Ist aber auch nicht ganz richtig, ein Vorgesetzter darf dir nichts anordnen was gegen Regeln und/oder Vorschriften verstößt.
Nicht richtig. Soweit es um betriebsinterne Regelungen geht, also nicht um Gesetze und rechtsverbindliche Vorschriften, kann der Betrieb bzw. dessen befugte Organe auch von der Einhaltung dieser Regeln durch Bedienstete Abstand nehmen. Verlangt aber ein Vorgesetzter einen Verstoß gegen eine (rechtliche) Vorschrift, ist er auf den Umstand hinzuweisen. Besteht er dennoch auf seinem Auftrag, ist Folge zu leisten, aber über den Vorgang schriftlich Meldung zu legen.
Ich glaub, da liegst du falsch.
Das was du da zitiert kenn ich als Remunstration gegen eine Weisung aus dem (Bundes-)Beamten-Dienstrechtsgesetz und betrifft nur Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, nicht aber gegen das Strafgesetz. Der Vorgesetzte hat, wenn der Untergebene gegen eine Weisung remunstriert, diese schriftlich zu geben, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt. Eventuelle Verwaltungsstrafverfahren werden dann nicht gegen den Untergebenen, sondern gegen den Beamten geführt.
Für beamtete Fahrer wird es sicher eine ähnliche Regelung geben. Für "Kollektivvertragler" kann es keine derartige Regelung geben, da eine privatrechtliche Anordnung nie zu einer erlaubten Übertretung von Verwaltungsgesetzen führen kann, d.h. er dürfte keine Weisung ausführen, die gegen die Straßenbahnverordnung widerspricht, der beamtete Fahrer wird das tun müssen, es sei den es gibt eine entsprechende Regelung in der STraßenbahnverordnung.
Hannes
Edit: Quoting korrigiert