowas passiert. Ich fahre zwar selten mit der WLB, aber immer wenn ich mit ihr fahre, sehe ich die Fahrer dort telefonieren oder mim Handy spielen - und das während der Fahrt! :o
Da lobe ich mir die WL, die in dieser Beziehung viel rigider sind und wo die Verwendung von Mobilfunkgeräten und mobilen Bild- und Tonwiedergabegeräten streng geahndet wird. :up:
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alles andere kann ich nur für ihn hoffen, dass es einen technischen Defekt gab.
Ich habe inzwischen wirklich Erstaunliches/Erschreckendes über WLB-Fahrer gehört. Da ist von Überfahren von Signalen bis zu Zeitunglesen am Fahrerplatz vieles dabei, was mich an der Unschuld dieses Fahrers zumindest zweifeln lässt.
Also mich wunderts nicht, dass sowas passiert. Ich fahre zwar selten mit der WLB, aber immer wenn ich mit ihr fahre, sehe ich die Fahrer dort telefonieren oder mim Handy spielen - und das während der Fahrt! :o
Da lobe ich mir die WL, die in dieser Beziehung viel rigider sind und wo die Verwendung von Mobilfunkgeräten und mobilen Bild- und Tonwiedergabegeräten streng geahndet wird. :up:
Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.
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Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.
Inner halb der Stadtgrenze stimmt das nicht, sondern dort, wo sie als Eisenbahn fahren, d.h. von Schedifkaplatz bis Leesdorf (exklusive Guntramsdorf???).
mfg
Luki
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Es wird das Telefonieren etc. bei der WLB generell nicht geduldet und auch sanktioniert.
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Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.
Inner halb der Stadtgrenze stimmt das nicht, sondern dort, wo sie als Eisenbahn fahren, d.h. von Schedifkaplatz bis Leesdorf (exklusive Guntramsdorf???).
mfg
Luki
Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.
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Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.
Inner halb der Stadtgrenze stimmt das nicht, sondern dort, wo sie als Eisenbahn fahren, d.h. von Schedifkaplatz bis Leesdorf (exklusive Guntramsdorf???).
mfg
Luki
Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.
Ein Posting vorher gucken. 8) Es ist NICHT erlaubt bei der WLB auf der gesamten Strecke.
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Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.
Inner halb der Stadtgrenze stimmt das nicht, sondern dort, wo sie als Eisenbahn fahren, d.h. von Schedifkaplatz bis Leesdorf (exklusive Guntramsdorf???).
mfg
Luki
Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.
Ein Posting vorher gucken. 8) Es ist NICHT erlaubt bei der WLB auf der gesamten Strecke.
Okay. Ich wäre aber der Meinung das uns damals gesagt wurde das sie es außerhalb Wiens dürften. Aber mir ist es sowieso lieber sie dürften es nirgenswo.
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Ausser im Notfällen oder schadhaften Signalen, wenn der Zugfunk nicht funktioniert etc.
Darfst ja bei uns auch.
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Also ich bin früher oft genug mit meinem Vater in der Lok längere Strecken mitgefahren, dass ich sagen kann, dass es bei der ÖBB bei sorgfältiger und verantwortungsvoller Ausübung des Dienstes unmöglich ist, daneben Zeitung zu lesen oder längere Telefongespräche zu führen. Solche Nebenbeschäftigungen beim Fahren (außer evt. ganz kurze Gespräche, dass man um einen späteren Rückruf bittet o.ä.) wären ihm wohl im Traum nicht eingefallen.
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Also ich bin früher oft genug mit meinem Vater in der Lok längere Strecken mitgefahren, dass ich sagen kann, dass es bei der ÖBB bei sorgfältiger und verantwortungsvoller Ausübung des Dienstes unmöglich ist, daneben Zeitung zu lesen oder längere Telefongespräche zu führen. Solche Nebenbeschäftigungen beim Fahren (außer evt. ganz kurze Gespräche, dass man um einen späteren Rückruf bittet o.ä.) wären ihm wohl im Traum nicht eingefallen.
o tempora, o mores 8)
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Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h.
Da dürfte sich der ULF zum Glück gerade in Bewegung gesetzt haben, sonst wären die Folgen (auch am WLB-Zug) wesentlich heftiger gewesen. Mit mehr als 20 auf einen voll eingebremsten Zug oder ein festes Hindernis zu stoßen führt zu gravierenden Schäden (siehe z.B. den Auffahrunfall am Probegleis in Erdberg mit ca. 15 km/h!).
Also mich wunderts nicht, dass sowas passiert. Ich fahre zwar selten mit der WLB, aber immer wenn ich mit ihr fahre, sehe ich die Fahrer dort telefonieren oder mim Handy spielen - und das während der Fahrt! :o
Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.
Die Badner Bahn ist eine Eisenbahn und fährt immer nach dem gleichen Gesetz. Bei der Benützung der Strecken der WiLi muss sie sich allerdings an die Vorgaben des Netzbetreibers halten, welche der für den Fahrbetrieb auf seinen Gleisen vorsieht.
Ich glaube kaum, dass das Eisenbahngesetz irgendwo erlaubt, dass Triebfahrzeugführer sich während ihres Dienstes durch irgendwelche Vergnügungen oder sonstig private Beschäftigung in ihrer Aufmerksamkeit ablenken lassen!
Private Telefongespräche während der Arbeitszeit sind übrigens immer und überall verboten, außer der Chef erlaubt dies ausdrücklich (gilt auch für Fernsehen usw.). Erlaubt sind kurze Gespräche in begründbaren Ausnahmefällen, allerdings darf dadurch die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gefährdet werden oder diestliche Obliegenheiten vernachlässgt. Ein Verstoß kann sogar ein Kündigungs-/Entlassungsgrund sein.
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Also ich bin früher oft genug mit meinem Vater in der Lok längere Strecken mitgefahren, dass ich sagen kann, dass es bei der ÖBB bei sorgfältiger und verantwortungsvoller Ausübung des Dienstes unmöglich ist, daneben Zeitung zu lesen oder längere Telefongespräche zu führen. Solche Nebenbeschäftigungen beim Fahren (außer evt. ganz kurze Gespräche, dass man um einen späteren Rückruf bittet o.ä.) wären ihm wohl im Traum nicht eingefallen.
Wenn ich mit der Schnellbahn fahre und beim einfahrenden Zug einen Blink in den Führerstand mache, ist es die absolute Ausnahme, dass der Tfzf nicht telefoniert. :down: Auch Zugbegleiter, die telefonierend abfertigen, kann man mitunter erleben.
Es ist NICHT erlaubt bei der WLB auf der gesamten Strecke.
Darf eigentlich ein WL-Organ (Revisor, ZK) einen WLBler beanstanden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt? :)
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Darf eigentlich ein WL-Organ (Revisor, ZK) einen WLBler beanstanden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt? :)
JA 8)
Auch das Mifahren im Führerstand auf der Peage-Strecke gestattet. 8)
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Darf eigentlich ein WL-Organ (Revisor, ZK) einen WLBler beanstanden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt? :)
JA 8)
Nun, dann könnte man denen doch über einen längeren Zeitraum ein wenig auf die Finger schauen, damit sie in der Ustrab die Signale (und die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Weichen, Kreuzungen sowie im Gefälle zur Laurenzgasse) genauer beachten... ist im ureigensten Interesse der WL, da sie sich ja nicht von der Schwesterfirma ihre ULFe zsammhauen lassen wollen. ;)
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Darf eigentlich ein WL-Organ (Revisor, ZK) einen WLBler beanstanden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt? :)
Falls er ein vereidigtes Eisenbahnaufsichtsrogan ist sicher, soweit er einen Verstoß gegen die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs erkennt. Er kann ihn dem WLB-Betriebsleiter anzeigen oder ihn sogar an der Weiterfahrt hindern. Melden kann ihn aber auch jede andere Person oder ihn wegen Gemeingefährdung usw. anzeigen, ob das wirklich Folgen hat, sei dahingestellt.
Wenn du Missstände feststellst, die dich gravierend an der weiteren Sicherheit des Betriebes zweifeln lassen, kannst natürlich auch du als Privatmann einen Zug an der Weiterfahrt hindern, z.B. durch Ziehen der Notbremse oder Offenhalten einer Türe. Wenn du das konsequent durchziehst, kommt es unweigerlich zum Behördeneinsatz, wo sich dann (spätestens nach dem Richterspruch) herausstellt ob du der Hero oder ein Trottel bist/warst. ;)
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Nun, dann könnte man denen doch über einen längeren Zeitraum ein wenig auf die Finger schauen, damit sie in der Ustrab die Signale (und die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Weichen, Kreuzungen sowie im Gefälle zur Laurenzgasse) genauer beachten... ist im ureigensten Interesse der WL, da sie sich ja nicht von der Schwesterfirma ihre ULFe zsammhauen lassen wollen. ;)
Bei der Geschwindigkeit bei der Fahrt über die Weichen am Matzleinsdorfer Platz war es aus täglicher Beobachtung bei den WL und WLB Usus, die 15 km/h NICHT einzuhalten.
Bei den WL muß es irgend etwas gegeben haben, weil sie in letzter Zeit dort viel disziplinierter sind, vieleicht liegts auch nur am ständigen Vorhandensein eines "Schwarzkapplers". Aber auch die WLB Fahrer halten sich in den letzten Wochen dort viel öfters an die Vorschriften.
mfg
Luki
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Wenn der Tfz, wie er selber offensichtlich zugibt, krank war besteht eine Vorsatztat.
Nein, Vorsatz nicht, aber er hat die Möglichkeit eines Unfalls billigend in Kauf genommen.
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Wenn der Tfz, wie er selber offensichtlich zugibt, krank war besteht eine Vorsatztat.
Nein, Vorsatz nicht, aber er hat die Möglichkeit eines Unfalls billigend in Kauf genommen.
Laut meinem Jusprof. ist bedingter Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit fast das selbe. Moralisch ist beides bedenklich.
*Man hat also einen gewissen Vorsatz, wenn es um die grobe Fahrlässigkeit geht und nimmt Schäden zumindest billigend in Kauf. Ob diese innere Einstellung eine bewusste oder eine unbewusste ist, ist im Schadensfall von den zuständigen Instanzen zu überprüfen. Die entscheidende Frage in der Rechtsprechung ist, ob man absichtsvoll oder aus bewusster Fahrlässigkeit zum Täter wurde oder unabsichtlich, aber mit einer gewissen unbewussten Billigung den Schaden in Kauf nahm.* 8)
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Soeben beobachtet: Ein Straßenbahnfahrer ignoriert Vorsignal und Signal und braust bei Halt über die Kreuzung - und nicht etwa bei "dunkelgelb" oder "hellgrün" sondern mitten während der Halt-Phase. Zugegeben, durch die etwas eigenwillige Signalisierung dort konnte nicht viel passieren, aber vorsätzlich ein Haltsignal zu überfahren ist ein no-go!
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Soeben beobachtet: Ein Straßenbahnfahrer ignoriert Vorsignal und Signal und braust bei Halt über die Kreuzung - und nicht etwa bei "dunkelgelb" oder "hellgrün" sondern mitten während der Halt-Phase. Zugegeben, durch etwas eigenwillige Signalisierung konnte nicht viel passieren, aber vorsätzlich ein Haltsignal zu überfahren ist ein no-go!
Dunkelgelb am Matzleinsdorfer Platz ?
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Dein Jus-Lehrer ist also Prof. Kfzversicherungsvergleich aus Deutschland? 8)
http://www.kfzversicherungsvergleich.org/fahrlaessigkeit.php (http://www.kfzversicherungsvergleich.org/fahrlaessigkeit.php)
Soeben beobachtet: Ein Straßenbahnfahrer ignoriert Vorsignal und Signal und braust bei Halt über die Kreuzung - und nicht etwa bei "dunkelgelb" oder "hellgrün" sondern mitten während der Halt-Phase. Zugegeben, durch etwas eigenwillige Signalisierung konnte nicht viel passieren, aber vorsätzlich ein Haltsignal zu überfahren ist ein no-go!
Dunkelgelb am Matzleinsdorfer Platz ?
Nein, nicht am Matz - dort gibt es ja auch kein Vorsignal.
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Dein Jus-Lehrer ist also Prof. Kfzversicherungsvergleich aus Deutschland? 8)
http://www.kfzversicherungsvergleich.org/fahrlaessigkeit.php (http://www.kfzversicherungsvergleich.org/fahrlaessigkeit.php)
Nein Uni Linz hab das als pdf dada.
Plagiatttttt na wort.
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Soeben beobachtet: Ein Straßenbahnfahrer ignoriert Vorsignal und Signal und braust bei Halt über die Kreuzung - und nicht etwa bei "dunkelgelb" oder "hellgrün" sondern mitten während der Halt-Phase. Zugegeben, durch etwas eigenwillige Signalisierung konnte nicht viel passieren, aber vorsätzlich ein Haltsignal zu überfahren ist ein no-go!
Dunkelgelb am Matzleinsdorfer Platz ?
Im Straßenraum, nicht in der Ustrab. Mir ging es aufzuzeigen dass es auch bei den Wiener Linien ordentliche Fehlleistungen gibt. Oft hat es glücklicherweise keine Konsequenzen und wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Aber solche Fehler sollten halt möglichst nicht passieren, wenn es überhaupt ein Fehler und nicht vorsätzilch war.
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Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h. Daraus ergibt sich zwangsläufig die vorangegangene Missachtung eines Gelb-Gelb zeigenden Nachrücksignals (die Anlage kann nicht auf Grün-Grün hängenbleiben). Aus diesem Umstand ergibt sich wiederum, dass bei vorschriftskonformem Verhalten* und technischem Gebrechen (Versagen der Betriebsbremse) genügend Zeit gewesen wäre, den Zug mit anderen Mitteln (Schienenbremse, Federspeicherbremse) zum Stillstand zu bringen. Das spricht nicht gerade für den Fahrer - und auch wenn noch keine offizielle Unfallursache vorliegt, kann man doch aus Erfahrung und Sachkenntnis heraus auf menschliches Versagen schließen. Das bedeutet ja nicht sofort eine Brandmarkung! Jedem passiert einmal ein Fehler - und mancher hat eben das Pech, dass darunter ein Fehler mit gravierenden Auswirkungen ist. That's life.
*) dazu gehört auch die entsprechende Verringerung der Geschwindigkeit bei Annäherung an das davor liegende, Grün-Gelb zeigende Nachrücksignal, ein Bremsversagen hätte somit auf jeden Fall früh genug bemerkt werden müssen!
Ist eigentlich der Passus in der Ustrab-Bedienungsanleitung noch aktuell, wonach Züge beim Anhalten im Tunnelbereich einen gewissen Mindestabstand (10 m oder so) einhalten müssen?
Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
U4 nun mal langsam bitte, ich habe die ganze Zeit gesagt ich hoffe für den Fahrer der WLB das es ein technisches Problem gab und er deshalb dem ULF aufgefahren ist. Aber was man ihm trotzdem irgendwo anlasten können muß, ist das Missachten des Gelb/Gelb zeigenden Nachrückesignals, indem er mit über 20km/h aufgefahren ist.
Alles andere bleibe ich bei meiner Aussage ich hoffe für den Fahrer das ihm keine bzw max eine geringe Schuld trifft.
Und das alle WL-Fahrerinnen und Fahrer Gfraster sind kann ich ganz und gar nicht bestätigen, aber ich kann auch nicht sagen das alle WL-Fahrer immer Engel sind.
Wie 95B schon schrieb, kein Fahrer egal von welchem Verkehrsmittel kann sich von Fehlern frei sprechen, nur passieren zum Glück selten solche Folgen.
Jetzt bin ich voll Deiner Meinung!
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Fahre öfters Regio Praterstern-Stockerau. Immer wieder sehe ich hinter der Windschutzscheibe eines Taurus die V-förmig aufragenden Stabantennen eines Fernsehers, scheint niemand wirklich zu stören.
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Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h.
Da dürfte sich der ULF zum Glück gerade in Bewegung gesetzt haben, sonst wären die Folgen (auch am WLB-Zug) wesentlich heftiger gewesen. Mit mehr als 20 auf einen voll eingebremsten Zug oder ein festes Hindernis zu stoßen führt zu gravierenden Schäden (siehe z.B. den Auffahrunfall am Probegleis in Erdberg mit ca. 15 km/h!).
Also wenn ich den Fahrer des ULFs richtig verstanden habe sagte er, dass er gestanden ist und durch den Aufprall ca. 3m nach vorn geschoben wurde.
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Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.
Ich vermute, da geht's nicht um die Frage, ob Wien oder nicht Wien, sondern ob die befahrene Strecke noch zum Gleisnetz der WL gehört. Und das ist bei den WLB ab Schedifkaplatz definitiv nicht mehr der Fall. Was dort passiert oder nicht passiert bzw. die ensprechenden betrieblichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der WLB und nicht der WL.
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Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.
Ich vermute, da geht's nicht um die Frage, ob Wien oder nicht Wien, sondern ob die befahrene Strecke noch zum Gleisnetz der WL gehört. Und das ist bei den WLB ab Schedifkaplatz definitiv nicht mehr der Fall. Was dort passiert oder nicht passiert bzw. die ensprechenden betrieblichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der WLB und nicht der WL.
Du könntest recht haben dabei, mMn sollte es sowieso auch generell verboten sein außer eben in betrieblichen Notsituationen.
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...bei allen euren Theorien, die ihr da so betrachtet oder von euch aufgestellt werden, eine Frage: was macht ein WLB-Fahrer oder WLB-Tfzf. mit seiner Doppelgarnitur ein einem besetzten Haltestellenbereich einer USTRAB-Haltestelle?
Muß er nicht, wenn die Haltestelle durch einen Zug besetzt ist, vor dem Nachrücksignal vor dem beginnenden Haltestellenbereich anhalten und dort abwarten, bis der Haltestellenbereich vor ihm frei geworden ist und darf erst dann in die Haltestelle einfahren?
Mir ist kein 10m Bereichsabstand zwischen zwei Zügen bis heute bekannt, sondern nur, daß man im Kuppelabstand zum Vorderzug seinen Zug anzuhalten hat.
Ob, wie, wann, was der WLB-Bedienstete falsch gemacht hat, daß wird die Behörde schon herausfinden und die dementsprechende Strafe aussprechen. Das die SCHAKU sehr viel an Aufprallvolumen aufnehmen kann, der SCHAKU-Kopf sehr schlimmes anrichten kann, wurde ja schon mehrmals vorgeführt.
Das ein Altbau-Fahrzeug - wie es ein 100er-Triebwagen nun einmal ist - einen wesentlich höheren Schaden verursacht, wenn es (Altbau-Fahrzeug) in ein Neubaufahrzeug "einschlägt" als umgekehrt, ist ja jedem wohl klar.
mfG
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Mir ist kein 10m Bereichsabstand zwischen zwei Zügen bis heute bekannt, sondern nur, daß man im Kuppelabstand zum Vorderzug seinen Zug anzuhalten hat.
In der Ustrab-Bedienungsanleitung aus 1986 steht: An einem auf freier Tunnelstrecke haltenden Vorderzug darf nur bis auf 10 m herangefahren werden (Hervorhebung im Original). Der B 646 konnte nicht in die Haltestelle einfahren, da diese durch andere Züge besetzt war, und blieb daher vor dem Bahnsteiganfang stehen. Somit stand er nach meiner Interpretation auf freier Tunnelstrecke (weil nicht im Haltestellenbereich) und jeder nachfolgende Zug hätte 10 m Abstand wahren müssen.
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Mir ist kein 10m Bereichsabstand zwischen zwei Zügen bis heute bekannt, sondern nur, daß man im Kuppelabstand zum Vorderzug seinen Zug anzuhalten hat.
In der Ustrab-Bedienungsanleitung aus 1986 steht: An einem auf freier Tunnelstrecke haltenden Vorderzug darf nur bis auf 10 m herangefahren werden (Hervorhebung im Original). Der B 646 konnte nicht in die Haltestelle einfahren, da diese durch andere Züge besetzt war, und blieb daher vor dem Bahnsteiganfang stehen. Somit stand er nach meiner Interpretation auf freier Tunnelstrecke (weil nicht im Haltestellenbereich) und jeder nachfolgende Zug hätte 10 m Abstand wahren müssen.
Stimm dir vollkommen zu. So steht es auch bei mir in den Ustrab Unterlagen.