Und ich würde sagen, dass wenn bei der Strab-VLSA ein ungültiges Signalbild angezeigt wird (eine kaputte Birne reicht da schon), ist die MIV-VLSA zu beachten, und damit auch das Erinnerungssignal.
Solange dort ein Strab-Signal hängt, gilt immer nur das Strab-Signal. Wenn es ganz oder teilweise ausgefallen ist, gelten die darauf bezughabenden Bestimmungen der StrabVO, der DV-Strab bzw. der Signalvorschrift. Nur wenn es abgedeckt ist, gilt die StVO (Ampel).
Wird die Abbiegephase auch bei umgestellter Weiche nicht angezeigt?
Das ist eine alte "überschlaue" Lösung. Beim nächsten Umbau wird es dort garantiert ganz reguläre Abbiegephasen geben.
. . . . und ein Abbiegen eine Permissivfahrt wäre.
Das Rechtsabbiegen Richtung Thaliastraße könnte ganz normal in jedem Umlauf mit der Geradeaus-Fahrt angezeigt werden. Das Linksabbiegen Richtung Blindengasse geht nicht als Permissivfahrt, weil der 46er stadtauswärts gleichzeitig frei hat!