Autor Thema: Benützung der Schleife Südbahnhof  (Gelesen 51499 mal)

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TH

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #45 am: 11. Februar 2012, 22:59:21 »
Ausser er ist rechtswidrig.
Ja, um solche Dinge geht's ja. Wenn der Revisor zu ihm sagt, er soll in der Ustrab zurückfahren o.ä.

Ist auch kein Recht..... 8)
Und wenn frisst die Krot eh der Revisor.

HLS

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #46 am: 11. Februar 2012, 23:00:42 »
im speziellen Zklerin
S****z***? ;)
:up:

@13er, selbst dann würd ich ihn Fragen ob er ne Fahrtberechtigung hat und ihn selber fahren lassen. ;)
Ich sag nur Falschparker... da kommes locker vorbei... na dann fahren sie den Zug selber vorbei... quitsch knack und Spiegel vom Auto war ab.  ;D
Aber das Auto war zumindestens nicht mehr Falsch geparkt.  :D
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

TH

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #47 am: 11. Februar 2012, 23:03:11 »
Der Fahrer ist das Unterste in der Befehlskette.  8)
Und das ist ja nicht immer das Schlechteste.  :P

hema

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #48 am: 11. Februar 2012, 23:33:04 »

Ist aber auch nicht ganz richtig, ein Vorgesetzter darf dir nichts anordnen was gegen Regeln und/oder Vorschriften verstößt.
Nicht richtig. Soweit es um betriebsinterne Regelungen geht, also nicht um Gesetze und rechtsverbindliche Vorschriften, kann der Betrieb bzw. dessen befugte Organe auch von der Einhaltung dieser Regeln durch Bedienstete Abstand nehmen. Verlangt aber ein Vorgesetzter einen Verstoß gegen eine (rechtliche) Vorschrift, ist er auf den Umstand hinzuweisen. Besteht er dennoch auf seinem Auftrag, ist Folge zu leisten, aber über den Vorgang schriftlich Meldung zu legen. Hat ein Bediensteter aber ausreichend Sicherheitsbedenken, darf/muss er in beiden Fällen die Befolgung des Auftrags verweigern (Sofort die Leitstelle anfunken und informieren!).



Zitat
Und eine Weiche kann richtig gestellt sein und trotzdem schneidet plötzlich das 3 oder 4 Räderpaar(Drehgestell) die Weiche auf . . . .
Dann ist die Weiche schadhaft und das fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Fahrers, zumindest nicht soweit der Fehler für ihn nicht augenscheinlich erkennbar war. Aber in so einem Fall dürfte er sowieso nicht drüberfahren oder nur unter Einhaltung der für diesen Fall vorgesehenen Vorkehrungen (z.B. Weiche verkeilen, Verriegelung prüfen usw.).
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haidi

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #49 am: 12. Februar 2012, 01:53:21 »

Ist aber auch nicht ganz richtig, ein Vorgesetzter darf dir nichts anordnen was gegen Regeln und/oder Vorschriften verstößt.
Nicht richtig. Soweit es um betriebsinterne Regelungen geht, also nicht um Gesetze und rechtsverbindliche Vorschriften, kann der Betrieb bzw. dessen befugte Organe auch von der Einhaltung dieser Regeln durch Bedienstete Abstand nehmen. Verlangt aber ein Vorgesetzter einen Verstoß gegen eine (rechtliche) Vorschrift, ist er auf den Umstand hinzuweisen. Besteht er dennoch auf seinem Auftrag, ist Folge zu leisten, aber über den Vorgang schriftlich Meldung zu legen.

Ich glaub, da liegst du falsch.
Das was du da zitiert kenn ich als Remunstration gegen eine Weisung aus dem (Bundes-)Beamten-Dienstrechtsgesetz und betrifft nur Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, nicht aber gegen das Strafgesetz. Der Vorgesetzte hat, wenn der Untergebene gegen eine Weisung remunstriert, diese schriftlich zu geben, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt. Eventuelle Verwaltungsstrafverfahren werden dann nicht gegen den Untergebenen, sondern gegen den Beamten geführt.

Für beamtete Fahrer wird es sicher eine ähnliche Regelung geben. Für "Kollektivvertragler" kann es keine derartige Regelung geben, da eine privatrechtliche Anordnung nie zu einer erlaubten Übertretung von Verwaltungsgesetzen führen kann, d.h. er dürfte keine Weisung ausführen, die gegen die Straßenbahnverordnung widerspricht, der  beamtete Fahrer wird das tun müssen, es sei den es gibt eine entsprechende Regelung in der STraßenbahnverordnung.

Hannes

Edit: Quoting korrigiert
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hema

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #50 am: 12. Februar 2012, 02:08:19 »

DV-Strab

Zitat
Einleitung

7. Werden Anordnungen getroffen, die der DV Strab oder einem vorher erhaltenen Auftrag widerspre-
chen, ist der Auftraggeber in Kenntnis zu setzen.

Ist der Fahrbedienstete der Meinung, dass ein Auftrag eines Vorgesetzten im Widerspruch zur Dienst-
vorschrift steht, hat er dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Wird die Anweisung des Vorgesetzten auf-
recht gehalten und widerspricht sie nicht den Sicherheitsvorschriften, ist sie durchzuführen. Hierüber
hat der Bedienstete jedoch eine schriftliche Meldung zu erstatten.
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haidi

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #51 am: 12. Februar 2012, 10:50:47 »
Die DV-Strab kann aber nicht die Straßenbahnverordnung außer Kraft setzen, d.h. wenn der Auftrag der Straßenbahnverordnung widerspricht, dann... (s.o.)

Hannes
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hema

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #52 am: 12. Februar 2012, 14:02:22 »
Ein Gesetz kann ein Betrieb natürlich nicht außer Kraft setzen, aber es ging hier ja um Dinge, die in der DV-Strab festgelegt bzw. nach internen Regeln gelebt werden. Und die können schon "aufgehoben" werden, soweit ein befugtes Organ es anordnet und der Aspekt der Sicherheit eingehalten wird. Hat ein Fahrer gravierende Bedenken, wird er vernünftigerweise einem Auftrag nicht nachkommen, weil er für die Folgen seines Tuns natürlich die Verantwortung trägt (ev. gemeinsam mit dem Aufforderer).




Vom Inhalt der Straßenbahnverordnung haben sicher 99 Prozent der Fahr- und Aufsichtsbediensteten keinerlei Ahnung und ein großer Teil wird die Bestimmung nicht einmal dem Namen nach kennen!  8)

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twf

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #53 am: 19. Februar 2012, 00:46:34 »
Da es hier schon längst nicht mehr um den Südbahnhof ging, habe ich zwei Unterthemen abgespaltet:

* Zur Linksweiche(nregel): http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2151.0
* Zur DV Strab neu (Linksweichenregel -> Konfliktweichenregel, Sicherheitshalte(stellen)): http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2150.0

68er

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #54 am: 12. März 2012, 08:47:37 »
Bei den unzähligen Versuchen, die Stadt dazu zu bringen, den Landstraßer Gürtel von der Wohnbebauung wegzuschwenken, war jedesmal die Bewahrung des Schweizer Gartens die Ausrede (und das Kinderfreibad, dessen Neuerrichtung einen winzigen Bruchteil jener € 100 Mio. kostet, die man gerade ein paar Meter weiter verbuddelt).
Aber wenn die Wiener Linien ein mehrstöckiges Gebäude in einer in wenigen Monaten überflüssigen Schleife mitten im Park bauen, ist das natürlich etwas ganz anderes.

95B

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #55 am: 12. März 2012, 08:54:31 »
Wieso sollte die Südbahnschleife in wenigen Monaten überflüssig sein? ???
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

68er

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #56 am: 12. März 2012, 08:58:12 »
Weil es wenige Meter entfernt hinter dem Hauptbahnhof die neue Schleife gibt? Weil man bei der Kreuzung Gürtel/Prinz-Eugen-Straße die fehlenden Verbindungen bauen hätte können, wenn man sich nicht durch selbsterfundene Blödheiten wie Konfliktweichenregel und größtmögliches Mitleid mit armen, armen Autofahrern selbst im Weg steht?

Edit: übrigens wird es mit der Parkpickerleinführung eh lustig. Ich bin schon neugierig, ob die Schleifen dann alle noch benötigt werden, wenn sie nicht mehr als kostenlose Mitarbeiterparkplätze herhalten können. In einer Kurzparkzone ist ein Parkplatz ein steuerpflichtiger Sachbezug.

13er

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #57 am: 12. März 2012, 09:03:40 »
Die Südbahnschleife bleibt jedenfalls definitiv erhalten.

Und wie kommst du darauf, dass die Linksweichenregel eine selbsterfundene "Blödheit" ist?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

68er

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #58 am: 12. März 2012, 09:10:39 »
Weil man jederzeit behaupten könnte, dass die Verriegelung der VETAG-Weichen den gesetzlichen Vorschriften Genüge leistet.
Wie viele Entgleisungen hat es denn in den letzten 30 Jahren auf Weichen gegeben? Zusätzlich wird ja ohnehin mit 15 km/h drübergeschlichen.

13er

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #59 am: 12. März 2012, 09:18:14 »
Weil man jederzeit behaupten könnte, dass die Verriegelung der VETAG-Weichen den gesetzlichen Vorschriften Genüge leistet.
Behaupten kann man viel, aber eine "Wiener" Weiche ist nicht formschlüssig (mechanisch) verriegelt. Außer die Weichen, wo man das einfach per Definition so festgelegt hat. Mit F wie verriegelt 8)

Ich weiß auch nicht, wie du zu deiner Frage bezügl. Entgleisungen kommst: Es hat über die Jahre gerechnet sehr viele Entgleisungen auf Weichen gegeben und gibt es immer noch.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.