Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 13er am 23. Dezember 2010, 19:02:25
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Falschparker legen Bim lahm
23. Dezember 2010, 09:57
Bei Schneefall explodiert die Zahl der Einsätze
Wien - "Könnt' ich für das Auto eine Verschrottungsprämie zahlen? Ab in die Presse mit dem Kübel", grummelt ein Fahrgast, der seinen Humor noch halbwegs behalten hat, zum Feuerwehrmann. Die anderen paar hundert Passagiere sind längst auf 200 Puls.
Dienstagabend ist es kurz vor 19 Uhr auf der Straßenbahnlinie 60 wieder einmal soweit: In der hier an sich sehr breiten Speisinger Straße ragt die linke Flanke eines falsch geparkten Autos derart weit in die Straße hinein, dass die Bim nicht mehr vorbeikommt. "90 Zentimeter" misst der Bimfahrer den Abstand des Autos zur Gehsteigkante nach. Hinter seiner Garnitur sind bereits vier weitere Straßenbahnen "aufgelaufen".
Und diesmal scheitert die Weiterfahrt nicht nur an der Rückspiegel-Frage. Denn manchmal würde es reichen, wenn der Spiegel des geparkten Autos einfach umgeklappt würde. Doch die Bimlenker dürfen fremde Fahrzeuge keinesfalls anrühren - und müssen Polizei und Feuerwehr rufen. Es sei denn, ein beherzter Fahrgast oder Passant greift einfach zu.
Hotspots im Süden und Westen
Die Behinderung auf der Linie 60 ist alles andere als ein Einzelfall: "Klassische Hotspots sind im Süden und im Westen", erläutert Wiener Linien-Sprecher Dominik Gries im Standard-Gespräch. Die häufigsten "Hängenbleiber" sind etwa die Linien 40, 41 und 42. "Wo die Straßenbahn durch enge Straßen muss. Im Schnitt haben wir rund zehn derartige Behinderungen pro Tag", berichtet Gries.
Doch kaum fällt ein bisschen Schnee, explodiert die Zahl der Einsätze. Gries: "Der erste Tag des jüngsten Schneefalls war extrem. Der Schnee selbst war für uns eigentlich nicht so schlimm - aber die Falschparkermeldungen kamen im Viertelstundentakt."
Mehr als 100 Fahrgäste betroffen
Die Auswirkungen jedes einzelnen Falschparkers sind jedenfalls enorm und "weiten sich auf die gesamte Strecke aus", erklärt der Linien-Sprecher. Beeinträchtigt sind pro hängen gebliebener Bim meist mehr als 100 Fahrgäste, dazu jene Passagiere, die vergeblich in den Stationen warten.
Die Auswirkungen für die Autobesitzer wiederum können finanzieller Natur enorm sein: Zunächst die Verwaltungsstrafe und dazu die Kosten für den Feuerwehr-Einsatz - 220 Euro pro Stunde. Und falls Mitarbeiter der Wiener Linien wegen der Verzögerung länger Dienst machen müssen, wird auch das verrechnet: im Schnitt 50 bis 100 Euro.
Mit Druckluft hineingehoben
Sobald sich die Feuerwehr ans Werk macht, ist der Falschparker rasch buchstäblich weggeblasen - und mit dem Schlauch per Pressluft in die Parklücke hineingedrückt. Der Ärger der Fahrgäste ist indes noch längst nicht verraucht - vor allem bei jenen nicht, die ungeplant umsteigen müssen. Weil ihre Bim umdrehen muss, um die stadteinwärts entstandene Lücke wieder aufzufüllen. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD; Printausgabe, 23.12.2010)
Quelle: http://derstandard.at/1292462506295/Verkehr-Wien-Falschparker-legen-Bim-lahm (http://derstandard.at/1292462506295/Verkehr-Wien-Falschparker-legen-Bim-lahm)
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Die kosten scheinen mir aber nicht enorm. 220 Euro pro Stunde ist lächerlich. Unter 500 Euro spüren es die Autodeppen nicht. Sind die 10 Behinderungen auf das Linienbündel 40-42 bezogen oder auf das Gesamtnetz?
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Die kosten scheinen mir aber nicht enorm. 220 Euro pro Stunde ist lächerlich. Unter 500 Euro spüren es die Autodeppen nicht. Sind die 10 Behinderungen auf das Linienbündel 40-42 bezogen oder auf das Gesamtnetz?
Es klingt so, als wäre es nur auf 40-42 bezogen. Ich denke mir, die tatsächliche Anzahl an Falschparkern im ganzen Netz wird doch wesentlich höher sein.
Ich halte die 220+x Euro auch für nicht allzu hoch. Viele Autofahrer, die problemlos auf das Auto verzichten könnten, sind ja jetzt schon dazu bereit, einen beträchtlichen Teil ihres Monatseinkommens für das Auto auszugeben. Ich würde mir auch hier sozial gestaffelte Strafen wünschen. Ein hummerfahrender Unternehmer wird den Polizisten bei 220 € auslachen und das Auto das nächste Mal wieder dort abstellen.
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Dem Falschparker wird seitens der WL nichts verrechnet, ausser es fallen Überstunden (verspäteter Dienstschluß) für Fahrer an !
Und mit Druckluft arbeitet die Feuerwehr nicht. 8) 8)
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Ja, der 60er. Aber die Problemstelle liegt dort eindeutig in der Geßlgasse. Fast täglich ist die Feuerwehr dort, bei Schneelage gut drei mal pro Tag. Dazu kommen noch mindestens zehn Lenker, die noch selber wegfahren, weil sie rechtzeitig wieder beim Auto sind (oder noch nicht weg).
Lustig, was sich die Presse-Fritzen zusammenreimen. Mit Druckluft wegblasen! Soweit es geht, geschieht die Entfernung des Fahrzeuges mittels einer kreativ eingesetzten hydraulischen Bergeschere. Die wird an der Schiene abgestützt und schiebt mit der andere Seite das Auto per dazwischengelegte passende Holzklötze Richtung Gehsteig. Klappt das nicht, muss weggehoben werden.
Eine zeitlang wurden die Fahrzeuge beinhart nach Simmering verfrachtet, aber da waren die Widerstände und (politischen) Interventionen wohl zu massiv, sodass das nach kurzer Zeit wieder sein gelassen wurde und auf die gute alte (und billigere) Feuerwehr zurückgegriffen wurde. :down:
Das mit dem Spiegel ist ein eigenes Problem, weil wenn die Feurwehr den Spiegel umklappt und feststellt, dass keine Behinderung voliegt und daher das Fahrzeug auch nicht ortsverändert, ergibt sich eigentlich die Frage, wer den (unnötigen) Einsatz bezahlt. WiLi, Fahrer, Steuerzahler?
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Lustig, was sich die Presse-Fritzen zusammenreimen. Mit Druckluft wegblasen!
Wenn das so einfach wäre, könnte man ja die Straßenbahntriebwagen mit einem Kompressor nachrüsten. ;D Gemeint ist sind wohl die luftgefüllten Hebekissen.
Soweit es geht, geschieht die Entfernung des Fahrzeuges mittels einer kreativ eingesetzten hydraulischen Bergeschere. Die wird an der Schiene abgestützt und schiebt mit der andere Seite das Auto per dazwischengelegte passende Holzklötze Richtung Gehsteig.
Das habe ich noch nie gesehen. Mir sind bislang nur zwei Arten untergekommen: die erwähnten Hebekissen und das Aufschaukeln des Wagens durch die Feuerwehrmannschaft.
Eine zeitlang wurden die Fahrzeuge beinhart nach Simmering verfrachtet, aber da waren die Widerstände und (politischen) Interventionen wohl zu massiv, sodass das nach kurzer Zeit wieder sein gelassen wurde und auf die gute alte (und billigere) Feuerwehr zurückgegriffen wurde. :down:
Bzw. die Wartezeit auf die MA 48 war zu lang - die Kollegen reißen sich ja nicht unbedingt einen Haxen aus. Eigentlich sollten die WL für solche Fälle eigene Abschleppfahrzeuge bereit halten und deren Kosten auf die Falschparker abwälzen.
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Das mit dem Spiegel ist ein eigenes Problem, weil wenn die Feurwehr den Spiegel umklappt und feststellt, dass keine Behinderung voliegt und daher das Fahrzeug auch nicht ortsverändert, ergibt sich eigentlich die Frage, wer den (unnötigen) Einsatz bezahlt. WiLi, Fahrer, Steuerzahler?
Die Blechschädeln können nichts feststellen. 8)
Eine Entfernung is auch dann gerrechtfertigt, wenn es sich *knapp* ausgehen würde.
(glit nur bei Schienenfahrzeugen)
Ich such euch die OGH Entscheidung raus. 8)
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Soda gefunden : Geschäftszahl
88/03/0011
Entscheidungsdatum
18.01.1989
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a lita idF 1983/174;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0224 E 18. Dezember 1985 VwSlg 11982 A/1985 RS 1
Stammrechtssatz
Im Unterschied zu der von der 10.StVO-Novelle geltenden Rechtslage rechtfertigt eine bloße "Behinderung" des Schienenfahrzeuges beim Fahren die Entfernung des abgestellten Fahrzeuges. § 89 a Abs 2 a lit a StVO sieht die Beseitigung des Gegenstandes auf der Straße als verkehrsbeeinträchtigend vor, wenn der Lenker des Schienenfahrzeuges - objektiv gesehen - der Ansicht sein konnte, dass ein risikoloses Vorbeifahren an dem Gegenstand im Hinblick auf die mögliche Verursachung eines Schadens trotz Verminderung der Geschwindigkeit nicht möglich ist. Ob allenfalls andere Straßenbahnfahrer infolge erhöhter Risikobereitschaft auch ohne entsprechende Einweisung den abgestellten PKW passierten, kommt es aufgrund des objektiven Maßstabes nicht an.
Im RIS seit
15.09.2006 Dokumentnummer
JWR_1988030011_19890118X01 .
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Eigentlich sollten die WL für solche Fälle eigene Abschleppfahrzeuge bereit halten und deren Kosten auf die Falschparker abwälzen.
Das hat schon Poldi Gratz vorgeschlagen. Der Aufschrei, selbst in der eigenen Partei, und das Rauschen im Blätterwald war so enorm, dass die Idee schon gestorben ist, ehe er sie fertig ausgesprochen hatte!
Wenn die WiLi Ambitionen zu eigenen Lösungen hätten, hätten sie schon längst das hauseigene Spiegelumklappverbot überdacht und aufgehoben! Über derlei Unfug lachen sich vermutlich national und international die Hühner krumm, sobald sie davon erfahren! Genauso, wie jedesmal die Feuerwerker, Polizisten, Fahrgäste oder schaulustige Passanten den Kopf beuteln, wenn ein Fahrer sagt, den Spiegel dürfe er nicht berühren, tun das auch Anghörige anderer Betriebe, wenn du es ihnen erzählst! Normalerweise klappt ja eh der erste eintreffende Polizist oder Feuerwehrmann den Spiegel um und sagt "Also, fahr ma weiter!". Besonders peinlich ist es, wenn ein Fahrer um Entsendung der Feuerwehr anfunkt und während die gerade "am Horizont erscheint" ein Passant den Spiegel umlegt. Spott und Hohn sind garantiert. ::)
Eine Entfernung is auch dann gerrechtfertigt, wenn es sich *knapp* ausgehen würde.
(glit nur bei Schienenfahrzeugen)
Ich such euch die OGH Entscheidung raus. 8)
Eine Behinderung liegt vor, wenn das Hindernis in den lichten Raum ragt und ein Passieren nicht möglich ist oder der Fahrer ein sicheres Vorbeifahren nicht gewährleistet sieht.
Auch für den Bus muss ein gewisser Mindestabstand gegeben sein, damit dem Lenker das Vorbeifahren zuzumuten ist. Der gern zitierte Entscheid - falls du diesen meinst (EDIT: Hast ein anderes Verfahren gemeint!) - kam ja auch in einem Verfahren zustande, wo ein Lenker (des 48A ?) an einem knapp parkenden Pkw nicht vorbeifuhr, obwohl es sein Vordermann getan hat. Daran hat der Autolenker seinen Einspruch gegen Strafe und Kostenersatzleistung aufgehängt. Er hat aber verloren, weil in diesem Verfahren (gilt nicht automatisch für alle weiteren ähnlichen Fälle, ist aber ein guter Richtwert) letztinstanzlich entschieden wurde, dass der Buslenker beim damals gegebenen geringen Abstand von knapp 8 cm vorbeifahren hätte dürfen, aber gewiss nicht müssen.
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Soweit es geht, geschieht die Entfernung des Fahrzeuges mittels einer kreativ eingesetzten hydraulischen Bergeschere. Die wird an der Schiene abgestützt und schiebt mit der andere Seite das Auto per dazwischengelegte passende Holzklötze Richtung Gehsteig.
Das habe ich noch nie gesehen. Mir sind bislang nur zwei Arten untergekommen: die erwähnten Hebekissen und das Aufschaukeln des Wagens durch die Feuerwehrmannschaft.
Das ist hier in Währing die Standardmethode. Aufschaukeln habe ich vor ungefähr 6 Jahren letzmals gesehen. Manchmal tuts mir ja leid, daß die Züge nicht einfach an der breitesten Stelle verstärkt sind (und eventuell irgendwie gleitbeschichtet), so daß sie derartige Hindernisse einfach mit Schwung einparken können *sfg*
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Aufschaukeln habe ich vor ungefähr 6 Jahren letzmals gesehen.
Aufschaukeln wird wohl deswegen nicht mehr (oder nur sehr ungern) gemacht, weil dadurch durchaus substanzielle Schäden an Stoßdämpfern und Radaufhängung herbeigeführt werden können. Diese Schäden sind auch, im Vergleich zu einem abgerissenen Spiegel z.B., äußerlich kaum zu erkennen.
Und falls Mitarbeiter der Wiener Linien wegen der Verzögerung länger Dienst machen müssen, wird auch das verrechnet: im Schnitt 50 bis 100 Euro.
Bekommen wenigstens die Mehrdienst schiebenden Mitarbeiter dieses Geld, oder verdunstet es irgendwo in der Bürokratie?
@Falschparker abschleppen: Voll dafür :up:
Jemand, der abgeschleppt wird, macht sich ja eines ernsthaften Vergehens schuldig. Nur weil jemand den Kurzparkschein überzieht wird er ja nicht abgeschleppt. Obwohl es durchaus Städte gibt, wo auch sowas praktiziert wird (München mWn, dort ist aber Abschleppen deutlich "günstiger" als bei uns).
Aber das führt dann sicher dazu, dass dann eine U-Bahn zum Abstellplatz gefordert wird. ::)
Übrigens, auch wenn die Kosten plus Strafe fürs Abschleppen auf den ersten Blick hoch erscheinen, ich habe gelesen, dass die realen Kosten für den Einsatz i.d.R. nicht abgedeckt sind, d.h. die MA 48 macht mit dem Abschleppen sogar Verlust. Hier gehört einmal Kostenwahrheit geschaffen. Es kann ja nicht sein, dass die Fahrscheine alle paar Jahre "inflationsangepasst" werden, aber solche Abgaben seit Jahren konstant bleiben :down:
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Manchmal kommt auch die Firma Sorry ( hier der Wisgrill im Auftrag der MA 48) 8)
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Immer öfter sind Straßenbahnen und Autobusse in Wien durch Falschparker blockiert, die ihr Auto abstellen, ohne auf Gleise und Halteverbote zu achten. 2010 zählten die Wiener Linien rund 3.600 solcher Fälle - Tendenz steigend.
Wiener Linien zogen Falschparker-Bilanz: 3.600 Einsätze. Verspätungen oft "für tausende Fahrgäste"
"Wir verständigen natürlich sofort die Feuerwehr, die den Weg freimacht. Dennoch kann ein einziges Auto eine frequentierte Straßenbahnlinie für eine Viertelstunde lahmlegen und Verspätungen für tausende Fahrgäste verursachen", sagte Wiener-Linien-Geschäftsführer Michael Lichtenegger.
"Wir appellieren daher an die Autofahrer, darauf zu achten, dass die Straßenbahn nicht behindert wird", so Lichtenegger.
Wer den Straßenbahnverkehr behindert, verursacht nicht nur Ärger für die Fahrgäste der Wiener Linien, sondern auch für seine eigene Geldbörse.
Vergehen kann bis zu 500 Euro Euro kosten
Für eine Stunde Einsatz verrechnet die Feuerwehr laut Wiener Linien rund 220 Euro. Dazu kommt zumeist eine Verwaltungsstrafe. Zudem verrechnen die Wiener Linien die Überstunden ihres Personals - der Betrag variiert je nach Ausmaß der Störung.
Typische Schadenersatzforderungen bewegen sich zwischen 50 und 100 Euro. "Wer allerdings gleich mehrere Linien lahmlegt, muss mit weitaus größeren Kosten rechnen", hieß es in der Aussendung.
Für die Falschparker kann dieses Vergehen in Summe bis zu 500 Euro Euro kosten. Im Jahr 2009 forderten die Wiener Linien wegen "uneinbringlicher Verspätungen" von den Falschparkern mehr als 30.000 Euro zurück.
www.orf.at (http://www.orf.at)
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50-100 € sind viel zu wenig. Den Leuten, die am Weg zur Döblinger Villa bewusst ihren SUV falschparken, wird man damit nicht wehtun. Auch bei solchen Strafen - nicht nur bei den Tarifen - wäre eine soziale Staffelung (dann wäre die derzeitige Strafe die Untergrenze) IMHO wünschenswert.
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Aufschaukeln wird wohl deswegen nicht mehr (oder nur sehr ungern) gemacht, weil dadurch durchaus substanzielle Schäden an Stoßdämpfern und Radaufhängung herbeigeführt werden können. Diese Schäden sind auch, im Vergleich zu einem abgerissenen Spiegel z.B., äußerlich kaum zu erkennen.
Das stimmt nicht - wenn man mit einem Auto auf der Autobahn (in .de legal, in .at nicht legal) mit 150 - 200 km/h fahren kann, muss das Fahrwerk viel mehr aushalten, wenn man mit dem Auto eine Kurve mit hoher Geschwindigkeit an der Haftgrenze der Reifen fährt, muss das Fahrwerk seitlich wesentlich mehr Kräfte aufnehmen.....
Das Problem sind die Angriffspunkte an der Karosserie - früher konnte man Fahrzeuge an der Stoßstange oder den Radausschnitten problemlos hochschaukeln, heutzutage halten diese Teile kaum mehr vertikale Kräfte aus.
Hannes
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Auch bei solchen Strafen - nicht nur bei den Tarifen - wäre eine soziale Staffelung (dann wäre die derzeitige Strafe die Untergrenze) IMHO wünschenswert.
Da brauchst nicht groß sozial staffeln. Wer sich ein Auto leisten kann, kann sich auch locker die Strafe leisten.
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Da brauchst nicht groß sozial staffeln. Wer sich ein Auto leisten kann, kann sich auch locker die Strafe leisten.
Ich will ja nicht nach unten staffeln, sondern nach oben. Die jetzige Strafe wäre die Mindeststrafe und Besserverdienende würden eben das + x zahlen, je nachdem. Glaubst du, einen großen Unternehmer jucken 50-100 €, wenn er schnell mal seinen SUV auf die Gleise stellt, um Zigaretten zu holen?
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Nein, aber 50-100 Euro sind auch für den ärmsten Autobesitzer noch zu wenig. 300 Euro Mindeststrafe sag ich.
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Es würde auch reichen, die Falschparker auch noch nach dem Eisenbahngesetz anzuzeigen.
Das EBG sieht höhere Strafen vor, als die StVO.
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Gefährdungsbereich
§ 43. (1) In der Umgebung von Eisenbahnanlagen (Gefährdungsbereich) ist die Errichtung von Anlagen oder die Vornahme sonstiger Handlungen verboten, durch die der Bestand der Eisenbahn oder ihr Zugehör oder die regelmäßige und sichere Führung des Betriebes der Eisenbahn und des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn sowie des Verkehrs auf der Eisenbahn, insbesondere die freie Sicht auf Signale oder auf schienengleiche Eisenbahnübergänge, gefährdet wird.
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. . . . oder §18. StrabVO1999, Lichter Raum. Es wäre gut auch hier einen Strafenkatalog zu schaffen, wie es ihn für Vergehen gem. StVO gibt. Dadurch vermeidet man teure und langwierige Gerichtsverfahren, die sonst in jedem Fall notwendig wären, weil man ja jeden Sünder klagen müsste (Gefährdung, Behinderung des fahrplanmäßigen Betriebes, Schadenersatz usw.). :lamp:
An der Abschleppung bzw. Beseitigung gem. § 89a. StVO ändert auch eine Anzeige wegen eines eisenbahnrechtlichen Verstoßes nichts. Also wozu die Hemmungen und Schonung der Geldbörsen der Verkehrskavaliere?
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. . . . oder §18. StrabVO1999, Lichter Raum. Es wäre gut auch hier einen Strafenkatalog zu schaffen, wie es ihn für Vergehen gem. StVO gibt.
Geht nicht - was glaubst, was die WL zahlen müssten, weil sie mit asymmetrischen Scheinwerfern herumfahren :)
Hannes
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Was ist an den Scheinwerfern einer Straßenbahn oder eines Autobusses asymmetrisch?
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Das Abblendlicht. Das ist so vorgeschrieben, ausgenommenn Zweirichtungs-Wagen. Was das mit meinem letzten Posting zu tun hat, weiß ich allerdings nicht. :-[
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@ Linie41:
Asymmetrisches Abblendlicht ist für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.
In der Straßenbahnverordnung sind sie nicht zulässig:
§ 42. (1) Das erste Fahrzeug eines Zuges ist an der Stirnseite mit Leuchten,
welche in Form eines auf die Basis gestellten gleichschenkeligen Dreiecks anzuordnen
sind, auszurüsten. Die Leuchte an der Spitze des Dreiecks kann die Linienbezeichnung
enthalten. Die beiden unteren Leuchten müssen Scheinwerfer sein. Diese
Beleuchtungseinrichtung muß
.....
3. bei straßenabhängigen Bahnen im abgeblendeten Zustand symmetrisches Licht
ausstrahlen (Scheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht),
Zu asymmetrischen Abblendlicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Abblendlicht (http://de.wikipedia.org/wiki/Abblendlicht)
Was dort nicht dabei steht ist, dass asymmetrisches Abblendlicht, weil es an der rechten Seite ansteigt, auf der "falschen" Seite blendet. Bemerkst als Fußgänger auf Freilandstraßen, wenn du vorgeschriebenermaßen links gehst, du geblendet wirst, auch wenn der FAhrzeugverkehr abblendet. Ebenso als Radfahrer, wenn der Radweg linksseitig ist.
Asymmetrisches Abblendlicht erkennst, wenn du Richtung Scheinwerfer schaust und der helle Bereich nicht nur über einer waagrechten, im allgemeinen in der Scheinwerfermitte liegenden Linie ist, sondern an der rechten Seite nach unten absinkt (Winkel ca. 15 Grad).
Ist mir bei ULFen schon aufgefallen.
Grund ist, dass diese Scheinwerfern bei Situierungen wie z.B. Haltestelle Gerstnergasse die entgegenkommenden Fahrzeuglenker geblendet werden können.
@Hema:
A- oder symmetrisches Abblendlicht hat nichts mit Ein- oder Zweirichtungsfahrzeugen zu tun.
Hat mit deinem Posting insoferne was zu tun, weil mit der Einführung eines Strafenkataloges in der Straßenbahnverordnung da die WL zu strafen wären. Ich muss allerdings in meinem Posting einen Fehler zugeben: Ich hab vergessen, Smilies zu setzen (ich hasse diese gelb durchwachsenen Postings).
Hannes
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und was hat das jetzt mit den Falschparkern zu tun ?
???Grund ist, dass diese Scheinwerfern bei Situierungen wie z.B. Haltestelle Gerstnergasse die entgegenkommenden Fahrzeuglenker geblendet werden können.
Quelle ?
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Also wozu die Hemmungen und Schonung der Geldbörsen der Verkehrskavaliere?
Aber warum Hemmungen , um Gleise an der Fahrbahrand zu verlegen ?
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50-100 € sind viel zu wenig. Den Leuten, die am Weg zur Döblinger Villa bewusst ihren SUV falschparken, wird man damit nicht wehtun.
Soziale Staffelung wäre allgemein bei Strafen sinnvoll - auch bei anderen wie z.B. zu schnell fahren, Parkometervergehen, Schwarzfahren usw.
Wie man aber dem Döblinger Villenbesitzer am meisten wehtun kann: Lass ihn (oder, oft auch, sie) den Wagen aus Simmering abholen. Das nervt, wenn man zu den Parias auf die Gstettn muss. :D
Anmerken darf ich noch: Döblinger Villenbesitzer mit Monatsgehalt von 10.000 Euro und mehr stellen nur einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung - wahrscheinlich im Promillebereich. Das sind aber die Leute, die den meisten politischen Einfluss haben (die, und Bauern). Somit können sie es sich ungestraft erlauben, die gesamte übrige Bevölkerung zu ärgern >:(
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Wie man aber dem Döblinger Villenbesitzer am meisten wehtun kann: Lass ihn (oder, oft auch, sie) den Wagen aus Simmering abholen. Das nervt, wenn man zu den Parias auf die Gstettn muss. :D
Glaub ich nicht. Der Villenbesitzer nimmt halt dann den Dritt- oder Viertwagen, während seine Sekretärin mit dem Taxi nach Simmering düst, um den Erstwagen auszulösen. Viel interessanter wäre es meiner Meinung nach, die verhängten Strafen zu dokumentieren und im Wiederholungsfall deutlich saftiger ausfallen zu lassen, schließlich könnte es sich ja dann schon um Vorsatz handeln.
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Wie man aber dem Döblinger Villenbesitzer am meisten wehtun kann: Lass ihn (oder, oft auch, sie) den Wagen aus Simmering abholen. Das nervt, wenn man zu den Parias auf die Gstettn muss. :D
Glaub ich nicht. Der Villenbesitzer nimmt halt dann den Dritt- oder Viertwagen, während seine Sekretärin mit dem Taxi nach Simmering düst, um den Erstwagen auszulösen. Viel interessanter wäre es meiner Meinung nach, die verhängten Strafen zu dokumentieren und im Wiederholungsfall deutlich saftiger ausfallen zu lassen, schließlich könnte es sich ja dann schon um Vorsatz handeln.
Vorsatz ist nicht das richtige Wort, mMn. Aber es gibt doch im Strafrecht sehr wohl Milderungsgrund, wenn man Ersttäter ist, ehrliche Reue zeigt und der Richter der Auffassung ist, dass keine oder nur geringe Wiederholungsgefahr besteht. Bzw. gibts deutlich mehr Schmalz, wenn das nicht zutrifft.
Das kann man auch bei Abschleppungen anwenden. Wer öfter so blöd parkt, dem fehlt offensichtlich ein Unrechtsbewusstsein. Damit ist auch eine Wiederholungsgefahr gegeben.
Nebenbei gesagt, wird man Abgeschleppt, ist immer "Vorsatz" dabei. Man wird ja nicht abgeschleppt, nur weil man aus Schusselei den Kurzparkschein überzieht. Aber wer so steht, dass er den Verkehr behindert (Gleise, Einfahrten, enge Gassen, Behindertenparkplätze usw.), tut mit nicht leid, wenn er abgeschleppt wird. Ich würde sogar soweit gehen, dass man einen Führerscheinentzug andenken sollte, wenn jemand öfter als, sagen wir, 3x in einem Jahr abgeschleppt wird. Offensichtlich ist so ein Verkehrsteilnehmer emotionell nicht fähig, ein Auto zu führen.
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Man bräuchte nur ein vernünftiges Vormerksystem einrichten, wo im Computer auch "Bagatelldelikte" wie Falschparken (ausgen. Parkzeitüberschreitung) erfasst werden. In Deutschland war das zumindest einmal so, kleine Vergehen ein Punkt in Flensburg, starke Alkoholisierung 20 Punkte. Punkte werden ein Jahr nach der Erfassung automatisch gelöscht, wer 20 Punkte erreicht (hat), gibt umgehend den Führerschein ab. Die Erfassung ersetzt natürlich nicht die Bestrafung für das jeweils gesetzte Delikt! :up:
Aber das wäre natürlich zu einfach und gerecht. :(
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Man bräuchte nur ein vernünftiges Vormerksystem einrichten, .... :(
Das gibt es ja eh schon.(Hinter vorgehaltener Hand) Alle StVO Anzeigen, die keine Anonymverfügungen sind, werden gespeichert und bei Bedarf gegen dich verwendet.
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Alle StVO Anzeigen, die keine Anonymverfügungen sind, werden gespeichert und bei Bedarf gegen dich verwendet.
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Zitat eingefügt -> Seitenumbruch
Ja, aber in (m)einem Vormerksystem werden auch Strafmandate gespeichert. Wer 20 Mal binnen 365 Tagen falschparkt (und sonst nix anstellt) ist dann erbarmungslos auch weg. Man kann sich's gewissermaßen aussuchen.
Falls wer anderer zum fraglichen Zeitraum das Auto benützt hat, muss man das halt - so man will - geltend machen oder auf sich nehmen. ;)
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Ja, aber in (m)einem Vormerksystem werden auch Strafmandate gespeichert. Wer 20 Mal binnen 365 Tagen falschparkt (und sonst nix anstellt) ist dann [der Führerschein, Anm.] erbarmungslos auch weg. Man kann sich's gewissermaßen aussuchen.
Ich wäre dagegen, das allzu streng handzuhaben. Ich finde schon einen qualitativen Unterschied, ob jemand 10 min Parkschein überzieht oder eine Rettungszufahrt blockiert.
Regeln einhalten und die Einhaltung auch überwachen - voll ok. Nur sollte bei Bagatellen nicht gleich das Damoklesschwert auf einen niederfahren.
Jemand, der in der Kurzparkzone überzieht, gefährdet ja niemandes Gesundheit oder Leben, wie es beispielsweise ein Alkolenker, Rettungszufahrtblockierer oder Raser macht. Er behindert auch nicht dutzende oder hunderte andere Menschen im Weiterkommen, wie es beispielsweise ein Schienenparker macht. Hier wäre ich doch für eine Verhältnismäßigkeit der Strafen. Ein simples "tut mir leid" (in Form eines Bußgeldes) ist wohl ausreichend. Man soll ja nicht die gesamte Bevölkerung abstrafen, sondern erziehen.
Ich finde aber, dass alles, was keine Anonymverfügungen sind, ins Vormerksystem gehört. Die Lenkererhebungen gehören beispielsweise besonders bei Geschwindigkeitsübertretungen ausgeweitet (z.B. mehr als 10 km/h zu schnell - Lenkererhebung).
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Ich wäre dagegen, das allzu streng handzuhaben. Ich finde schon einen qualitativen Unterschied, ob jemand 10 min Parkschein überzieht oder eine Rettungszufahrt blockiert.
Parkzeitüberschreitungen hat Hema ja eh explizit ausgenommen.
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Bei Wiederholungstätern im Verkehrsstrafrecht wurde schon immer tiefer in den Schmalztopf gegriffen, das ist nichts neues.
Zur Einrechnung von Organmandaten:
Organmandate sind ein verkürztes Verfahren ohn Rechtsmittel - genau so wie die Anonymverfügungen. Hemas Idee würde den Verwaltungsapparat nur aufblähen, weil jeder versuchen würde, ein Organmandat oder eine Anonymverfügung zu bekämpfen.
Das Problem ist vor allem die mangelnde Verkehrsüberwachung. Eine vernünftige Verkehrsüberwachung wäre effektiver und nachhaltiger als jede Anzeige und Punktesammlung, ist doch schon lange bekannt, dass die sofortige Konsequenz (und wenn es nur ein Organmandat oder eine Abmahnung ist) mehr zum Problembewusstsein beiträgt. Außerdem bin ich mir sicher, dass mehr als 99% der Autofahrer (und ich rede jetzt nicht von Lieferverkehr) nicht bewusst eine Straßenbahn oder einen Autobus blockieren, sondern es einfach Versehen ist.
Und: Diese Hasstiraden, die da von manchen losgelassen werden, sind nicht gerade einer wirklichen Diskussion förderlich. Jeder Außenstehende, der da aus irgend einem Grund in diesem Forum schmökert, wird das eher als lächerlich, denn als Argument ansehen.
Hannes
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Kurier: Falschparker bremsen Öffis aus (http://kurier.at/nachrichten/wien/4309652.php)
Zu mehr als 3600 Einsätzen musste die Feuerwehr im Vorjahr ausrücken, um Falschparker von der Stelle zu bewegen.
Es sind nur wenige Zentimeter, die eine große Wirkung haben. Mehrmals pro Tag werden vor allem Straßenbahnen von Falschparkern blockiert und können nicht weiter. Staus und Verspätungen sind die Folge. 3600 Behinderungen zählten die Wiener Linien im Jahr 2010. Das sind zehn Falschparker pro Tag. Im ersten Halbjahr 2011 wurden wieder 1300 Falschparker gezählt.
Vor allem im Winter nehmen die Behinderungen stark zu. "Der erste Schneetag ist besonders schlimm", erzählt Dominik Gries, Sprecher der Wiener Linien. Besonders betroffen sind dann die Straßenbahnlinien 9, 40, 41, 49 und 60.
Auch Busse sind betroffen, vor allem durch Falschparker im Kreuzungsbereich. "Die Busse haben einen großen Wendekreis. Hier kann ein in zweiter Spur geparktes Auto schon für Verzögerungen sorgen", sagt Gries.
Breite ULFs
Verschärft haben das Problem die neuen ULF-Garnituren. Sie sind zehn Zentimeter breiter als die alten Garnituren. Daher ist es besonders wichtig, nicht auf der betonierten Gleisplatte in der die Schienen eingebettet sind, zu parken. Nur so ist man von einer Strafe gefeit. "Denn wir verständigen sofort die Feuerwehr, die uns den Weg freimacht. Dennoch kann ein einziges Auto eine stark frequentierte Straßenbahnlinie für bis zu 40 Minuten lahmlegen und Verspätungen für Tausende Fahrgäste verursachen", berichtet Wiener-Linien-Geschäftsführer Günter Steinbauer.
Daher haben die Verantwortlichen nun ein Programm zur Entschärfung von besonders heiklen Punkten gestartet. In der Währinger und in der Lainzer Straße sowie der Siebensterngasse wurden Gehsteige verschmälert. Dort wo es notwendig war, mussten auch Parkplätze geopfert werden. Trotzdem bleibt die Währinger Straße mit ihren vielen Straßenbahnen ein Hot-Spot für die Linien.
Bei der Feuerwehr nimmt man die Probleme der Wiener Linien ernst: "Es ist sinnvoll, dass wir das machen, denn niemand ist schneller am Einsatzort als wir", erklärt Alexander Markl, Pressesprecher der Wiener Feuerwehr. Oftmals gehe es nur um ein kurzes Verrücken des Autos. Mit Wagenheber und Rollwagerln, die unter die Reifen gelegt werden, kann das Auto von Feuerwehrmännern einfach verschoben werden.
Dass die Feuerwehrleute über diese "niederen" Aufgaben nicht erfreut sind, verneint Markl. "Es ist die Aufgabe der Feuerwehr, so schnell wie möglich zu helfen, ob das ein Brand oder eine blockierte Bim ist", erklärt Markl. Dass ein Einsatz der Feuerwehr nicht gerade günstig ist, versteht sich jedoch von selbst. 220 Euro pro angefangener Stunde wird dem Falschparker verrechnet. Dazu kommen Kosten der Wiener Linien für etwaige Überstunden und eine Verwaltungsstrafe. "Das kann gleich mal ein paar Hundert Euro kosten", sagt Gries. Geld, das man besser investieren kann.
Wien setzt weiter auf Niederflur-Garnituren
Seit Anfang September verkehren auch auf der Linie 33 die ersten ULF-Garnituren. "Damit ist es nun möglich, von jeder der 1031 Haltestellen im Wiener Straßenbahnnetz aus barrierefrei unterwegs zu sein", erklärt Wiener-Linien-Geschäftsführer Eduard Winter. Mehr als jede zweite Straßenbahnfahrt in Wien wird bereits mit Niederflurzügen angeboten. Jedes Jahr kommen knapp 20 neue Garnituren dazu.
"Vor Kurzem haben wir unseren 230. ULF bekommen", sagt Wiener-Linien-Sprecher Dominik Gries. Bis 2015 wollen die Verkehrsbetriebe dann jede Normalfahrt mit einem ULF anbieten. "Nur bei besonderen Ereignissen werden dann noch alte Garnituren unterwegs sein", sagt Gries. Besonders stolz ist man auf die niedrige Einstiegshöhe von weniger als 20 Zentimetern. "Vor allem für ältere Personen sowie Fahrgäste mit Kinderwagen oder auch für Rollstuhlfahrer erleichtert das das Ein- und Aussteigen erheblich", erklärt Gries. Nostalgiker werden entgegnen, dass erst die rutschigen Stufen und das Holzinterieur in den alten Anhängern die Straßenbahnfahrten interessant gemacht haben. Dafür verfügen die Fahrzeuge der jüngsten Generation aber über eine Klimaanlage, die im Sommer eine Erleichterung für die Fahrgäste darstellt. Die Energie dafür kommt unter anderem aus den Bremsen. 20 Prozent des Stroms werden durch ein neues Bremssystem gewonnen.
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2015?! Na, das schau ich mir an! Aber es kommt halt drauf an, was man unter Normalfahrten versteht...
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Man wird 2015 froh sein müssen, wenn die jetzt bereits zugesicherte Hälfte aller Fahrten mit ULFen erfolgt und nicht so wie vor einigen Tagen am Ring in den späteren Abendstunden auf der Linie 1: Nächster ULF in 44 Minuten.
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Sobald man zu wenig oder gar keine Altfahrzeuge mehr hat, werden eben entsprechend viele Fahrten ausfallen oder durch Busdienste ersetzt werden. Aber da man ja alles dransetzt den Straßenbahnbetrieb zu verkleinern, wird man in Zukunft wohl nur 300 Züge im Auslauf brauchen. Sobald man dann 600 ULFs im Stand hat, wird sich das auch alles wieder mit Straßenbahnleistung durchführen lassen - und urmodern und weltbest natürlich!
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Sobald man zu wenig oder gar keine Altfahrzeuge mehr hat, werden eben entsprechend viele Fahrten ausfallen oder durch Busdienste ersetzt werden. Aber da man ja alles dransetzt den Straßenbahnbetrieb zu verkleinern, wird man in Zukunft wohl nur 300 Züge im Auslauf brauchen. Sobald man dann 600 ULFs im Stand hat, wird sich das auch alles wieder mit Straßenbahnleistung durchführen lassen - und urmodern und weltbest natürlich!
Im Busbereich gibt es derzeit auch einen Mangel, daher scheidet diese Möglichkeit mal aus.
Wie viele ULFs kann man eigentlich noch abrufen?
Was ich mich heute schon frage, wenn der ULF komplett ausgeliefert ist, muss ja eigentlich recht schnell wieder neue Straßenbahnen bestellt werden, dann werden auch die neuen Sicherheitsvorschriften greifend werden, dann werden viele Parkplätze weg fallen müssen um einen Sicherheitsraum zu schaffen.
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Daher haben die Verantwortlichen nun ein Programm zur Entschärfung von besonders heiklen Punkten gestartet. In der Währinger und in der Lainzer Straße sowie der Siebensterngasse wurden Gehsteige verschmälert. Dort wo es notwendig war, mussten auch Parkplätze geopfert werden.
Gehsteige verschmälern, damit man neben den Gleisen besser parken kann? Kann ja nur ein schlechter Scherz sein!
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Gehsteige verschmälern, damit man neben den Gleisen besser parken kann? Kann ja nur ein schlechter Scherz sein!
Nein, denn Wien ist anders! :down:
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Gehsteige verschmälern, damit man neben den Gleisen besser parken kann? Kann ja nur ein schlechter Scherz sein!
Nein, denn Wien ist anders! :down:
Und des woar scho imma so.
Andererseits gibt es auch immer wieder Maßnahmen, die Parkplätze kosten. Diese werden wohlweislich heimlich, still und leise durchgeführt, damit sich niemand drüber aufregt. Beispielsweise wird im Zuge des Baus der Gredlerschleife der Gehsteig in der Taborstraße zwischen Negerlegasse und Gredlerstraße vorgezogen. Dadurch entfallen in diesem Bereich einige Parkplätze. Wermutstropfen: Die Autofahrspur befindet sich künftig nicht mehr neben, sondern auf dem Gleis. Ob das so toll ist, sei dahingestellt. :-\
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Im Busbereich gibt es derzeit auch einen Mangel, daher scheidet diese Möglichkeit mal aus.
Man kann man ja Linien ausschreiben und den Auftrag an private Betreiber vergeben. Die dadurch frei gewordenen, flexiblen Autobusse verwendet man dann dazu, Straßenbahnen zu ersetzen. ::) :o :-\
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In der Währinger und in der Lainzer Straße sowie der Siebensterngasse wurden Gehsteige verschmälert. Dort wo es notwendig war, mussten auch Parkplätze geopfert werden. Trotzdem bleibt die Währinger Straße mit ihren vielen Straßenbahnen ein Hot-Spot für die Linien.
Wo bitte soll das gewesen sein?!? Ich fahre dort täglich, und die einzige Maßnahme seit der Verulfung war meiner Meinung nach die Errichtung von Fahrradabstellplätzen statt Parkplätzen bei der absolut neuralgischen Kurve vor ONr. 104. Änderungen an den Gehsteigen sind mir entschieden keine aufgefallen!
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Aber da man ja alles dransetzt den Straßenbahnbetrieb zu verkleinern, wird man in Zukunft wohl nur 300 Züge im Auslauf brauchen.
Plus die 120 chopperisierten E2.
Wie viele ULFs kann man eigentlich noch abrufen?
Es gibt eine Option auf die dritten 150, keine Ahnung, bis wann die gezogen werden kann.
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In der Währinger und in der Lainzer Straße sowie der Siebensterngasse wurden Gehsteige verschmälert. Dort wo es notwendig war, mussten auch Parkplätze geopfert werden. Trotzdem bleibt die Währinger Straße mit ihren vielen Straßenbahnen ein Hot-Spot für die Linien.
Wo bitte soll das gewesen sein?!? Ich fahre dort täglich, und die einzige Maßnahme seit der Verulfung war meiner Meinung nach die Errichtung von Fahrradabstellplätzen statt Parkplätzen bei der absolut neuralgischen Kurve vor ONr. 104. Änderungen an den Gehsteigen sind mir entschieden keine aufgefallen!
Zweierlei...
Erstens: ratet's doch einmal, wo gestern kurz nach 18 Uhr ein Falschparker war... das Fahrzeug wurde als die Feuerwehr schon anwesend war (und das Gegengleis blockiert hat) vom Eigentümer entfernt.
Zweitens: ich habe vermutlich die Gehsteig-Verschmälerung lokalisiert... sie müsste auf der unglaublich langen und entscheidenden Strecke zwischen Gürtel und Semperstraße neben dem stadtauswärtigen Gleis erfolgt sein. Weiters ist Ecke Semperstraße ein ehemaliger Parkplatz nicht mehr(?) markiert, allerdings könnte es durchaus sein, dass ich den nur zum ersten Mal bewusst autofrei gesehen habe und deshalb die Markierung bemerkt...
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Ich denke, man meinte den (verschmälerten) Gehsteig in der Lainzer Straße und die drei entfernten Parkplätze in der Siebensterngasse! ;)
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Auf der Währingerstraße gleich nach dem Gürtel in Richtung Gersthof haben sie ja auch die ersten 5-6 Parkplätze weiter in den ürsprünglichen Fußgängerweg gelegt und wenn ich jetz richtig in Erinnerung habe dann ist sogar der erste und zweite Parkplatz gestanzt worden.
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Auf der Währingerstraße gleich nach dem Gürtel in Richtung Gersthof haben sie ja auch die ersten 5-6 Parkplätze weiter in den ürsprünglichen Fußgängerweg gelegt und wenn ich jetz richtig in Erinnerung habe dann ist sogar der erste und zweite Parkplatz gestanzt worden.
Das ist ja genau das was ich oben geschrieben habe! Gestanzt wurde allerdings meiner Meinung nach nur ein Parkplatz, direkt beim Eck Semperstraße.
Die einzig wirklich hilfreiche Maßnahme wäre allerdings ein Parkverbot vom Gürtel bis ca. zur Weinhauser Gasse, und zwar auf beiden Seiten.
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Die einzig wirklich hilfreiche Maßnahme wäre allerdings ein Parkverbot vom Gürtel bis ca. zur Weinhauser Gasse, und zwar auf beiden Seiten.
Das kannst vergessen. Eher frisst der Homole einen Besen. :o ::)
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Noch hilfreicher wäre, die Währinger Straße zwischen Gürtel und Aumannplatz zur Fußgängerzone zu machen. Allenfalls Zufahrt für Garagenbenutzer.
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Noch hilfreicher wäre, die Währinger Straße zwischen Gürtel und Aumannplatz zur Fußgängerzone zu machen. Allenfalls Zufahrt für Garagenbenutzer.
Das sowieso! Aber dafür ist Wien leider nicht reif. Man schafft die flächendeckende FuZo ja noch nicht einmal in der für den Autoverkehr eher unwichtigen Mariahilfer Straße, trotz grüner BV im 7. Bezirk. Wie soll es dann in einem schwarz regierten Autofahrerbezirk funktionieren?
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Noch hilfreicher wäre, die Währinger Straße zwischen Gürtel und Aumannplatz zur Fußgängerzone zu machen. Allenfalls Zufahrt für Garagenbenutzer.
Das sowieso! Aber dafür ist Wien leider nicht reif. Man schafft die flächendeckende FuZo ja noch nicht einmal in der für den Autoverkehr eher unwichtigen Mariahilfer Straße, trotz grüner BV im 7. Bezirk. Wie soll es dann in einem schwarz regierten Autofahrerbezirk funktionieren?
Höchstens über eine konzertierte Aktion der (an sich recht gut vernetzten) Gewerbetreibenden. Ich bin seit einiger Zeit am Überlegen, wie man das denen möglichst effektiv schmackhaft machen könnte. Weil wenn der Homole irgendetwas ist, dann ist er ein Gewerbemensch und die Förderung gerade der Geschäfte in der Währinger Straße liegt ihm sehr am Herzen.
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Ein großer Schritt wäre meiner Meinung nach schon, wenn man die Währinger Straße bei der Kutschkergasse unterbricht, sodaß mehr oder weniger das Marktgebiet und der Kirchplatz mit der anderen Seite, wo Eissalon, Oberlaa etc. sind, verbunden wird. Bloß eine Durchfahrt für Tram und Radfahrer (da kann man einmal eine Art Shared Space einrichten).
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Damit bringst du zwar den Durchzugsverkehr raus (der schon lästig genug ist), aber löst das Falschparkerproblem kaum. Die neuralgischsten Punkte diesbezüglich scheinen mir die gesamte Seite neben dem stadtauswärtigen Gleis (Gleis 1) zwischen Gürtel und Kutschkergasse und neben Gleis 2 zwischen Schubertpark und Weimarer Straße zu sein, in der Gentzgasse entlang des gesamten Gleis 1 bis zur Weinhauser Gasse. Eigentlich waren alle Falschparker an die ich mich erinnern kann in diesem Bereich.
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Damit bringst du zwar den Durchzugsverkehr raus (der schon lästig genug ist), aber löst das Falschparkerproblem kaum.
Könnte durchaus was helfen. Steht hinter einem im Parken begrifflichen Auto keine Schlange nervöser Wappler, ist die Wahrscheinlichkeit höher, daß das Auto korrekt eingeparkt wird. Zum anderen fahren viele gar nicht erst mit dem Auto hin, wenn sie vorher mit der Kirche ums Kreuz müssen. Aber egal, eine komplette Fußgängerzone ist nur ein kleiner Denkschritt für mich, aber ein großer Denkschritt für den Durchschnittskaufmann.
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Bloß eine Durchfahrt für Tram und Radfahrer (da kann man einmal eine Art Shared Space einrichten).
Wozu Radfahrer? Radschieben ist eh erlaubt und das sollte reichen!
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Wozu Radfahrer? Radschieben ist eh erlaubt und das sollte reichen!
Wenn die Tramway durchfahren darf, ist es wohl nicht sehr sinnvoll das Rad schieben zu müssen sinnvoll. In den Tuchlauben klappt's ja auch, daß man Radfahren darf in der Fußgängerzone.
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In den Tuchlauben klappt's ja auch, daß man Radfahren darf in der Fußgängerzone.
In Schrittgeschwindigkeit? Da kann man ja gleich schieben, wo ist der Unterschied? :D
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In Schrittgeschwindigkeit? Da kann man ja gleich schieben, wo ist der Unterschied? :D
Sitzend ists bequemer! :P
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Sitzend ists bequemer! :P
Geigeln. ;D
Weil schneller als 5 km/h fährst du doch sicher nicht in Fußgängerzonen! :o
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Weil schneller als 5 km/h fährst du doch sicher nicht in Fußgängerzonen! :o
Also ich rechne mir die optimale Fahrgeschwindigkeit über skalierte thermodynamische Gasgleichungen als Funktion der Teilchendichte aus.
Bazinga!