Autor Thema: Benützung der Schleife Südbahnhof  (Gelesen 51516 mal)

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martin8721

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #30 am: 11. Februar 2012, 21:29:26 »
Genau das selbe habe ich vor kurzen nen Zkler gefragt und er meinte:
Zitat
der Zug der Richtung Schleife Südbahn unterwegs ist darf an dem stehenden Zug FR Ring vorbeifahren. Wenn aber der Zug FR Ring losrollen sollte begeht er einen Grundregelverstoß und könnte abgesehn vom Fleck sogar vom Fahrdienst abgezogen werden.

Ah. Super! Danke für die Aufklärung!  :up:

13er

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #31 am: 11. Februar 2012, 21:31:28 »
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #32 am: 11. Februar 2012, 21:37:35 »
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?
:up: :up: :up:
Deshalb sagte ich ja, sollte sich der Zug Richtung Ring bewegen begeht eben genau dieser einen Grundregelverstoß.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

martin8721

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #33 am: 11. Februar 2012, 21:38:21 »
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?

Nein, nein, du hast eh nix falsch verstanden!

In meiner Frage ging's eigentlich gar nicht darum, wer da jetzt Vorrang hat, oder nicht. ;)
Ich wollte nur wissen, ob der Zug Richtung Südbahnschleife an einem stehenden Zug in der Anfangshaltestelle vorbeifahren darf.  :lamp:

13er

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #34 am: 11. Februar 2012, 21:39:29 »
Alles klar, ich hab nur das "er" auf den falschen Zug bezogen :)
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HLS

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #35 am: 11. Februar 2012, 21:41:45 »
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?

Nein, nein, du hast eh nix falsch verstanden!

In meiner Frage ging's eigentlich gar nicht darum, wer da jetzt Vorrang hat, oder nicht. ;)
Ich wollte nur wissen, ob der Zug Richtung Südbahnschleife an einem stehenden Zug in der Anfangshaltestelle vorbeifahren darf.  :lamp:
Andersrum darf aber der Zug FR Ring nicht am, fals auf dem Konfliktpunkt, zum Stllstand gekommenden Zug FR Schleife vorbeifahren. Das Wäre ebenfals ein Grundregelverstoß in dem Fall Missachtung der Linksweiche.
"Grüß Gott"

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hema

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #36 am: 11. Februar 2012, 22:05:19 »
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?
Man darf nicht immer alles durcheinanderhauen!

Zunächst laut Vorschrift (DV-Strab). Hier heißt es fahrender vor stehendem Zug, rechter vor linkem (falls beide in Fahrt sind), und Wartepflicht für Züge vor Linksweichen, falls eine gegenseitige Gefährdung (Überschneidung der Fahrwege) besteht. Somit könnten im gefragten Beispiel (zumindest laut Vorschrift) beide Züge gleichzeitig fahren.

Laut betriebsinterner Regelung gibt es in Wien "Vorrangregeln". Grundregel, Rechtsregel, Vorrangstraßenregel, Stadtregel und Konfliktweichenregel (Linksweichenregel), welche, laut Willen der WiLi-Oberen, auch in dieser Reihenfolge gelten und zu beachten sind.  Mit denen kann man lustig und endlos debattieren, argumentieren und streiten. Aber da gerade die letzte gewissermaßen als Gottes Gebot gesehen wird, ist es oberste Pflicht, sie vordringlich zu sehen und nicht dagegen zu verstoßen. Und sie verbietet nunmal generell jede Zugsbegegnung im Bereich von Linksweichen! Somit darf sich dort der Zug vor der Linksweiche solange nicht in Bewegung setzen, bis der Gegenzug den Bereich verlassen hat. Keine Regel ohne Ausnahme, es gibt vier Stellen in Wien, wo ULHP in allerhöchstem Ratschluss die "Konfliktweichenregel" aufgehoben hat.


Das ergibt natürlich ein bissl eine Diskrepanz. Solange man sich an die DV-Strab hält, hat man dem Gesetz genüge getan, will man aber kein Problem mit dem Betrieb und seinen Aufsichtsorganen, muss man versuchen, die internen Regeln einzuhalten. Und unbedingt eben die Konfliktweichenregel!  8)
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martin8721

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #37 am: 11. Februar 2012, 22:25:52 »
Andersrum darf aber der Zug FR Ring nicht am, falls auf dem Konfliktpunkt, zum Stillstand gekommenden Zug FR Schleife vorbeifahren. Das wäre ebenfals ein Grundregelverstoß in dem Fall Missachtung der Linksweiche.

Das ist eh klar!  8)

Aaaaaber: Da hab ich auch mal eine "lustige" Begebenheit erlebt:
In der Anfangshaltestelle kam ein D-Wagen zum Erliegen, die Schleife Südbahnhof war bereits mit den Folgezügen (plus umgeleiteten 1ern) gerammelt voll und die Züge stauten sich bis zum Gürtel.  Was nun? Als der schadhafte Zug in der Anfangshaltestelle wieder flott gemacht werden konnte, musste er gegen die Linksweichenregel verstoßen, da sonst alle Züge "eingesperrt" geblieben wären und sich der Stau nie mehr aufgelöst hätte.  8)   Außer man hätte mit den beiden Zügen, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Endhaltestelle befanden, rangiert und sie zurück in die Prinz Eugen Straße reversiert. Aber das wären mehr als 35m gewesen und demnach "Fahrt am falschen Gleis" und viel, viel Aufwand...

hema

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #38 am: 11. Februar 2012, 22:37:36 »
Unsinn. Was soll schon sein, wenn die Weiche richtig gestellt ist? Ist ein Aufsichtsorgan dort, kann es den Fahrer anweisen zu fahren, wodurch er sicher sein kann, dass er von diesem nicht angezeigt wird. Gegen eine rechtliche Vorschrift hat er ja nicht verstoßen, nur gegen eine interne Regelung des Betriebes und die kann ein befugtes Organ dieses Betriebes wohl aufheben!? Und ist kein Kontrollorgan dort, kann den Fahrer sowieso niemand anzeigen und bestrafen.
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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #39 am: 11. Februar 2012, 22:46:01 »
Andersrum darf aber der Zug FR Ring nicht am, falls auf dem Konfliktpunkt, zum Stillstand gekommenden Zug FR Schleife vorbeifahren. Das wäre ebenfals ein Grundregelverstoß in dem Fall Missachtung der Linksweiche.

Das ist eh klar!  8)

Aaaaaber: Da hab ich auch mal eine "lustige" Begebenheit erlebt:
In der Anfangshaltestelle kam ein D-Wagen zum Erliegen, die Schleife Südbahnhof war bereits mit den Folgezügen (plus umgeleiteten 1ern) gerammelt voll und die Züge stauten sich bis zum Gürtel.  Was nun? Als der schadhafte Zug in der Anfangshaltestelle wieder flott gemacht werden konnte, musste er gegen die Linksweichenregel verstoßen, da sonst alle Züge "eingesperrt" geblieben wären und sich der Stau nie mehr aufgelöst hätte.  8)   Außer man hätte mit den beiden Zügen, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Endhaltestelle befanden, rangiert und sie zurück in die Prinz Eugen Straße reversiert. Aber das wären mehr als 35m gewesen und demnach "Fahrt am falschen Gleis" und viel, viel Aufwand...
Ja weiß schon was du meinst, wenn das aber ein "heißer Zkler aber im speziellen Zklerin" gesehen hätte, hätte der Fahrer trotzdem nen Fleck bekommen.
Hab sowas selber schon erlebt, Frau Zkler stand in der Nähe vom Reumannplatz und beobachtete so die umgeleiteten 1ser, als plötzlich die ganze Kreuzung dicht war weil ein O-Wagenbeweger als dritter Zug sich auf den Konfliktpunkt stellte und die ganze Kreuzung damit dicht war. Es standen in alle Richtungen plötzlich Züge vor bzw auf Linksweichen und da hat dann ein Fahrer um das ganze aufzulösen eben gegen diese Regel versoßen und durfte promt zum Feierabend einen Fleck unterzeichen.
Nach Aufarbeitung und Aufzeichnung dieser Situation in der jährlichen Wiederholungsschulung kamen wir dann alle(incl. Instruktor) zum entschluß das so wie es passiert ist die eleganteste Art war das ganze aufzulösen, wenn man aber streng nach den Vorschriften hätte handeln wollen, hätten vor irgendeiner dieser Linksweichen zwei Züge um etwa 25m zurückgeschoben werden müssen.
Und was das für einen zeitlichen verlust für alle dort beteiligten bedeutet hätte ist glaub ich klar.
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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #40 am: 11. Februar 2012, 22:51:22 »
im speziellen Zklerin
S****z***? ;)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

HLS

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #41 am: 11. Februar 2012, 22:52:39 »
Unsinn. Was soll schon sein, wenn die Weiche richtig gestellt ist? Ist ein Aufsichtsorgan dort, kann es den Fahrer anweisen zu fahren, wodurch er sicher sein kann, dass er von diesem nicht angezeigt wird. Gegen eine rechtliche Vorschrift hat er ja nicht verstoßen, nur gegen eine interne Regelung des Betriebes und die kann ein befugtes Organ dieses Betriebes wohl aufheben!? Und ist kein Kontrollorgan dort, kann den Fahrer sowieso niemand anzeigen und bestrafen.
Ist aber auch nicht ganz richtig, ein Vorgesetzter darf dir nichts anordnen was gegen Regeln und/oder Vorschriften verstößt.
Und eine Weiche kann richtig gestellt sein und trotzdem schneidet plötzlich das 3 oder 4 Räderpaar(Drehgestell) die Weiche auf und wenns dumm kommt stehst somit schon im Gegenzug, meinst der Revisor oder Instruktor oder sonst wer gibt dir diese Anweisung schriftlich das du hinterher einen Beweis hast? Ich bezweifel dieses.
"Grüß Gott"

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #42 am: 11. Februar 2012, 22:52:52 »
im speziellen Zklerin
S****z***? ;)
:up: :D

@HLS: Solche Anordnungen würde ich mir nur schriftlich geben lassen. Und sonst wird's halt nicht gemacht.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #43 am: 11. Februar 2012, 22:56:19 »
im speziellen Zklerin
S****z***? ;)
:up: :D

@HLS: Solche Anordnungen würde ich mir nur schriftlich geben lassen. Und sonst wird's halt nicht gemacht.
Schriftliche Anweisungen gibt es vor Ort keine.
Ausführen mußt den Befehl ohnedies. Ohne Kommentar.
Ausser er ist rechtswidrig.
Eine Linksweichenregel ist kein Recht.  8)

13er

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #44 am: 11. Februar 2012, 22:57:12 »
Ausser er ist rechtswidrig.
Ja, um solche Dinge geht's ja. Wenn der Revisor zu ihm sagt, er soll in der Ustrab zurückfahren o.ä.
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