@Threadtitel: das Jahr 203 ist schon vorbei.

Und ich wollte schon behaupten, dass das nicht sein kann, weil der römische Kaiser drauf geschaut hat, dass alles in seinem Reich funktioniert.
Niemand, der nicht unbedingt mit 65 in Pension gehen kann, will das unbedingt. Man könnte bei den zur Pension anstehenden fragen, ob sie weiter arbeiten wollen. Bei den ASVG-Pensionisten ist das kein Problem, da kann er weiterarbeiten und bekommt die Pension weiter.
Bei den Beamteten ginge das nur über Sonderverträge als Kollektivvertrags-Angestellter, würde aber auch die Pension nebenbei bekommen.
Wenn das geht ist es für den Betroffenen nur wichtig, dass er genug zurück legt, um die Steuernachzahlung zu begleichen. Bleibt aber trotzdem ein anständiger Mehrverdienst.