Tramwayforum

Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => Sonstiges => Thema gestartet von: hema am 16. Mai 2019, 14:51:05

Titel: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: hema am 16. Mai 2019, 14:51:05
Eisenbahnkreuzung mit StVO-Nachrangtafel "Vorrang geben"!  ::)
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: Rodauner am 16. Mai 2019, 15:21:59
Dann hätte man ja das frühere Hüttl in der verlegten Preyergasse hinstellen können! Wäre sogar barrierefrei... ::)
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: 4498 am 16. Mai 2019, 15:57:17
Eisenbahnkreuzung mit StVO-Nachrangtafel "Vorrang geben"!  ::)

Wenn es eine Eisenbahnkreuzung wäre/ist, so wäre sie doch mit Andreaskreuz zu sichern. So ist es halt eine gewöhnliche Kreuzung, oder?
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: hema am 17. Mai 2019, 01:51:17
Im Ortsgebiet muss man eine Eisenbahnkreuzung überhaupt nicht sichern. Falls aber doch, wären ein Andreaskreuz und/oder eine Stopptafel möglich, eventuell auch ein Schranken. Das Zeichen "Vorrang geben" ist aber an solchen Punkten ein Blödsinn.
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: Linie 58 am 17. Mai 2019, 07:48:46
Im Ortsgebiet muss man eine Eisenbahnkreuzung überhaupt nicht sichern.

Wo steht denn das?
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: Signalabhängigkeit am 17. Mai 2019, 08:01:14
Zitat
Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren

§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen, keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.

Ist hier mMn nicht der Fall, somit wäre eine dieser

Zitat
§ 4. (1) Die Sicherung einer Eisenbahnkreuzung kann vorgenommen werden durch
                              
1. Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes;
2. Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus;
3. Lichtzeichen;
4. Lichtzeichen mit Schranken oder
5. Bewachung.

Sicherungsarten notwendig.
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: 60 am 17. Mai 2019, 11:50:29

Zitat
§ 4. (1) Die Sicherung einer Eisenbahnkreuzung kann vorgenommen werden durch
                              
1. Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes;
2. Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus;
3. Lichtzeichen;
4. Lichtzeichen mit Schranken oder
5. Bewachung.

Sicherungsarten notwendig.
Man hat vor ca. einem Jahr das Halten und Parken auf allen 4 Seiten jeweils 5-7m vor der Kreuzung verboten. Das sollte zur Verbesserung der Sichtbeziehung beitragen und vielleicht sogar den von dir erwähnten Paragraphen erfüllen.
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: hema am 17. Mai 2019, 13:46:53
Zitat
Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren

§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen, keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.

Ist hier mMn nicht der Fall . . . .

Dann lies mal genau(er)!   ;)


Bezüglich Halten und Parken heißt es in der EKV 2012übrigens:
Zitat
§ 96. Verbote

(1) Verboten ist

4. das Halten, Parken oder Umkehren unmittelbar vor oder nach einer Eisenbahnkreuzung, wenn
durch das haltende, parkende oder umkehrende Fahrzeug der Lenker eines anderen Fahrzeuges
gehindert wird, die Annäherung eines Schienenfahrzeuges oder Sicherungseinrichtungen
rechtzeitig wahrzunehmen;
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: Rodauner am 17. Mai 2019, 14:58:06
Das eigentliche Problem ist an dieser Stelle - wie bei den meisten ungeregelten Kreuzungen, dass sehr viele Lenker folgendes nicht wissen oder ignorieren: Das Anhalten eines Schienenfahrzeuges in einer Haltestelle ist kein Vorrangverzicht. Da kannst hinstellen was du willst, die würden selbst dann - meist ohne anzuhalten - die Kreuzung vor der Bim queren, wenn dort Brigitte Bardot (in ihren besten Jahren 8) :P) im Bikini stünde. :lamp:
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: Klingelfee am 17. Mai 2019, 15:27:03
 Kön te man bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen?
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: 60er am 17. Mai 2019, 22:21:55
Das eigentliche Problem ist an dieser Stelle - wie bei den meisten ungeregelten Kreuzungen, dass sehr viele Lenker folgendes nicht wissen oder ignorieren: Das Anhalten eines Schienenfahrzeuges in einer Haltestelle ist kein Vorrangverzicht. Da kannst hinstellen was du willst, die würden selbst dann - meist ohne anzuhalten - die Kreuzung vor der Bim queren, wenn dort Brigitte Bardot (in ihren besten Jahren 8) :P) im Bikini stünde. :lamp:
An dieser sehr schwach befahrenen Kreuzung stellt das eigentlich nicht wirklich ein Problem dar. Die Haltestelle Anton-Krieger-Gasse war aber immer schon eine Sicherheitshaltestelle (mit roten Haltestellentafeln).
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: HLS am 18. Mai 2019, 20:38:38
Die Haltestelle Anton-Krieger-Gasse war aber immer schon eine Sicherheitshaltestelle (mit roten Haltestellentafeln).
Die Betonung liegt eindeutig auf war. Um jetzt eine Sicherheitshaltestelle zu sein, bedarf es ein Sicherheitshalt ohne zusätzliche (Licht)Signale. Ein Beispiel ist da z.B. der Baumgartner Spitz FR Ring/Wbhf.
An Haltestelle wo ein Sicherheitshalt angebracht ist, aber z.B. eine Ampel/Strabsignal ebenfalls, gilt das Sicherheitshalt auch nur bei Ausfall des Lichtsignales und keiner händischen Regelung. :lamp:
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: 60er am 20. Mai 2019, 14:56:46
Die Betonung liegt eindeutig auf war. Um jetzt eine Sicherheitshaltestelle zu sein, bedarf es ein Sicherheitshalt ohne zusätzliche (Licht)Signale.
Ja, ich weiß schon, dass es die "klassische" Sicherheitshaltestelle nicht mehr gibt. Dennoch sehe ich bei der Anton-Krieger-Gasse kein Problem, diese schwach befahrene Kreuzung in einer 30er-Zone ist keine besondere Gefahrenstelle.

Einen Unfall, bei dem die Straßenbahn und ein Auto zusammengekracht sind, hab ich einmal in den 90er-Jahren auf der Kreuzung Haymogasse erlebt. Das Auto war ziemlich schwer beschädigt.
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: Linie 25/26 am 29. Dezember 2025, 02:57:49
Da kannst hinstellen was du willst, die würden selbst dann - meist ohne anzuhalten - die Kreuzung vor der Bim queren, wenn dort Brigitte Bardot (in ihren besten Jahren 8) :P) im Bikini stünde. :lamp:
Ist das noch immer dort ein Problem?
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: haidi am 29. Dezember 2025, 08:01:40
Das eigentliche Problem ist an dieser Stelle - wie bei den meisten ungeregelten Kreuzungen, dass sehr viele Lenker folgendes nicht wissen oder ignorieren: Das Anhalten eines Schienenfahrzeuges in einer Haltestelle ist kein Vorrangverzicht. Da kannst hinstellen was du willst, die würden selbst dann - meist ohne anzuhalten - die Kreuzung vor der Bim queren, wenn dort Brigitte Bardot (in ihren besten Jahren 8) :P) im Bikini stünde. :lamp:
Ist übrigens gestern verstorben.
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: 60er am 29. Dezember 2025, 10:46:43
Ist das noch immer dort ein Problem?
Es geht, wenn ich den uralten Thread richtig deute, um die Straßenbahnkreuzung Anton-Krieger-Gasse? Nein, es gibt dort meines Erachtens kein Problem.
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: hema am 29. Dezember 2025, 12:38:25
. . . . die Straßenbahnkreuzung Anton-Krieger-Gasse . . . .
Die rechtlich natürlich eine Eisenbahnkreuzung gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKV) ist!  :lamp:
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: EinfallsreicherName am 29. Dezember 2025, 13:20:29
An diejenigen, die rechtlich mehr bewandert sind als ich: Bei der Einmündung vom eigenen Bahnkörper in die Kaiser-Franz-Josef-Straße hat der 60er laut der Ansicht der Fahrerfach Wartepflicht gegenüber den Fließverkehr (der eigene Bahnkörper gilt als ruhender Verkehr). Wenn der Übergang bei der Anton Krieger Gasse, laut manchen Usern hier im Forum, rechtlich als Eisenbahnkreuzung gilt (trotz fehlendem Andreaskreuz), dann müsste (nach Paragraph 1 Abs. 1 EisbKrV) auch die Einmündung in die Kaiser-Franz-Josef als Eisenbahnkreuzung gelten. Warum gilt hier aber Wartepflicht gegenüber dem Fließverkehr?

Zitat

Paragraph 1 Abs. 1 EisbKrV

Diese Verordnung gilt für jeden im Verlauf einer Straße mit öffentlichem Verkehr angelegten schienengleichen Eisenbahnübergang mit einer Haupt- oder Nebenbahn, einer Straßenbahn, einer Anschlussbahn oder einer Materialbahn im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 231/2021, unabhängig davon, ob hierbei die Eisenbahn die Straße überschneidet oder in sie einmündet.


Edit: Oder gilt der „Vorrang“ eines Schienenfahrzeuges an einer Eisenbahnkreuzung erst dann, wenn ein Andreaskreuz vorhanden ist?
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: haidi am 29. Dezember 2025, 15:01:24
Tatsache ist, dass die Straßenbahn auf Kreuzungen ohne Vorrangzeichen als Linksabbiegende keinen Vorrang gegenüber dem Gegenverkehr hat. Das findet man im 19er StVO. Somit Eisenbahnkreuzung oder nicht?
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: EinfallsreicherName am 29. Dezember 2025, 15:23:41
Tatsache ist, dass die Straßenbahn auf Kreuzungen ohne Vorrangzeichen als Linksabbiegende keinen Vorrang gegenüber dem Gegenverkehr hat. Das findet man im 19er StVO. Somit Eisenbahnkreuzung oder nicht?

Linksabbiegen greift hier definitiv nicht. Die Straßenbahn ändert ihre Fahrtrichtung ja nicht. Wäre es ein selbständiger Gleiskörper (Fließverkehr) anstatt eines eigenen Bahnkörpers, der in die Kaiser-Franz-Josef Straße mündet, dann würde sich die Frage gar nicht stellen: Der 60er hätte aufjedenfall Vorrang, da die stadteinwärtsfahrenden Autos dann die Linksabbieger wären.
Da der 60er aber von einem eigenen Bahnkörper kommt, kommt laut unseren Instruktoren einzig der StVo Paragraph 19 Abs 6 b (fließender Verkehr vor Ruhendem) zur Geltung. Und ein eigener Bahnkörper gilt als „ruhend“ (wie ein Auto aus einer Garagenausfahrt gegenüber dem Fließverkehr).

Mich würde es nur interessieren, wie diese Bestimmung in Abs 6 b mit der Definition einer Eisenbahnkreuzung zusammenspielt.
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: Cerberus2 am 29. Dezember 2025, 15:41:23
Zitat
Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren

§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen, keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.
Straßenabhängige Straßenbahnen? Ich kenne keine einzige Straßenbahn, deren Existenz oder Fahrtmöglichkeit die Existenz einer Straße voraussetzt.
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: haidi am 29. Dezember 2025, 18:56:53
Zitat
Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren

§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen, keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.
Straßenabhängige Straßenbahnen? Ich kenne keine einzige Straßenbahn, deren Existenz oder Fahrtmöglichkeit die Existenz einer Straße voraussetzt.
Unterschied zu eigener Gleiskörper, hilft das?
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: hema am 29. Dezember 2025, 20:49:00
. . . . Einmündung vom eigenen Bahnkörper in die Kaiser-Franz-Josef-Straße . . . .
Auch das ist eine Eisenbahnkreuzung gem. EKV, ob es dem Schulbüro passt oder nicht! Andreaskreuze braucht man im Ortsgebiet nicht (zwingend).
Titel: Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
Beitrag von: Cerberus2 am 29. Dezember 2025, 20:55:11
. . . . Einmündung vom eigenen Bahnkörper in die Kaiser-Franz-Josef-Straße . . . .
Auch das ist eine Eisenbahnkreuzung gem. EKV, ob es dem Schulbüro passt oder nicht! Andreaskreuze braucht man im Ortsgebiet nicht (zwingend).
Was sagt denn das Schulbüro dazu, und welche Folgen hätte seine oder eine andere Meinung? Vorrang? Nachrang?