Autor Thema: Rasengleis  (Gelesen 463529 mal)

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E1-c3

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Re: Rasengleis
« Antwort #720 am: 03. Juni 2018, 16:12:45 »
Also ich würde Steine nie drauflegen, da hätte ich Schiss vor einer Entgleisung.
Mit 5-Cent-Münzen ist das ganze doch viel lustiger 8)
Noch dazu, wenn danach beim Einkaufen der Verkäufer die Plattheit nicht einmal bemerkt ;D ;D

Helga06

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Re: Rasengleis
« Antwort #721 am: 03. Juni 2018, 17:25:10 »
Nachdem du wahrscheinlich wesentlich jünger bist wie ich, kann ich dich verstehen. Damals, wie ich ein Kind war, hat die Mutter (Kriegerwitwe) die 1 und 2 Groschenmünzen gespart damit wir Kinder ins Bad gehen konnten. Eine Wiesenkarte kostete 20 Groschen und drei Kinder waren wir. Das war damals schon wieder viel Geld. Nochmals zu den Steinen, das waren kleine Kieselsteine, von einer Entgleisungsgefahr konnte da keine Rede sein.

Z-TW

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Re: Rasengleis
« Antwort #722 am: 03. Juni 2018, 18:27:53 »
Wir haben 10-Groschen-Stücke auf die Schienen gelegt. Aber nicht oft, denn als Zahlungsmittel waren sie uns zu wertvoll.

benkda01

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Re: Rasengleis
« Antwort #723 am: 03. Juni 2018, 22:09:51 »
Steine am Schienenkopf fallen meist runter, in der Rille sind sie gefährlich. Natürlich werden sie zermahlen, je nach Härte und Größe der Brocken, aber Entgleisungsgefahr entsteht allemal!
Naja, Rillenschienen im Schotterbett sind aber durchaus üblich, vor allem im Ostblock, aber ich habs auch sicher schon öfter in Westeuropa gesehen.

60er

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Re: Rasengleis
« Antwort #724 am: 04. Juni 2018, 08:54:56 »
Was hat man als Kind nicht alles gemacht das nicht erlaubt war. Es nicht anzunehmen, dass unser 60er Ziegel- oder Pflastersteine auf die Schienen gelegt hat. Unzählige kleine Kieselsteine wurden vom 37/40 und dann vom 37er bzw. G2 zu Staub zermalmt die von mir und meinem Freund aufgelegt wurden. Und wenn du zurück denkst, der Sand in den alten Fahrzeugen bestand bzw. besteht noch immer aus Kieselsteinen. Denkst du Heute als Erwachsener bei allen deinen Tätigkeiten an eventuelle Folgen?
Natürlich keine Ziegelsteine, sondern Schotter aus dem Gleisbett. Am Vignolgleisabschnitt des 60ers besteht kaum Entgleisungsgefahr. Die Steine fliegen entweder davon, oder werden eben zermalmt. Bei der Böschung zur Straßenbahn gab es damals einen großen Hollerbusch, in dem wir uns verschanzt haben. Gibt es heute nicht mehr.

Kanitzgasse

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Re: Rasengleis
« Antwort #725 am: 16. Juni 2018, 20:47:44 »
Das Rasengleis am Landstraßer Gürtel hat neue Fahrverbotstafeln bekommen:

hema

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Re: Rasengleis
« Antwort #726 am: 17. Juni 2018, 02:17:01 »
Also Straßenbahn-Einsatzfahrzeuge dürfen dort fahren?  ???
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haidi

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Re: Rasengleis
« Antwort #727 am: 17. Juni 2018, 10:43:25 »
Für Straßenbahnen mit eine geschaltetem Blaulicht und/oder eingeschaltetem Folgetonhorn gilt das Fahrverbot für Einsatzfahrzeuge nicht.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

coolharry

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Re: Rasengleis
« Antwort #728 am: 17. Juni 2018, 12:35:27 »
Also Straßenbahn-Einsatzfahrzeuge dürfen dort fahren?  ???
Die Straßenbahn muss ein allgemeines Fahrverbot auch einhalten deswegen "ausgenommen Straßenbahn". Ein Einsatzfahrzeug muss ein allgemeines Fahrverbot nicht einhalten und deswegen "gilt auch für Einsatzfahrzeuge".
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Paulchen

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Re: Rasengleis
« Antwort #729 am: 17. Juni 2018, 12:35:37 »
Und wenn ich das richtig sehe, dürfen auch auf der Gürtelfahrbahn nur Einsatzstraßenbahnen fahren.

Klingelfee

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Re: Rasengleis
« Antwort #730 am: 17. Juni 2018, 12:46:03 »
Und wenn ich das richtig sehe, dürfen auch auf der Gürtelfahrbahn nur Einsatzstraßenbahnen fahren.

Nein.

Denn die Zusatztafel sagt aus das das allgemeine Fahrverbot auch für Einsatzfahrzeuge ALLER ART gilt, nicht jedoch nicht für Schienenfahrzeuge. Und da es sich um eine konzessionierte Strecke für Straßenbahnen handelt, müsste der Hinweis "ausgenommen Schienenfahrzeuge" gar nicht angebracht sein.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: Rasengleis
« Antwort #731 am: 17. Juni 2018, 12:49:07 »

Die Straßenbahn muss ein allgemeines Fahrverbot auch einhalten deswegen "ausgenommen Straßenbahn".
Das ist natürlich Unsinn, wenn wo Gleise sind und eisenbahnrechtlich nichts gegen die Befahrung spricht, darf auf denen gefahren werden, StVO-Taferl hin oder her!


Zitat
Ein Einsatzfahrzeug muss ein allgemeines Fahrverbot nicht einhalten und deswegen "gilt auch für Einsatzfahrzeuge".
Diese Aussage ist ein Widerspruch an sich! Ein Einsatzfahrzeug kann/darf nötigenfalls überall fahren, wo es dem Lenker technisch möglich erscheint. Und ein Verkehrszeichen am Gleiskörper außerhalb des StVO-Bereichs hat sowieso nur informativen Charakter, ist aber ohne rechtlichen Belang (das gilt auch für die diversen 60er-Tafeln z.B. in der Wolkersbergenstraße). 
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Paulchen

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Re: Rasengleis
« Antwort #732 am: 17. Juni 2018, 12:55:06 »
Und wenn ich das richtig sehe, dürfen auch auf der Gürtelfahrbahn nur Einsatzstraßenbahnen fahren.

Nein.

Denn die Zusatztafel sagt aus das das allgemeine Fahrverbot auch für Einsatzfahrzeuge ALLER ART gilt, nicht jedoch nicht für Schienenfahrzeuge. Und da es sich um eine konzessionierte Strecke für Straßenbahnen handelt, müsste der Hinweis "ausgenommen Schienenfahrzeuge" gar nicht angebracht sein.

Ich meinte eigentlich, dass Verkehrsschilder grundsätzlich immer rechts stehen, d.h. ein Verkehrsschild gilt für das, was sich links davon befindet.

hema

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Re: Rasengleis
« Antwort #733 am: 17. Juni 2018, 13:06:05 »
Rechts neben der Fahrbahn;)   :lamp:
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Klingelfee

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Re: Rasengleis
« Antwort #734 am: 17. Juni 2018, 13:44:39 »
Diese Aussage ist ein Widerspruch an sich! Ein Einsatzfahrzeug kann/darf nötigenfalls überall fahren, wo es dem Lenker technisch möglich erscheint. Und ein Verkehrszeichen am Gleiskörper außerhalb des StVO-Bereichs hat sowieso nur informativen Charakter, ist aber ohne rechtlichen Belang (das gilt auch für die diversen 60er-Tafeln z.B. in der Wolkersbergenstraße).

Und wenn es eben technisch nicht möglich ist, dann hast du bei den Tafel den Zusatz "gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Das wird auch so bei den Schulungen für Einsatzfahrer gelehrt.

Ich meinte eigentlich, dass Verkehrsschilder grundsätzlich immer rechts stehen, d.h. ein Verkehrsschild gilt für das, was sich links davon befindet.

Grundsätzlich müssen Verkehrszeichen in Fahrtrichtung rechts angebracht werden. Es spricht aber absolut nichts dagegen, dass Verkerhszeichen beidseitig angebracht werden. Und ob dies der Fall ist, kann Aufgrund des Fotos nicht festgestellt werden.
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