Das war sicher das selbsttätige Lichtsignal bei der Kliebergasse FR Ring, das ihm verbot, nach links abzubiegen oder?
Ja, Kliebergasse. Aber das Signal ist nicht selbsttätig, sondern wird ausschließlich von der BI auf rot-rot geschaltet.
In der Signalvorschrift gibt es das Rot/Rot-Signal aber nur als
selbsttätiges Lichtsignal. Demzufolge sind diese rot/roten Leuchten in der Ustrab also gar keine rechtsgültigen Sinale, sondern nur eine Ausprägung der beliebten Hinweiszeichen zur Unterstützung betriebsinterner Regelungen (z.B. auch die gelbblinkenden Dreiecke, genannt Kontroll"signal").

Signale, welche nicht in der Signalvorschrift von 1984 enthalten sind, dürfen gemäß dieser weder gegeben noch befolgt werden! Und diverse Hinweiszeichen sind zwar innerbetrieblich (arbeitsrechtlich) verbindlich, weil sonst gewissermaßen "der Chef bös wer'n könnte", aber sicher nicht im eisenbahnrechtlichen Sinn relevant. Im konkreten Fall, wo das Signal aber aussieht wie ein selbsttäriges Rot/Rot und ein Fahrer nicht wissen kann wodurch es geschaltet wird, muss er es natürlich beachten - obwohl es genaugenommen gar nicht als
Signal gegeben werden dürfte! Allerdings dürfte nicht nur der Fahrer wegen Nichtbeachtung bestraft werden, sondern es müssten auch die Signalgeber und die Signalaufhänger belangt werden.
Und ganz spitzfindig: Kann umgekehrt der Fahrer glaubhaft machen, dass er über die Unrechtmäßigkeit des Signals bescheid gewusst hat, könnte er für die Nichtbefolgung gar nicht belangt werden, sonder nur in dem Fall, dass er es befolgt hätte!
