Wie wird man es eigentlich schaffen beim Hochstreckenabschnitt das Gesetz (wieder einmal

) auszutricksen? Noch dazu, wo man jetzt eine eigene Stabsstelle geschaffen hat, die sich drum kümmert, dass Gesetze und Vorschriften strikt und nicht (mehr) mit Augenzwinkern eingehalten werden.

Der §52. (4) der StrabVO sagt
(4) Auf zweigleisigen Strecken ist im Regelfall rechts zu fahren.
Auf der Hochstrecke wird im Regelfall links gefahren, anders ist es gar nicht vorgesehen.
Der §15. (2) der StrabVO sagt
(2) Die Streckenführung muss unter Bedachtnahme auf die jeweilige Straßenraumnutzung und städtebaulichen Rahmenbedingungen
fahrdynamisch günstig gewählt werden und hohe Geschwindigkeiten zulassen.
Die beiden Überkreuzungen lassen sich damit wohl nicht in Einklang bringen, noch dazu wo ihr einziger Zweck nur der Ermöglichung des Verstoßes gegen §52 (4) dient.