. . . . bei V0= ist sie am höchsten.
Hannes
Ja. Fahrer, die Bereitschaftsdienste, Fahrscheinprüfertätigkeit, Schulung, Linien-Service usw. machen erhalten die Rolldienstzulage pauschal abgegolten. Leute, die keine aufrechte Fahrberechtigung (mehr) haben, natürlich nicht.
Im "Lechtdienst" gibt es natürlich nichts, da mangels Fahrtauglichkeit ja kein Verlust durch diese Tätigkeit entsteht.