Autor Thema: Z-Expedit (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)  (Gelesen 29454 mal)

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Ferry

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Re: Z-Expedit (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #75 am: 23. September 2013, 09:40:47 »
Du darfst auch mit einem C-Schein einen Bus mit bis zu 8 Insassen fahren, für mehr braucht einen D-Schein.
Na gut, das sind dann aber auch von der Leistung her andere Fahrzeuge. Bei der Straßenbahn sind es ja immer dieselben Wagen, mit oder ohne Fahrgäste. Aber was User "95B" geschrieben hat, erscheint mir schlüssig - Kenntisse über das Tarifwesen und u.U. auch etwas Psychologie (für den Umgang mit aggressiven Fahrgästen) gehören für den Fahrgastbetrieb wohl auch dazu.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

E2

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Re: Z-Expedit (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #76 am: 23. September 2013, 09:41:47 »
Treiben wir sie in den Wahnsinn:

Ich darf mit dem B-Schein Auch Autobusse mit z. b. 50 Sitzplätzen lenken  >:D

95B

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Re: Z-Expedit (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #77 am: 23. September 2013, 09:48:21 »
Sonst könnte ich ja auch einen leeren LKW mit dem B-Schein fahren (wenn er weniger als 3,5 t wiegt)...

Nein: Der B-Schein gilt für Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg. (Q: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040150.html)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
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Re: Z-Expedit (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #78 am: 23. September 2013, 09:59:43 »
Mit "schwerem" Anhänger sogar 4250 kg:

Zitat
5. Klasse B:

a) Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg,

b) dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat,

c) Krafträder der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B

aa) seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,

bb) sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet,

cc) nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und

dd) der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist;

[...]

(2) Das Ziehen eines Anhängers mit Kraftfahrzeugen der nachfolgend genannten Klassen ist in folgendem Umfang gestattet:
                              
2. mit einem Zugfahrzeug der Klasse B:

a) einen leichten Anhänger,

b) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt,

c) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg beträgt; zum Ziehen solcher Anhänger ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten erforderlich;

5er

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Re: Z-Expedit (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #79 am: 23. September 2013, 10:44:29 »
Du darfst auch mit einem C-Schein einen Bus mit bis zu 8 Insassen fahren, für mehr braucht einen D-Schein.
Ich bin ziemlich sicher, da gehts nicht um die Anzahl der Insassen, sondern um die Anzahl der Sitzplätze.

Nein, da gehts tatsächlich um die Anzahl der Insassen. Ist allerdings bei seit einigen Jahren ausgestellten Führerscheinen auf betriebinterne Überprüfungs- und Überstellungsfahrten begrenzt

Linie 41

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Re: Z-Expedit (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #80 am: 23. September 2013, 11:13:12 »
Ich bin ziemlich sicher, da gehts nicht um die Anzahl der Insassen, sondern um die Anzahl der Sitzplätze.

Sonst könnte ich ja auch einen leeren LKW mit dem B-Schein fahren (wenn er weniger als 3,5 t wiegt)...
Mit einem C-Schein darfst Du Fahrzeuge der Klasse D1 oder D fahren, wenn es eine Testfahrt handelt. Mit einem B-Schein darfst Du natürlich kein Fahrzeug über 3.5 Mg fahren, weil das nach dem "höchstzulässigen Gesamtgewicht" klassifiziert ist.

Zitat
C-Schein    
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
Sonderkraftfahrzeuge
Fahrzeuge der Klasse D1 oder D – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C vor dem 1. November 1997 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient
Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040150.html
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Z-Expedit (war: Mehr 6 für Kaiserebersdorf)
« Antwort #81 am: 23. September 2013, 13:21:26 »
Mit "schwerem" Anhänger sogar 4250 kg:

Du meinst das GEsamtgewicht des Zuges, mit leichtem Anhänger bis 4250, mit schwerem Anhänger nur, wenn man den Code 9x im Führerschein eingetragen hat, der übrigens teurer kommt, als der BE, bei dem kommt man, wenn man nicht sehr patschert ist, mit 2 Theorie- und 2 Praxisstunden sowie den Prüfungskosten aus und dann gehts (seit Jänner 2013 leider nur mehr) bis 7 Tonnen.
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